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Thema: Netflix und Amazon müssen Gema-Abgabe zahlen

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    Senior Avatar von SPAM-SPAM
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    Netflix und Amazon müssen Gema-Abgabe zahlen

    Die Gema kassiert bei Netflix und Amazon Prime Video. Gezahlt werden müssen für Filmmusik 2,5 Prozent der Nettoerlöse, aber mindestens 20 Cent pro Abonnent im Monat.


    Der IT-Branchenverband Bitkom und Vaunet (Verband Privater Medien) haben sich mit der Verwertungsgesellschaft Gema über Lizenzvergütungen bei Abo-Videodiensten geeinigt. Das gab der Bitkom am 27. Juni 2018 bekannt. "Bei diesem Gesamtvertrag geht es um Lizenzvergütung von Musik in Video-on-Demand-Angeboten. Es wird damit jene Musik vergütet, die in Filmen und Serien auf Netflix, Amazon Prime Video, Maxdome und anderen Diensten verwendet wird. Es handelt sich also tatsächlich um Abo-Videodienste, die Gegenstand dieses Gesamtvertrags sind", sagte Bitkom-Sprecher Christoph Krösmann Golem.de auf Anfrage.

    Die Lizenzvergütung beträgt für Stand-Alone-Angebote 2,5 Prozent der Nettoerlöse des Dienstes, aber mindestens 20 Cent pro Abonnent pro Monat.
    Gema bei Streaming: Alle freuen sich?

    Gema-Chef Harald Heker erklärte: "Musikschaffende leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu audiovisuellen Film- und Fernsehproduktionen. Diese Leistung verdient eine faire Entlohnung."

    "Die jetzt erzielte Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter von Abo-Video-on-Demand-Diensten", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die gewählte Vergütungsstruktur habe sich in der Vergangenheit bereits bei Music-on-Demand-Angeboten bewährt.

    Laut Vaunet-Geschäftsführer Harald Flemming sind neben eigenständigem werbe- und transaktionsbasiertem Video-on-Demand "Abonnement-Modelle auf eigenen oder Drittplattformen ein wichtiger Bestandteil der Verwertungskette. Wir freuen uns, dass wir für unsere Mitglieder in diesem Wachstumssegment nun Planungssicherheit schaffen konnten."

    Der Gesamtvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2009. Nicht davon abgedeckt sind werbefinanzierte Streaming-Angebote wie Youtube und Angebote von Online-Videotheken, bei denen Videos gekauft oder geliehen werden können, für die bereits seit 2011 ein Vertrag und ein Tarif bestehen.



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  3. #2
    Junior Avatar von pr0ton
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    Wieder ein Grund die Abo-Preise anzuheben
    Just pr0ton.....


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