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Beschlossen wurde die Aufhebung infolge der Annahme der Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Bestimmungen über die Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerverwaltungen durch den Rat im Dezember 2014. Die Richtlinie 2014/107/EU dient der Durchführung des globalen Standards der OECD für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in der EU vom Juli 2014. Ihr Anwendungsbereich erstreckt sich dabei nicht nur auf Zinserträge, sondern auch auf Dividenden und andere Arten von Kapitalerträgen sowie die Jahressalden der Konten, auf denen diese Einnahmen anfallen. Die Richtlinie 2014/107/EU trat am 1. Januar 2016 in Kraft.