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Thema: Seite erstellen ohne Impressum anzugeben

  1. #1
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    Seite erstellen ohne Impressum anzugeben

    Hey,

    ich möchte eine Seite über Fitness etc. Erstellen. Habe aber kein Bock meine Adresse im Impressum anzugeben. Habt ihr irgendwelche Vorschläge für mich?

    Traffic würde über Facebook kommen, habe dort eine Seite.

    Lg

  2. Werbung - Hier werben?
  3. #2
    Junior Avatar von Blackbird
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    Ganz normal ne Domain (.com oder so) anmelden mit Fakedaten und noch Whois aktivieren.
    Natürlich sollte der Account komplett anonym laufen auf Fakedaten. Am besten noch mit Bitcoin bezahlen.
    Wenn du aber Amazon nutzt musst du unter Datenschutz deinen Namen angeben ala "xy ist Teilnehmer des Partnerprogramms blabla"

  4. #3
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    Oder einfach ein Postfach angeben..

  5. #4
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    Erst einmal möchte ich gucken, ob das ganze rollt. Wenn ja würde ich Amazon Partnerprogramm in Anspruch nehmen und meine Daten freigeben. Aber nicht bei 3 Besucher am Tag. Deswegen erst einmal gucken.

    Lg

  6. #5
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    Zitat Zitat von SAM Beitrag anzeigen
    Oder einfach ein Postfach angeben..
    Ein Postfach ist im Impressum nicht erlaubt. Es handelt sich hierbei nicht um eine ladungsfähige Adresse.
    Nimm einen Hoster / Domain Anbieter mit Whois Protection.

  7. #6
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    Zitat Zitat von Swift007 Beitrag anzeigen
    Hey,

    ich möchte eine Seite über Fitness etc. Erstellen. Habe aber kein Bock meine Adresse im Impressum anzugeben. Habt ihr irgendwelche Vorschläge für mich?

    Traffic würde über Facebook kommen, habe dort eine Seite.

    Lg
    Keine Werbung = Kein Impressum


    Die Impressumspflicht ist nachwievor an eine Gewinnerzielungsabsicht gebunden. Wenn du anfängst Amazon einzubinden dann musst du natürlich eins reinhauen.

  8. #7
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    Die Impressumspflicht ist nachwievor an eine Gewinnerzielungsabsicht gebunden. Wenn du anfängst Amazon einzubinden dann musst du natürlich eins reinhauen

    Naja offshore domain beim namecheap.com und die Werbing Geld via BTC erhalt o.Ä ..

    a-ads etc

  9. #8
    Senior Avatar von PromillePanzer
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    Zitat Zitat von Shabubu Beitrag anzeigen
    Die Impressumspflicht ist nachwievor an eine Gewinnerzielungsabsicht gebunden. Wenn du anfängst Amazon einzubinden dann musst du natürlich eins reinhauen

    Naja offshore domain beim namecheap.com und die Werbing Geld via BTC erhalt o.Ä ..

    a-ads etc
    OT: LRS ist ja hier gar nicht so schlimm?!
    /vote4ban

  10. #9
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Tipps für: Wie kann ich mich davor schützen ein Impressum anzulegen hast du ja bekommen. Oft passiert auch rein gar nichts, selbst wenn man nicht einmal auf die Grundlagen achtet wie Whois, Angaben beim Hoster und Kauf der Domain usw.

    Aber..schön, wie sich das im Hirn der Leute festsetzt, dass ein Impressum nur bei der Gewinnerzielung gebraucht wird. [ Ab hier nur weiterlesen, wenn man etwas zu Impressumspflicht wissen möchte]

    Für Dienstleister die etwas gegen Entgelt anbieten
    Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschreiben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG ...
    Für journalistisch-redaktionelle Inhalte
    Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können
    Der Punkt der hier des öfteren erwähnt wurde
    Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
    Ausnahme von Impressum
    Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist.
    Und was wäre jetzt der Inhalt von einer privaten Seite ohne Impressum?

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht nach TMG wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus).
    Eine Webseite, die allein unverfängliche Bilder der persönlichen Hauskatze enthält, damit sie auch Verwandte und Freunde sehen können, sollte auch ohne Impressum zulässig sein. Zeigt das Bild allerdings einen Wurf junger Katzen, die an Tierliebhaber abgegeben werden sollen, kann das schon wieder anders zu beurteilen sein.

    https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html


    Wer dann noch ein wenig sich länger diesem Thema widmet, der findet auch noch diesen interessanten Auszug:


    Dagegen kann Geschäftsmäßigkeit bereits bei einem Hinweis darauf angenommen werden, dass demnächst Literaturempfehlungen auf der eigenen "privaten Internetpräsenz" erfolgen würden. Ebenso geschäftsmäßig soll ein bereits konkreterer Hinweis auf ein spezielles Buch sein- selbst wenn dieses Buch dabei weder namentlich genannt noch der Autor erwähnt wird oder eine zukünftige Bestellmöglichkeit in Aussicht gestellt wird.

    ies begründet das LG Essen (Urteil vom 26.04.2012 – Az. 4 O 256/11) wie folgt:

