Fakt 5: Eine Auslandsgesellschaft muss Substanz vorweisen können
Im Jahre 2012 rückten die Betreiber der Internet-Pornosite YouPorn ins Visier der Staatsanwaltschaft.
Grund: Teile des Web-Angebotes wurden nach außen hin über eine Gesellschaft in Zypern abgewickelt. Tatsächlich aber wurden die Geschäfte von Hamburg aus gesteuert. Die Gesellschaft in Zypern war, so die Staatsanwaltschaft, eine Briefkastengesellschaft. Ort der geschäftlichen Oberleitung war Hamburg.
YouPorn-Gründer Fabian Thylmann blieb nur gegen Zahlung einer Rekord-Kaution von 10 Millionen Euro auf freien Fuß. Es geht um hinterzogene Steuern in Millionenhöhe.
Das YouPorn-Beispiel veranschaulicht das Problem, das viele Auslands- und Offshoregesellschaften haben: Einen Mangel an Substanz. Es fehlt eine auf kaufmännische Weise eingerichtete Betriebsstätte, Personal und Geschäftsführung vor Ort.
Hätte YouPorn lokal in Zypern ein Büro angemietet und einen Teil der Mitarbeiter in Hamburg nach Zypern versetzt, hätte sich der ganze Ärger vermeiden lassen.
Aber wie es leider oftmals der Fall ist, scheint der eigene Komfort und die eigene Lebensqualität wichtiger zu sein, als die Notwendigkeiten des internationalen Steuerrechts. Hinzu kommt bei vielen Betroffenen eine leider erschreckende Fahrlässigkeit. Hamburg ist eben auf Dauer deutlich angenehmer als Zypern. Die YouPorn-Mitarbeiter hatten vermutlich „keine Lust“, auf einer unterentwickelten Mittelmeerinsel ihr Dasein zu fristen. Aber ist der Hamburger Knast wirklich angenehmer?
Die Lebensqualität in Deutschland ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern überragend. Aber diese Lebensqualität hat ihren Preis und das sind höhere Steuern. Dies ist eine relativ einfache (und aus Sicht des Staates sehr faire) Rechnung.
Vermutlich hätten sich die YouPorn-Mitarbeiter mit einer Gehaltsverdopplung zum Umzug nach Zypern überreden lassen. Das wollte vielleicht die Geschäftsführung des Unternehmens nicht ausgeben und hat dadurch ganz klar am falschen Ende gespart.
Viele Gründer von Auslands- und Offshoregesellschaften sind aus Gründen der Bequemlichkeit und des Komforts nicht bereit, die notwendigen Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation vorzunehmen, um eine Auslandsgestaltung legal und rechtssicher zu implementieren. Andere verfügen nicht über die Mittel, um genügend Substanz im Ausland aufzubauen. Die Konsequenz ist immer die gleiche: Sie betreiben aus Sicht der Finanzbehörden eine illegale Zwischengesellschaft.
Jenseits der Gründungsphase reicht im übrigen ein Treuhand-Direktor und ein Virtual Office als Substanz niemals aus. Es muss ein Geschäftsführer bei der Gesellschaft eingestellt werden, der mindestens 2.000 Euro im Monat verdient (bei Teilzeit). Der Geschäftsführer darf kein Steuerberater, Rechtsanwalt oder ähnlicher Dienstleister sein – eine solche Konstellation würde immer als Erfüllungsgehilfe interpretiert werden.
Auch reicht ein Regus- bzw. Virtual Office Setup nicht als Substanz aus – oder lediglich für die Gründungsphase. Danach müssen Sie eigene Geschäftsräume mit Mietvertrag usw. vorweisen können.
Auch hinsichtlich OECD BEPS ist die ausreichende Substanz im Sitzstaat der Gesellschaft im Übrigen von entscheidender Bedeutung – zumindest, wenn es sich bei der Auslandsgesellschaft um eine Gruppengesellschaft handelt, die dazu verwendet wird, Gewinne ins steuergünstige Ausland zu verlagern.
Nur wenn die Auslandsgesellschaft über ausreichend Substanz verfügt, ist diese Gewinnverlagerung zulässig. Ansonsten gilt die Muttergesellschaft als Betriebsstätte und Sitz der Besteuerung.
Das YouPorn-Beispiel sollte eine Warnung an alle Unternehmer sein, die ähnliche Auslandsstrukturen steuern und noch nicht genügend Substanz im Ausland geschaffen haben. Bauen Sie Substanz auf oder schließen Sie die Firma.