Meine Frau hat eine Mail bekommen das ihr wegen eines falschen Buchstabens bei der Mailadresse angeblich (noch nicht kontrolliert) 110 Euro überwiesen wurden, sie möchte das bitte zurücküberweisen.
Da bei ihr andauernd Pishingmails und so Zeugs ankommen, bin ich da generell sehr misstrauisch.
Folgender Trick schein ja bereits im Umlauf zu sein:
Person A verkauft etwas für 100€ von Person B
Gleichzeitig kauft er etwas von für 100€ von Person C
Statt jetzt selber an Person C zu überweisen lässt er Person B an Person C überweisen.
Theoretisch würde das aufgehen nur er Versendet keine Ware, bekommt aber die von Person C
Person A hat Ware bekommen aber nichts bezahlt. Person B beschwert sich wo die Ware bleibt und nimmt den Käuferschutz in Anspruch, will das gezahlte Geld von Person C zurück.
Jetzt zu meinem Fall, den (angeblich) falsch überwiesenen Geld.
Theorie:
Person A verkauft angeblich Ware und lässt sich diese auf ein fremdes PayPal Konto bezahlen. Die Ware versendet er aber nicht.
Das falsche PayPalkonto hat also keine Ware bestellt oder bekommen, nur eie Überweisung erhalten. Von daher ist es für den Besitzer dieses Kontos natürlich glaubhaft wenn Person A schreibt ddas er versehentlich etwas überwiesen hat und um Rücksendung bittet (natürlich auf sein PayPalkonto)
Irgendwann will aber der Käufer, der keine Ware erhalten hat, sein Geld zurück.
Da in diesem Fall der PayPalschutz greift, muss der gutmütige Dritte, der bereits die angebliche Fehlüberweisung zurücküberwiesen hat, das nochmals an den geprellten Käufer überweisen.
Ist so etwas möglich oder schon vorgekommen ?