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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leipziger Justiz verpulvert Shiny Flakes-Bitcoin im Wert von über 200.000 Euro



RedDevil
03.08.2016, 12:22
https://www.szenebox.org/images/_imported/2016/08/19.jpg ► Der Verdacht klingt unfassbar. Die Staatsanwaltschaft Leipzig könnte den Betreiber des Online-Drogenshops „Shiny Flakes“ um über 200.000 Euro geprellt haben.

Weil die Ermittler Maximilian S. den Handel mit über 900 Kilo Rauschgift nachweisen konnten, brummt der 21-Jährige seit November eine siebenjährige Haftstrafe ab. Nachdem nun das Urteil seit Anfang Mai rechtskräftig ist, ging die Staatsanwaltschaft dazu über, die beschlagnahmten Eigentümer des gelernten Kellners zu Geld zu machen. Doch ein genauerer Blick auf eine der Veräußerungen offenbart, dass der Justiz dabei offenbar ein kapitaler Fehler unterlaufen ist, der nicht nur Maximilian S. sondern letztlich wohl auch den Staat jede Menge Geld kosten könnte.

Neben der Gefängnisstrafe verurteilte das Gericht den Drogen-Großhändler auch zur Zahlung von drei Millionen Euro Wertersatz. Damit soll verhindert werden, dass sich Maximilian S. nach seiner Haftentlassung mit möglicherweise noch gebunkerten Drogengeldern ein schönes Leben macht. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es nun, Shinys beschlagnahmtes Hab und Gut zu Geld zu machen. Neben 360 Kilo Rauschgift, die freilich nicht verkauft werden dürfen, konnten die Ermittler bei der Durchsuchung seines Kinderzimmers im Februar 2015 Handys, Computer, Versandmaterialien und Gutscheinkarten sicherstellen. Seit das Urteil gegen den Shiny Flakes Admin am 10. Mai endgültig bestätigt wurde und rechtskräftig ist, dürfen diese Gegenstände online über das Portal Justizauktion.de versteigert werden—ob das schon geschehen ist oder noch geschieht, ist momentan nicht endgültig klar.

Schon verkauft hat die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Bitcoin, mit denen „Shiny Flakes“ seine Drogendeals abwickelte. Am 21. Mai 2015 pfändeten die Ankläger rund 1.197 Münzen der Kryptowährung. Nach dem Urteil des Landgerichts, so scheint es, konnte die Behörde mit dem Verkauf der Bitcoin gar nicht schnell genug loslegen. Noch bevor der Bundesgerichtshof über die Revision des Angeklagten entschieden hatte, wechselte dessen Bitcoin-Vermögen den Besitzer. „Die Veräußerung der Bitcoin ist als sogenannte Notveräußerung am 19. Februar 2016 erfolgt, wobei ein Erlös in Höhe von 432.080,70 EUR erzielt werden konnte“, erklärt Staatsanwältin Jana Friedrich gegenüber der LIZ.

Das Problem: Die Staatsanwaltschaft verkaufte die Bitcoin seinerzeit zu einem Kurs, der bei etwa 1:361 gelegen hat—allein in dieser ersten Augustwoche allerdings ist ein Bitcoin eher für rund 540 Euro zu bekommen. Rechnet man die Differenz auf Shinys Vermögen hoch, hat die Staatanwaltschaft durch ihr voreiliges Handeln über 200.000 Euro in den Sand gesetzt. Die Behörde verargumentierte die Notveräußerung auf Nachfrage von Motherboard mit den starken Kursschwankungen, denen der Wert der Bitcoin unterlegen ist. Gleichwohl war schon im Februar klar, dass der Bitcoin-Kurs mittelfristig eher weiter steigern als fallen wird—das zeigt nicht nur der seit Jahren anhaltende Trend der Kryptowährung, die zwar immer wieder einzelnen Schwankungen unterworfen ist, aber im Mittel dennoch ansteigt. Außerdem versprach ein für das System Bitcoin zentrales Ereingnis schon im Februar, dass sogar eine Kursexplosion anstehen könnte.