    "Mit dem Hinweis sollen die Leser der Internetseite dazu motiviert werden, später die Seite nochmals zu besuchen. Sie sollen bereits jetzt auf das Buch aufmerksam werden. Dies wird insbesondere deutlich in Verbindung mit dem allgemein gehaltenen ersten Satz des Hinweises. Denn im zweiten Satz weist der Beklagte besonders darauf hin, dass ein "spezielles" Buch vorgestellt werden wird, das ein "Highlight" darstellt. Das Buch wird also deutlich hervorgehoben und angepriesen. Der Hinweis soll die Leser locken, die Seite "demnächst" nochmals zu besuchen (Teaser) und letztlich dazu bewegen, das Buch nach genauerer Kenntnisnahme zu erwerben. Auch der erste Hinweis dient also zumindest mittelbar der Förderung des Absatzes dieses Buches."
    https://www.it-recht-kanzlei.de/Them...g.html?#sect_3 (Letzte Aktualisierung: 19.11.2017)


    Mit dem ganzen Wissen das man sich schnell zusammensammeln kann, weiß man spätestens ab diesem Punkt, dass eine informative Seite gar nicht um das Impressum rumkommt. Vor allem den letzten Punkt finde ich persönlich "äußerst entzückend".

    Fun-Fact: Mit einem Impressum macht man es einem Abmahner wesentlich einfacher eine Abmahnung zu versenden. Es gibt dann noch zusätzlich die, die sich darauf spezialisiert haben unvollständige / nicht korrekt angelegte Impressen abzumahnen.

    Übrigens braucht eine Facebookseite auch ein Impressum. Ja, die Transparenz die man für einen öffentlichen Auftritt haben muss ist bemerkenswert.

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  12. #10
    Junior
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    Aber theoretisch ist es möglich mit dem Amazon Partnerprogramm Geld zu verdienen ohne ein Impressum anzugeben oder?

    Wie siehts aus wenn die Seite auf englisch ist. Viele englische Seiten haben auch nur meistens eine Contact Seite aber kein Impressum oder so.

    Ziel ist es mehrere Nischenseiten aufzubauen und durch Amazon Partnerprogramm nebenbei etwas zu verdienen.

  13. #11
    JulianHB
    Gast
    Moin, würde das Thema gerne nochmal hochholen.

    Wie schaut es aus wenn man einen Hoster aus einem anderen Land nimmt, in dem es keine Impressungspflicht gibt? Kommt es darauf an wo der Hoster sitzt oder wer etwas auf der Seite stellt? Betreiber vs. Hoster.

    Wüsste sehr gerne wie man ein Impressum vermeiden kann ODER ob es alternativen dazu gibt, angenommen man möchte seine Adresse usw. nicht öffentlich ausschreiben, gibt es Alternativoptionen, vll. Anbieter die ihre Daten dafür hergeben würden o.ä.?

  14. #12
    Senior
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    Zitat Zitat von JulianHB Beitrag anzeigen
    Moin, würde das Thema gerne nochmal hochholen.

    Wie schaut es aus wenn man einen Hoster aus einem anderen Land nimmt, in dem es keine Impressungspflicht gibt? Kommt es darauf an wo der Hoster sitzt oder wer etwas auf der Seite stellt? Betreiber vs. Hoster.
    Egal ob du ein Hoster aus Honk Kong oder Tim Buktu nimmst. Solange du in Deutschland eine Domain Seite betreibst hast du ein Impressum Pflicht. Dein Server kann also im Takatukaland stehen solange du, eine eigene Öffentliche Seite betreibst hast du Impressum Pflicht.

    Gruß Neutron

  15. #13
    Junior
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    Solange keine Werbung und die Page, wie eine Art privater Blog geführt wird brauch es kein Impressum. Hilfreich ist dabei auch im Header -- Page für meine Freunde und Bekannten --
    Link: https://www.impressum-generator.de/2...vate-homepage/

    Deine Page ist eine von 3 Page, die man im Netz findet und da schaut man halt aufs Impressum. Die Addy ist doch scheißegal!
    Aber es gibt noch einen anderen Weg, kommt natürlich darauf an, was es für einen Inhalt haben soll. Page in NonEU hosten, Fakename usw., die Geschichte von einem Auswanderer erzählen oder ähnliches. Fängt die Seite an zu laufen, kommst du aus deinen "Auslandsaufenthalt" zurück bzw. übernimmt ein "Kumpel" deine Seite und diese muss dan den EU Recht angepasst werden.
    Sind schon einige Projekte so hin und her gezogen.

  16. #14
    JulianHB
    Gast
    Danke für die Antworten. Theoretisch könnt ich mir nen Kumpel in den USA suchen und er lädt den Inhalt der Seite hoch, dann wäre alles i.O. oder?

  17. #15
    100% 0-Ahnung Avatar von FLX
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    Solang du die Seite mit Gewinnabsichten betreibst musst du im Impressum stehen.
    Kommt halt darauf an wie glaubwürdig du das ganze darstellst
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