► Am 25. September entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG). Bundesrat und Parlament haben es bereits letztes Jahr verabschiedet. Nur dank eines Referendums hat das Volk jetzt doch noch ein Wörtchen mitzureden. Die Gesetzesvorlage sieht einen massiven Ausbau der Überwachungsmöglichkeiten des Schweizer Geheimdienstes vor. Neu soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unter anderem folgende Kompetenzen erhalten:

  • Kabelaufklärung: Die Durchforstung des Internetverkehrs nach bestimmten Suchbegriffen (Art. 39)
  • Verwanzung von privaten Wohnungen und Häusern (Art 26.1)
  • Automatischer Informationsaustausch mit Geheimdiensten verbündeter Staaten, nicht mehr nur in Einzelfällen (Art. 12.1)
  • Verdeckte Durchsuchung von Privathaushalten, Autos, Koffern, et cetera ohne dies im Nachhinein bekannt machen zu müssen (Art. 26.1, Art. 26.2)
  • Überwachung von Verdächtigen mit Satelliten und Drohnen (Art. 14)
  • Auskunftszwang für Behörden und Institutionen wie Spitäler, Schulen, die Post, die SBB, die Finma. Diesen wird zudem ein Maulkorb verpasst. Das heisst, sie werden "verpflichtet über das Ersuchen und die allfällige Auskunft Stillschweigen zu bewahren" (Art. 19, Art. 20, Art. 25)

Verteidigungsminister Guy Parmelin erklärte an der Eröffnung der Abstimmungskampagne in Bern, das geplante Nachrichtendienstgesetz liefere dem Geheimdienst zeitgemässe Mittel, um die Schweiz vor aktuellen Bedrohungen wie Terrorismus und Spionage zu schützen.

Obwohl das neue Gesetz tiefe Eingriffe in die durch Art. 13 der Bundesverfassung geschützte Privatsphäre erlaubt, beteuert der SVP-Bundesrat, dass das Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Sicherheit gewahrt werde. So muss der Einsatzdieser neuen Überwachungsinstrumente in jedem Fall erst vom Bundesverwaltungsgericht und dann vom Verteidigungsminister genehmigt werden. Letzterer muss zudem seine Kollegen im Aussen- und Justizdepartement konsultieren. Dr. Markus Mohler, ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt und Staatsanwalt, sieht im Genehmigungsverfahren jedoch ein Defizit. Für ihn sei es "problematisch", dass ein einzelner Richter das Verfahren zu genehmigen hat. Damit werde einer einzelnen Gerichtsperson eine aussergewöhnlich grosse Verantwortung übertragen, wie der ehemalige Staatsanwalt in der NZZ zitiert wird.

Dass nachträglich noch die Departementsvorsteher die Massnahme zulassen müssen, ändere daran auch nicht viel. Gemäss Mohler sei es kaum vorstellbar, dass ein Departementsvorsteher nach richterlicher Genehmigung anders entscheiden und damit das Risiko eines grossen Schadens tragen würde. Er schlägt deshalb vor, dass insgesamt drei Richter die Genehmigungen erteilen sollen.

► Umstrittene Kabelaufklärung
Um Hinweise auf verdächtige Personen zu erhalten, die dann mit den neuen Instrumenten überwacht werden können, soll der NDB ebenfalls die Möglichkeit der Kabelaufklärung bekommen. In der Kabelaufklärung kann der gesamte Internetverkehr vom Geheimdienst mit einer Suchmaschine durchsucht und überwacht werden. Die Kabelaufklärung ist umstritten, weil sie, je nachdem wie spezifisch ein Suchbegriff gestaltet wird, eine Vielzahl an Falschmeldungen generiert. Das heisst, dass auch die Kommunikation von unbescholtenen Bürgern überwacht würde.


Ein NSA-Überwachungszentrum in den USA

In Bezug zur Kabelaufklärung relativierte Parmelin in einem Interview mit dem Blick, dass der NDB den Internetverkehr von Schweizern "nur gezielt" und "nur in rund zehn Fällen pro Jahr" überwachen würde. Zudem versicherte der Verteidigungsminister: "Alle Kommunikation innerhalb der Schweiz ist davon ausgeschlossen."

► Irreführende Informationen
Diese Informationen seien nicht nur ungenau, sondern "systematisch irreführend", kritisiert Hernani Marques, Pressesprecher des Chaos Computer Clubs Schweiz, die Kommunikation des Bundes auf Anfrage von VICE. Wenn zwei Personen in der Schweiz miteinander per Email korrespondieren, laufen die elektronischen Signale in praktisch allen Fällen über ausländische Provider.

Der Datenaustausch sei dadurch grenzüberschreitend und fände de facto nicht "innerhalb der Schweiz" statt, dürfe also vom Zentrum für elektronische Operationen (ZEO)—das für den NDB die operative Auswertung der Signale vornimmt—mitgeschnitten werden. Selbst an die Mails, welche die Schweizer Grenze effektiv nicht verlassen, könne der NDB auf Grund des automatischen Informationsaustauschs mit ausländischen Geheimdiensten trotzdem gelangen, so Marques. Denn diese seien von der Einschränkung, die Parmelin im Interview erwähnt, nicht betroffen.

Ebenfalls ungenau ist die Äusserung des Bundesrats, ein Kabelauftrag werde "nur gezielt" und "nur in rund zehn Fällen pro Jahr" durchgeführt. Die Formulierung suggeriert, dass nur der Internetverkehr von zehn verdächtigten Personen überwacht würde. Diese Annahme ist jedoch falsch. Wie die Pressestelle des NDB auf Anfrage von VICE bestätigt, habe sich Parmelin mit der Fallzahl lediglich auf "genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen" bezogen, die auch aus einem Kabelaufklärungsauftrag resultieren können. Zu der Anzahl Suchergebnisse, die durch die Kabelaufklärung effektiv geliefert werden, wollte sich die Pressestelle des NDB trotz wiederholter Nachfrage lieber nicht äussern.

