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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sharehoster Uploaded.net haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter



Jana-Maria
24.06.2015, 17:22
Der Sharehoster Uploaded. Net wurde zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 5.000 verurteilt, weil er nicht konsequent genug gegen einen Nutzer vorgegangen war, der bereits mehrfach Urheberrechtsverletzungen begangen hatte.

Vorliegend hatte ein Nutzer des Sharehosters Uploaded.net in der Vergangenheit bereits mehrfach ein urheberrechtlich geschütztes Musikalbum über diese Webseite öffentlich zugänglich gemacht. Weil der abgemahnte Sharehoster die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgab, erwirkte der Rechtsinhaber gegen ihn eine Unterlassungsverfügung. Gleichwohl konnte der betreffende Nutzer etwa ein Jahr später erneut über seinen Account Urheberrechtsverletzungen begehen. Der Rechteinhaber beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegenüber dem Sharehoster. Als das Landgericht Leipzig dem nachkam und ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 verhängte, legte der Sharehoster hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ein.
Sharehoster muss ab Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen tätig werden

Das Oberlandesgericht Dresden wies die sofortige Beschwerde jedoch mit Beschluss vom 08.06.2015 (Az. 14 W 312/15) zurück. Das Gericht begründete dies damit, dass ein Sharehoster ab Kenntnis der Rechtsverletzungen für die Rechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Anders ist das nur, wenn er im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Möglichen alles unternimmt, um weitere Urheberrechtsverletzungen über ihren Server zu verhindern. Hierzu hätte der Sharehoster hier den Account des Nutzers nach dem erfolgten Hinweis sowie der Verbotsverfügung durch das Gericht sperren müssen. Dies hat er jedoch nicht getan, obwohl dies für ihn ohne nennenswerten Aufwand gewesen wäre.
Fazit zur Haftung von Sharehostern

Normalerweise haften Sharehoster wie Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer. Anders ist das nach gängiger Rechtsprechung jedoch dann, wenn er von diesen Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt hat. So etwas kommt in der Praxis häufig per E-Mail vor. Hier müssen Sharehoster dafür Sorge tragen, dass die an sie gerichteten Nachrichten auch gelesen werden und nicht vorschnell in den Spam Ordner geraten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 02.10.2014 (Az. 310 O 464/13). Hier können sich Sharehoster nicht mehr auf § 10 TMG berufen.


Quelle: https://www.wbs-law.de/it-recht/sharehoster-uploaded-net-haftet-fuer-urheberrechtsverletzungen-dritter-61692/

The Don
24.06.2015, 18:15
Die Frage ist nun, ob Deniz nun handelt oder erstmal alles weiter so laufen lässt.

lgkp500
25.06.2015, 16:09
Laut Impressum liegt die Firma in der Schweiz, wieso kann das Landgericht Leipzig den hier eine Strafe verhängen?

Jana-Maria
25.06.2015, 16:13
Weil der Betreiber ne deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Siehe auch hier: https://www.szenebox.org/73-rechtsfragen/1043-cybercrime-einblicke-und-zustaendigkeit/



Eine illegale ausländische File-Sharing Seite (sprich eine Seite die sich im Ausland befindet und einem nicht Deutschen betrieben wird) bietet internationalen Content an. Ruft man die dort befindlichen Daten ab und lädt sie, so greift das deutsche Recht nicht.
Ganz anders sieht es aus, wenn das Angebot zielgerichtet auf deutschen Nutzern liegt. Hier kann das deutsche Recht trotzdem gelten.

The Don
25.06.2015, 16:32
Wobei es immer so eine Sache ist, denn nur weil eine Seite auf deutsch vorhanden ist, muss sie ja nicht direkt für deutsche ausgelegt sein. Ösi´s und Schweizer reden ja auch "deutsch".

Grey
26.06.2015, 08:48
Sieht so aus als wenn sich da evtl. was in den AGB's ändern würde...
Diese ganzen Reglementierungen sind echt zum kotzen...

Die verderben einem den ganzen Spaß an illegalen Handlungen ;P

F1r3st0rm
26.06.2015, 09:13
Die verderben einem den ganzen Spaß an illegalen Handlungen ;P

Ich glaube genau das ist der Sinn der Sache.^^

Unlimiter
26.06.2015, 10:00
Weil der Betreiber ne deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Siehe auch hier: https://www.szenebox.org/73-rechtsfragen/1043-cybercrime-einblicke-und-zustaendigkeit/

Wenn der Betreiber die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder aber der Rechteinhaber ein deutscher Staatsbürger ist / bzw. der Straftäter in Deutschland sitzt, greift:


gegen einen deutschen Staatsbürger im Ausland
von einem deutschen Staatsbürger im Ausland



Wobei es immer so eine Sache ist, denn nur weil eine Seite auf deutsch vorhanden ist, muss sie ja nicht direkt für deutsche ausgelegt sein. Ösi´s und Schweizer reden ja auch "deutsch".

Wegen oben genannten Grund darf das deutsche Rechtssystem dagegen vorgehen. Wenn es nicht eindeutig ist, welches Land reagieren darf, weil mehrere Betroffen sind, so greift die Regelung, dass alle mitmischen dürfen. Dementsprechend kann man dann in verschiedenen Ländern wegen unterschiedlichen Straftaten bei derselben Sache verurteilt werden.

Jana-Maria
26.06.2015, 13:58
3.5.6
Soweit der User gegen geltendes Recht oder diese AGB verstößt und ul oder einem Affiliate aufgrund dieses Verstoßes Schäden oder Aufwendungen entstehen, ist der User zum Ersatz dieser Schäden und Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat dies nicht zu vertreten. Der User stellt ul von allen Ansprüchen Dritter frei, welche diese gegen ul wegen der Verletzung ihrer Rechte durch den User oder wegen Rechtsverstößen des Users geltend machen.

Stand das schon ne Weile da drin, hab die AGB das letzte mal vor nen Jahr gelesen.

Heißt wenn UL verdonnert wird, soll der User blechen? Na dann bin ich mal gespannt wann die ersten Userdaten rausgegeben werden.

mr.garf
26.06.2015, 14:18
Das wird UL nicht machen, widersprüche bis in die letzte Instanz inkl. dem Begleichen der Strafen, ist bestimmt günstiger als auf einen Schlag alle User zu verlieren.

Unlimiter
26.06.2015, 14:25
Rechtliche Absicherung und die tatsächlichen Tätigkeiten sind ja immer so eine Sache. Was viel interessanter ist, dass man zu Anfangs den deutschen Nutzer erwähnt und dann ein Jahr darauf wieder denselben Nutzer dabei ertappte. War hier eine gewisse Lernresistenz vorhanden?

Jana-Maria
26.06.2015, 14:27
Rechtliche Absicherung und die tatsächlichen Tätigkeiten sind ja immer so eine Sache. Was viel interessanter ist, dass man zu Anfangs den deutschen Nutzer erwähnt und dann ein Jahr darauf wieder denselben Nutzer dabei ertappte. War hier eine gewisse Lernresistenz vorhanden?

Wenn es überhaupt der selbe User war, wer weiß...