Tatsächlich hat der Kurs bis heute einen Höhenflug hingelegt. Grund für den rasanten Kursanstieg ist ein seltenes Ereignis, das am 10. Juli ausgelöst worden war: Durch das „Halving“ können sich Miner, die eine wichtige Stütze des Netzwerk der Kryptowährung erfüllen, bei gleicher Rechenleistung seit dem 10. Juli stündlich nur noch halb so viele Bitcoins hinzu verdienen wie bisher. Statt zuvor 25 Bitcoin verteilt der Algorithmus seither alle zehn Minuten nur noch 12,5 Bitcoin auf die Miner, die mit ihren Rechner-Riggs sortieren, prüfen, berechnen und das Netzwerk sicher halten, sodass nie mehr als 21 Millionen Bitcoin in Umlauf sind.

Das „Halving“, das alle vier Jahre stattfindet, sorgt im Ergebnis für eine Begrenzung der Inflation. Wenngleich der Kurs momentan wieder leicht im Fallen begriffen zu sein scheint, könnte die Staatsanwaltschaft heute, fast einen Monat nach dem „Halving“, noch immer einen besseren Deal tätigen, als im vergangenen Februar. In dem halben Jahr vor dem ersten Halving-Event am 28. November 2012 legte der Kurs übrigens einen kontinuierlichen Anstieg von insgesamt 150 Prozent hin.

Spätestens, wenn die Behörde dem Anwalt von Maximilian S. Rechenschaft über die Verwertung von dessen Eigentümern ablegen muss, sollten sich die Ankläger auf kritische Nachfragen einlassen. Strafverteidiger Stefan Costabel wird die Aufstellung genau unter die Lupe nehmen. Gegenüber Motherboard wollte sich der Leipziger Jurist im Augenblick nicht zu dem frühzeitigen Bitcoin-Verkauf äußern. Zunächst müsse ihm die Staatsanwaltschaft ihren Bericht zukommen lassen.

Die veräußerten Vermögenswerte aus dem Shiny Flakes-Verfahren werden Maximilian S. zunächst auf seinen riesigen Schuldenberg von drei Millionen Euro angerechnet, den ihm der Richter nach dem Verfahren zusätzlich zur Haft aufgebrummt hat. Kleiner Lichtblick für Maximilian S.: Die enorme Forderung des Staates ist nach dreißig Jahren rechtlich verjährt. Spätestens wenn S. es nicht schafft, dem Staat bis dahin seine gesamten Schulden zurückzuzahlen (was angesichts seiner sonstigen Besitztümer wahrscheinlich ist), dürfte sich die Justiz über die verpulverten 200.000 Euro ärgern.

Der Fall der Bitcoin-Versteigerung verdeutlicht einmal mehr, wie schwer es für die Justiz momentan manchmal noch ist, mit der recht neuen Kryptowährung umzugehen, die bisher in nur wenigen Gerichtsverfahren überhaupt eine Rolle spielt.

Notfallveräußerungen sind laut Strafprozessordnung rechtlich nur erlaubt, wenn „ein Verderb oder eine wesentliche Minderung“ der Vermögenswerte droht. Typischerweise kommt vor allem ersteres zum Tragen, wenn zum Beispiel teure Lebensmittel beschlagnahmt wurden. Warum die Staatsanwaltschaft in diesem Fall vermutlich eine drohende Wertminderung annahm, ist nicht klar. Schon ein Blick auf die Kursentwicklung seit dem Urteilsspruch Anfang November bis zur tatsächlichen Entscheidung für die Notversteigerung zeigt übrigens den mittelfristigen Trend der Kryptowährung auf: Am Tag des Urteils lag der Kurs bei 296 Euro, während er Mitte Februar rund 370 Euro erreichte.

Auch wenn es im Februar keine hundertprozentige Garantie gab, dass der Bitcoin-Kurs steigen würde—fest steht, dass aus Sicht der Währungsentwicklung nichts für eine schnelle Notveräußerung sprach und dass ein Verkauf im regulären Zeitraum, also nach dem rechtskärftigen Urteil, deutlich mehr Geld in die Kassen gespült hätte.

Quelle: Motherboard.vice.com (http://motherboard.vice.com/de/read/die-leipziger-justiz-hat-200000-euro-von-shiny-flakes-verpulvert)