Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo genau wird beim Rippen gegen das Urheberrecht verstoßen?
An welchem Punkt genau verstößt zB die Szene gegen das Recht?
Irgendein Filme wird gerippt, zB zu Hostern hochgeladen, die Links verteilt.
Das bloße Rippen kann nicht das Problem sein, ich kann schließlich auch quasi jeden Blockbuster im TV aufnehmen. Das Hochladen ansich ist ja auch noch keine Problem. Denn, wenn die Links zu dem Hoster nicht verteilt werden, bekommt niemand mit, dass ein Blockbuster hochgeladen wurde.
Liegt das Problem hier im Verteilen der Links?
Jana-Maria
31.01.2019, 17:15
Verstößt gegen die AGBs der meisten Anbieter, bei Verstoß kann es von Sperrung vom Account bis Schadensersatzanspruch gehen, auch wenn die Rips nicht verteilt werden.
Anonsten beim Verteilen auf OCHs und Anbieten in Warezboards sollte klar sein was die Konsequenzen sind wenn man erwischt wird.
ShadowEagle
31.01.2019, 17:30
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Schon ganz am Anfang verstößt man gegen das Gesetz. Fast jede CD, DVD, Bluray usw. hat einen Kopierschutz. Diesen zu umgehen ist schon nicht erlaubt, sonst gäbe es ihn ja logischerweise auch nicht und der Name sagt es ja auch schon. Solang der Datenträger rechtmäßig erworben wurde, ist eine private Kopie legal. Aber nur, wenn man den Kopierschutz nicht umgehen muss. Das Aufnehmen von Musik aus dem Radio z.B. ist legal, da es sich um die sogenannte "Analoge Lücke" handelt. Bei TV Aufnahmen ist das vielleicht auch der Fall, weiß ich jetzt aber nicht genau. Aber das Verteilen, meine ich, bleibt dennoch strafbar, auch bei aufgenommenen Sachen, da das Recht am Bil/Ton immernoch beim Anbieter liegt.
suchedich
31.01.2019, 19:56
Verstößt gegen die AGBs der meisten Anbieter, bei Verstoß kann es von Sperrung vom Account bis Schadensersatzanspruch gehen, auch wenn die Rips nicht verteilt werden.
Anonsten beim Verteilen auf OCHs und Anbieten in Warezboards sollte klar sein was die Konsequenzen sind wenn man erwischt wird.
früher habe ich es immer so gemacht wo ich noch Hochgeladen habe habe mir im internet Caffe (ja gibt es bei mir noch) immer ein root gekauft
mit fake email natürlich und dann schön mit Paysafecard bezahlt...
Aufn home rechner habe ich dann immer nur perfect privacy benutzt so sollte eigentlich nix passieren :D
& Am ende sah das eigentlich immer so aus
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=84967495
Forenplage
31.01.2019, 20:26
Verstößt gegen die AGBs der meisten Anbieter, bei Verstoß kann es von Sperrung vom Account bis Schadensersatzanspruch gehen, auch wenn die Rips nicht verteilt werden.
Anonsten beim Verteilen auf OCHs und Anbieten in Warezboards sollte klar sein was die Konsequenzen sind wenn man erwischt wird.
Nein! Es verstößt bei den meisten Anbietern zwar gegen die AGB, jedoch wäre ein Schadensersatzanspruch unbillig. Schließlich entsteht einem Anbieter (nehmen wir mal Spotify) gar nicht unmittelbar ein Schaden. Ich kenne mich im Vertragsrecht nicht gut aus, aber auch eine Vertragsstrafe sollte nicht durchsetzbar sein, weil der Verbraucher nicht damit rechnet, dass er für so etwas eine Vertragsstrafe zahlen muss. Spotify könnte zwar explizit darauf hinweisen, jedoch brächten die damit noch mehr Leute auf die Idee, Kopierschutzmechanismen zu umgehen. Und Leute die keine Ahnung von Kopierschutz etc. hätten wären verängstigt das Produkt zu kaufen, wenn ihnen für ein bestimmtes Verhalten eine Vertragsstrafe droht. Manche würde Spotifys Produkt wegen dieser Unsicherheit dann nicht kaufen.
Die beiden Delikte im UrhG, die wohl am meisten begangen werden, sind: a) Urheberrechtlich geschützte Dateien öffentlich zugänglich machen b) Kopierschutz umgehen
B) kann man aber umgehen, indem man die analoge Lücke verwendet: Du zeichnest einfach das Ergebnis auf. Bei einem DVD-Player also das Bild und den Ton, bei Spotify die Soundkarte mit Hilfe von Audacity. Es gibt sogar Programme die das vollautomatisch können und sogar taggen.
Bei TV aufnahmen sieht es doch meist so aus, dass man die Daten vom Festplattenreceiver gar nicht runter bekommt. ICh selbst hatte mal einen bei dem es keine Möglichkeit gab die aufzeichnungen wo anders als mit dem Receiver selbst abzuspielen.
Die Seite anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html beschreibt es wie folgt:
Grundsätzlich darf der Urheber bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Das in Deutschland traditionelle Recht der Privatkopie ist eine Ausnahme von dieser Regel.
Die erlaubte Kopie
§53 Abs.1 UrhG beschreibt, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Für unsere Zwecke ist folgender sinngemäßer Auszug wichtig:
Wenn ein Mensch
einzelne Vervielfältigungen
eines fremden Werks
für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
herstellt
und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.
Fall 1:
Ich nehme den Tatort, welcher Frei empfangbar (also ohne Verschlüsselung) im TV läuft, auf meinem gekauften Reciever der Marke Dreambox auf und teile es mit einem Freund.
Ich umgehe damit keinen Kopierschutz und handele im Sinne der Privatkopie.
Das dürfte mMn. legal sein.
Fall 2:
Ich nehme eine Folge des Dschungelcamps in HD mit meinem Reciever auf und verteile diese.
Meine Dreambox ist kein zertifizierter Reciever meines Sat oder Kabel Anbieters. Daher werde ich technisch dort einen Kopierschutz umgehen müssen.
Das dürfte mMn. illegal sein.
Fall 3:
Ich lade dann doch lieber den Tatort hoch, aber der link dazu bleibt nicht bei dem Freund sondern verbreitet sich.
Das dürfte dann nicht mehr unter die Privatkopie fallen, also mMn. illegal.
Da die meisten Datenträger einen (egal ob wirksamen oder nicht) Kopierschutz haben, bin ich wie dAKTa der Meinung dass das ab da illegal wird.
ShadowEagle
01.02.2019, 15:31
Bei TV Aufnahmen gilt das gleiche wie bei Blurays, DVDs etc. - das Entfernen des Kopierschutzes ist illegal und verstösst gegen das Urheberrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/High-bandwidth_Digital_Content_Protection
Ich umgehe den Kopierschutz ja zB nicht, wenn ich einen Screenrecorder verwende - oder wenn ich einen Stream, den man nicht auf den ersten Blick als Rechtswiedrig einstufen kann, für mich selbst kopiere bzw runterlade. (s.to oder bs.to zB.)
Okay, es scheint also schwieriger zu sein, als gedacht.
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es keine "Grundsatzurteil"?
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