Ab Samstag, den 01.07.2017 können Prepaid-SIM-Karten nur noch aktiviert werden, wenn der Käufer einen Ausweis vorlegt. Die viel praktizierte Möglichkeit der Online-Registrierung unter falschem Namen wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geboten.
Prepaid-SIM-Lücke
Im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung hat die Bundesregierung eine ihrer Meinung nach sehr wichtige Sicherheitslücke geschlossen: Ab dem kommenden Samstag, den 01.07.2017 sind Mobilfunk-Provider dazu verpflichtet, die Aktivierung einer Prepaid-SIM-Karte nur dann vorzunehmen, wenn der Kunde einen Ausweis vorgelegt hat und dieses Daten von dem Provider erfasst und überprüft wurden. Ein Kauf von Prepaid-Karten unter einem Pseudonym ist also nur noch am heutigen Freitag möglich - der neue Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes wurde laut der Regierung vor allem auch deshalb angestrebt, da viele Kunden bisher regen Nutzern von dieser Praktik machten und diese sich zu einer "Erscheinung mit Massencharakter" entwickelt habe.
Von der Änderung sind aber nur alle Prepaid-SIM-Karten betroffen, die ab Eintreten der Regelung im Handel angeboten und verkauft werden. Da die Bundesregierung keine Nacherfassung oder Prüfung der Daten von bereits registrierten Prepaid-SIM-Karten in der Neuregelung vorsieht, können bereits aktivierte Karten ohne Änderungen weiter genutzt werden - in Deutschland sind aktuell knapp 70 Millionen bereits registrierter Karten dieser Art im Umlauf. Da die Regierung voraussetzt, dass die Provider bei Laufzeitverträgen schon aus eigenem Interesse eine sorgfältige Prüfung und Registrierung der Nutzerdaten vornehmen, finden diese in der neuen Regelung keine Erwähnung.
Erfassung im Laden oder per Video-Ident
Prepaid-Kunden haben in Zukunft zwei Möglichkeiten, Prepaid-SIM-Karten zu erwerben. In den Ladengeschäften der Mobilfunkanbieter und bei Lebensmitteldiscountern werden die persönlichen Daten aus Personalausweis oder Reisepass direkt an der Kasse registriert und an den Provider zur Prüfung übergeben. Im Online-Handel kann die Identifikation der Kunden beispielsweise mit Systemen wie Video-Ident über Smartphone, Tablet und PC per Webcam erfolgen - auch die Teilnahme an einem Post-Ident-Verfahren bei der Zustellung einer SIM-Karte ist möglich. Jetzt muss sich zeigen, wie die deutschen Mobilfunk-Anbieter auf die neuen Anforderungen reagieren.
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