Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Arbeitslosengeld I
Hakkep3t3r
13.07.2015, 13:19
Ich muss jetzt wegen einen Monat einen Antrag auf ALG I ausfüllen. Da ich das zum ersten mal mache bräucht ich mal Rat.
Wie ehrlich müssen die Angaben sein? Persönliche Angeben und so weiter sind klar. Mir geht es eigentlich mehr um Punkt 4 Angaben zu anderen Leistungen
Ich beziehe noch andere Leistungen die ich aber nicht angeben will:emoji53:
Ich habe mal gehört das die Angeben nur bei ALG II wichtig wären und diese mit berechnet werden.
Wird das von denen noch überprüft oder muss ich mir da weniger Sorgen machen?
y0l0sw4gg3r
13.07.2015, 13:36
Grundsätzlich wird alles geprüft.
Du solltest bei deiner zuständigen Stelle nachfragen.
Wenns am Ende dicke kommt, interessiert die auch dein Beweggrund nicht (Die ausm super-leechor-haxx0r-forum haben das aber so gesagt ...).
Was verstehst du denn unter "anderen Leistungen", die du beziehst?
Alles war unter einer Sozialversicherungsnummer/RV-Nummer (Bafög, Krankengeld etc) läuft, wird generell geprüft und solltest du da von vornerein bewusst falsche Angaben machen, kannste dich schon mal auf ne Anzeige wegen Sozialbetrug einstellen.
Wegen dem Thema andere Leistungen.
Gib deine Sparkonten nicht an - die prüfen sie nicht. Und kein Geld mehr auf deinen angegeben Konten im Antrag bezüglich der "anderen Leistungen" empfangen weil du vermutlich einen Finanzstatusbericht/übersicht einreichen musst sowie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
[...] weil du vermutlich einen Finanzstatusbericht/übersicht einreichen musst sowie die Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Das ist nur bei ALG II der Fall.
Hakkep3t3r
13.07.2015, 17:40
Was verstehst du denn unter "anderen Leistungen", die du beziehst?
Alles war unter einer Sozialversicherungsnummer/RV-Nummer (Bafög, Krankengeld etc) läuft, wird generell geprüft und solltest du da von vornerein bewusst falsche Angaben machen, kannste dich schon mal auf ne Anzeige wegen Sozialbetrug einstellen.
Es handelt sich hierbei um ein private BU Rente.
moved - falsches Forum...
Jana-Maria
13.07.2015, 17:50
War mal eine Weile in ALG1 und nach 6 Monaten später in ALG2-Bezug.
ALG1 musst du nur das angeben was du besitzt es wird dir aber nicht angerechnet.
Aber alles andere was du an Sozialleistungen beziehst wird dir angerechnet bzw. du hast garkeinen Anspruch auf ALG 1
Bezug von Sozialleistungen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld kann es dazu kommen, dass der Leistungsempfänger auch andere Leistungen beantragt und bekommt. Bei bestimmten Sozialleistungen kann das dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld teilweise oder völlig ruht.
Davon betroffene Leistungen sind Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Altersrente und ähnlich Leistungen. Durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes sollen doppelte Zahlungen vermieden werden.
Unschädliche Leistungen
Nicht betroffen ist der Bezug von Arbeitslosengeld durch Zahlungen von Erziehungsgeld oder Elterngeld, solange der Leistungsempfänger in der Lage ist, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden in der Woche aufzunehmen, also dem Arbeitsmarkt in der üblichen Weise zur Verfügung steht.
Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde
Kontoauszüge musste ich bei Antrag für 3 Monate zurück vorlegen weil die halt gucken ob du was hast was die dir anrechnen könnten.
Vorsicht bei Antrag. Wenn du arbeitslos bist, sofort am nächsten Tag bei der Agentur melden - sonst gibt 3-monatige Sperre.
Selbes gilt bei selber gekündigt oder Aufhebungsvertrag.
Bei Alg 2 musste ich alles offenlegen, Sparbücher, Häuser, Autos...die ich eventeull haben könnte etc. Plus Kontoauszüge der letzten 3 Monate, war ingeamt 1,5 Jahre in Bezug mit ALG 1 und ALG 2, musste auch einmal son Weiterbewillungswasweißichscheiß ausfüllen da hab ich keine Kontoauszüge mehr vorgelegt (muss man auch dann nicht, nur wenn die ARGE verdacht auf Sozialmissbrauch hat).
Zum Glück ist die Scheiße vorbei mit 372€ im Monat was es 2011gab glaube zuleben is kacke.
Also ich musste schon zwei mal ALG I beantragen und musste nie auch nur einen Kontoauszug vorlegen...
Jana-Maria
13.07.2015, 18:07
Also ich musste schon zwei mal ALG I beantragen und musste ich nie auch nur einen Kontoauszug vorlegen...
Ist schon 5 Jahre kein Plan mehr ob ich sie vorlegen musste oder nicht beim ALG 1 Antrag. Verzeihe mir...
Hakkep3t3r
13.07.2015, 18:55
Keinen Einfluss auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben Kindergeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld II. Diese Leistungen gelten als „unschädliche Leistungen“ und können also neben dem Arbeitslosengeld bezogen werden, ohne als Einkommen angerechnet zu werde
Also kann ich damit rechnen, falls ich die BU Rente mit angebe, das diese abgezogen wird?
Jana-Maria
13.07.2015, 22:07
Hab mal jemand gefragt aus meinen Bekanntenkreis der bei der Arbeitsagentur arbeitet.
Der meinte da wird 0 angerechnet weil ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, erst im ALG 2 Bezug würde dir das angerechnet werden.
Bekommst also 1/3 deines letzten Gehalts.
Anders sieht es aus, wenn du komplett erwerbsunfähig bist.
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