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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter will Kaution einbehalten



€uRoM@§t€r
19.05.2019, 16:43
Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich. Ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung aus und habe diesbezüglich auch schon meinen Vermieter informiert (schriftlich gekündigt).

Vor ein paar Tagen bin ich meinem Vermieter dann zufällig nochmal im Treppenhaus begegnet und wir kamen ins Gespräch.

Mein Vermieter erwähnte dann auch, dass die an ihn gezahlte Mietkaution (immerhin zwei Monatskaltmieten) vorerst einbehalten werden würde und dann verrechnet werde mit der Nebenkostenabrechnung und eventuellen Nachzahlungen (die Jahresendabrechnung, die ich immer erst Anfang des Jahres erhalte).

Da ich meine derzeitige Wohnung in einem einwandfreiem Zustand hinterlasse und für die neue Mietwohnung auch wieder eine Kaution anfällt, hatte ich fest mit der "alten" Kaution gerechnet...

Weiß hier jemand, ob der Vermieter rechtmäßig handelt oder darf er die Kaution nicht solange einbehalten und dann noch verrechnen?

Bin dankbar für jede Hilfe!

DarksideIP
19.05.2019, 18:38
Soweit ich weiß, ist das erlaubt ja. Zumindest bei mir in der gegend auch gängige praxis.

Denn gerade wenn einer auszieht wird es schwer das Geld für Die nebenkosten abrechnung rein zu holen

Pearl
19.05.2019, 18:44
Ein Vemieter hat 6 Monate Zeit die Kaution auszuzahlen, wegen versteckte Mängel.
Darüber hinaus kann ein Anteil einbehalten werden wenn noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht und es hier eine Nachzahlung zu erwarten ist. Beispiel die Jahre davor hatte man immer so um die 60€ Nachzahlung, dann könnten diese pauschale Summe als weitere Teil einbehalten werden über die 6 Monate hinaus.

€uRoM@§t€r
19.05.2019, 18:57
Danke euch beiden für die Antwort!

Dann wird es wohl so sein, dass ich von der Kaution erstmal nix sehen werde... Habe ich dann falsch kalkuliert, die neue Kaution die anfällt, werde ich dann nicht von der alten Kaution zahlen können.

- kann closed werden -

McGarrett
11.08.2019, 12:33
ich empfehle die mietkaution in raten zu zahlen, falls es mal finanziell etwas eng ist/wird.

Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die vereinbarte Mietkaution in Raten zu zahlen. Nach § 551 Abs. 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass bei einer Barsicherheit der Mieter zu drei gleichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die erste Teilzahlung wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und die beiden nächsten in den Folgemonaten.

Das heißt, der Mieter hat das Recht, sofern eine Bargeldzahlung vereinbart worden ist, ab Beginn des Mietverhältnisses die Mietkaution in drei monatlichen Raten zu zahlen.

InjDoc
27.11.2019, 22:30
In deinem Vertrag sollte alles detailgetreu geregelt sein!

MfG

Sash
24.05.2020, 10:54
Hallo zusammen,

folgendes Problem habe ich. Ich ziehe demnächst aus meiner Mietwohnung aus und habe diesbezüglich auch schon meinen Vermieter informiert (schriftlich gekündigt).

Vor ein paar Tagen bin ich meinem Vermieter dann zufällig nochmal im Treppenhaus begegnet und wir kamen ins Gespräch.

Mein Vermieter erwähnte dann auch, dass die an ihn gezahlte Mietkaution (immerhin zwei Monatskaltmieten) vorerst einbehalten werden würde und dann verrechnet werde mit der Nebenkostenabrechnung und eventuellen Nachzahlungen (die Jahresendabrechnung, die ich immer erst Anfang des Jahres erhalte).

Da ich meine derzeitige Wohnung in einem einwandfreiem Zustand hinterlasse und für die neue Mietwohnung auch wieder eine Kaution anfällt, hatte ich fest mit der "alten" Kaution gerechnet...

Weiß hier jemand, ob der Vermieter rechtmäßig handelt oder darf er die Kaution nicht solange einbehalten und dann noch verrechnen?

Bin dankbar für jede Hilfe!

Guten Tag, da ich selber Vermieter bin, kann ich dir da vllt helfen.

Rechtlich darf ein Vermieter wie hier bereits beschrieben, die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten. Grundsätzlich darf jede Kaution in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden. Dies würde dir bei deiner kommenden Kaution etwas Luft verschaffen. Ich regel das meist folgendermaßen. Nach Abnahme der Wohnung, zahle ich, wenn alles in Ordnung ist den Großteil der Kaution an den Mieter aus und behalte einen kleinen Betrag für die Jahresabrechnung. Falls es dann zu einer Nachzahlung kommt, verrechne ich das Ganze und damit hat sich die Sache. Ich würde diese Option an deiner Stelle beim Vermieter ansprechen und ihm anbieten, dass er einen gewissen Betrag einbehalten soll und bei nicht bestehenden Mängeln, die Kaution zum Großteil auszahlen soll. Wenn man das mit etwas Fingerspitzengefühl vermittelt, sollte es in der Regel kein Problem sein.

Besten Gruß

€uRoM@§t€r
24.05.2020, 11:34
@Sash danke dir für deine Antwort!

Mein Beitrag ist inzwischen knapp über 1 Jahr alt. Ich habe die Kaution dann doch noch vollständig erhalten, mein alter Vermieter wollte mir noch kleinere Reparaturen (Beschädigungen an der Eingangtür usw) in Rechnung stellen und dementsprechend Teile der Kaution einbehalten.

Da ich für diese Beschädigungen jedoch nicht verantwortlich war und auch im Übergabeprotokoll diese Mängel nicht aufgelistet waren, habe ich meinem Ex-Vermieter per Post (Standartschreiben aus dem Internet) geschrieben, dass ich für die Mängel nicht aufkommen werde (laut §-blabla - siehe Internet :D ) und meine Kaution rechtmäßig einfordere, notfalls mit rechtlichen Mitteln. 2-3 Tage später hatte ich dann die Kaution vollständig überwiesen auf meinem Konto.

Liebe Grüße zurück!

Sash
24.05.2020, 11:46
Leider Gottes, gibt es eine Menge schwarze Schafe in unserer Branche :/ Vermieter nehmen sich gerne Rechte raus, die sie eig nicht haben und bauen Druck auf. Der Mieter genießt in Deutschland wirklich großen Schutz und so rate ich immer sich zu informieren, anstatt sich auf bloße Aussagen zu verlassen :-)

Freut mich, dass alles so gut geklappt hat.