► Die Nadel im Heuhaufen
Wie die Snowden-Enthüllungen ans Licht gebracht haben, liefert die Kabelaufklärung eine Unmenge an Daten, wovon nur ein kleiner Anteil auch nachrichtendienstlich-relevant ist. Denn in der Kabelaufklärung kann der Internetverkehr nicht nur mit sogenannten harten Selektoren (spezifische Begriffe wie Email-Adressen, Namen, et cetera), sondern auch mit weichen Selektoren durchsucht werden. Weiche Selektoren sind Suchbegriffe, die zum Beispiel mit radikalen Ideologien oder illegalen Tätigkeiten in Verbindung gebracht werden können, wie diese Visualisierung illustriert:


Ein NDG-kritisches Beispiel einer Suche mit weichen Selektoren

Das Problematische an der Suche mit weichen Selektoren ist, dass sie eine Vielzahl an Falschmeldungen generiert, dass also auch unbescholtene Bürger ins Visier der Fahnder geraten können. So könnte die Kategorie "Mafia" etwa Suchbegriffe wie Gomorrha, Sizilien, Schutzgeld, Prostitution und Erpressung beinhalten. Wenn du jetzt mit deinem Freund via WhatsApp über eine Filmszene aus Der Pate oder Gomorrha diskutierst und dabei die entsprechenden Begriffe verwendest, geratet ihr bereits in den Fokus des Geheimdienstes. Dieses Beispiel bringt das Grundproblem der flächendeckenden Bevölkerungsüberwachung auf den Punkt.

"Die Trefferquoten von den Suchmaschinen, die Geheimdienste in der Kabelaufklärung verwenden, liegen oft sehr tief", bestätigt Marques vom Chaos Computer Club, der in seiner Master-Arbeit die Effektivität von auf Computerlinguistik basierter Massenüberwachung untersuchte. So ging aus dem Jahresbericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Trefferquote des Deutschen Geheimdienstes (BND) untersuchte, hervor, dass 2014 von den 25.000 abgehorchten Kommunikationsverkehren bloss 65—also weniger als 0.26 Prozent—als nachrichtendienstlich relevant galten.

Die elektronische Fahndung nach Terroristen kommt also der Suche einer Nadel im Heuhaufen gleich. Der ehemalige NSA-Direktor General Keith Alexander rechtfertigte die Massenüberwachung: "Du brauchst den ganzen Heuhaufen, um die Nadel zu finden."

► Unklare Grenze
Martin Wyss von der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI), die künftig mit der Aufsicht der Kabelaufklärung in der Schweiz beauftragt wäre, hält dagegen auf Anfrage von VICE fest, dass der unspezifischen Suche in der Schweiz Grenzen gesetzt sind: "Der NDB muss im Rahmen des Genehmigungsverfahren die Notwendigkeit der gesuchten Informationen gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht begründen. Er darf keine beliebige Rasterfahndung durchführen."

Zudem stehe in der Botschaft zum NDG bezüglich der Suchbegriffe: "Diese sollen möglichst präzis sein, damit möglichst wenige Daten erfasst werden und möglichst geringe Eingriffe in die Privatsphäre von Personen verursacht werden." Trotzdem sei es selbst für ihn als Mitglied der UKI zu diesem Zeitpunkt nicht genau erkennbar, wo und wie das Bundesverwaltungsgericht schlussendlich die Grenze zwischen spezifisch und unspezifisch ziehen werde.

Zudem lässt die Formulierung "sollen möglichst präzis sein" sehr viel Interpretationsspielraum offen. Die Pressestelle des NDB verweist in diesem Zusammenhang auf die im internationalen Vergleich eher knappen Ressourcen des Schweizer Geheimdienstes. Das Budget betrug 2015 65.6 Millionen für einen Bestand von 265 Stellen. Die Message dahinter lautet wohl: Mit so einem kleinen Budget können wir es uns gar nicht leisten, Suchresultaten, die durch unspezifische Begriffe generiert wurden, nachzugehen.

Was die Pressestelle in diesem Zusammenhang allerdings nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass das ZEO, das für die operative Auswertung der abgefangenen Signale zuständig ist, beim Militär und gar nicht beim NDB angesiedelt ist. Das Militär gibt indes nicht bekannt, welchen Anteil es von seinem knapp fünf Milliarden hohen Jahresbudget für das ZEO aufwendet. "Dass die Auswertung der Signale vom Militär durchgeführt wird, ist skandalös. Der Auftrag des Militärs ist schliesslich der Schutz der Bevölkerung und nicht deren Überwachung", kritisiert Marques vom Chaos Computer Club gegenüber VICE.

Ähnlich wie beim Patriot Act in den USA handelt es sich beim NDG um ein folgenschweres Gesetz, das die Grundrechte jedes Bürgers beschneiden kann. Die Schweizer Regierung mag versucht haben, die Auswüchse der Massenüberwachung zu begrenzen. Doch zu viele zentrale Fragen stehen heute noch offen. Ob es dem Bund gelingen wird, diese Lücke zu schliessen, wird sich am 25. September zeigen. Schlussendlich seid ihr aber selbst für das Abstimmungsresultat verantwortlich, also werft euer Stimmcouvert bis zum 20. September in den gelben Kasten!

Quelle: Motherboard.vice.com