Wenn der Betreiber die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder aber der Rechteinhaber ein deutscher Staatsbürger ist / bzw. der Straftäter in Deutschland sitzt, greift:
- gegen einen deutschen Staatsbürger im Ausland
- von einem deutschen Staatsbürger im Ausland
Wegen oben genannten Grund darf das deutsche Rechtssystem dagegen vorgehen. Wenn es nicht eindeutig ist, welches Land reagieren darf, weil mehrere Betroffen sind, so greift die Regelung, dass alle mitmischen dürfen. Dementsprechend kann man dann in verschiedenen Ländern wegen unterschiedlichen Straftaten bei derselben Sache verurteilt werden.





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