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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachten: Verbot von Adblockern verfassungsrechtlich bedenklich



steppenwolf
06.10.2016, 08:12
Bund und Länder wollen ein gesetzliches Verbot von Adblockern prüfen. Doch das Selbstbestimmungsrecht der Nutzer und die Wettbewerbsfreiheit dürften solchen Plänen entgegenstehen.

Darf der Gesetzgeber mit einem Verbot von Adblockern die wirtschaftliche Existenz von Medienunternehmen sichern? Nach Ansicht von Juristen ist dies derzeit nicht mit der Verfassung vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zum einen der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio in einem Gutachten für die Kölner Eyeo GmbH und zum anderen die Hamburger Wissenschaftlerin Simone Kuhlmann in einem Fachaufsatz für die Zeitschrift AfP (kostenpflichtig). Die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz hatte in ihrem Abschlussbericht gefordert, ein gesetzliches Verbot von Adblockern zu prüfen.

Werbewirtschaft und verschiedene Verlage sehen einen "rechts- und medienpolitischen Bedarf für ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern". Die entsprechende Arbeitsgruppe der Kommission sieht das Geschäftsmodell von Adblockern ebenfalls "als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch medienpolitisch als problematisch an". Die Arbeitsgruppe hält daher "die Prüfung gesetzlicher Regelungen für erforderlich".

Keine Regulierungspflicht erkennbar

Nach Ansicht von di Fabio und Kuhlmann besteht derzeit keine Pflicht des Gesetzgebers, den Bestand von Medien durch ein Verbot von Adblockern zu schützen. Ein Eingreifen sei erst erforderlich, "wenn der betroffene Mediensektor in seiner institutionellen Dimension in Gefahr ist", schreibt Kuhlmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht der Universität Hamburg. Bloße finanzielle Einbußen etwa aufgrund des Verlustes existenzwichtiger Werbeeinnahmen durch veränderte Marktbedingungen reichten nicht aus. Auch nach Ansicht di Fabios muss der Gesetzgeber erst tätig werden, "wenn der Einsatz selektiver Werbefilter jeglichen Entfaltungsraum der Kommunikationsfreiheiten aus Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz für die Presse, den Rundfunk oder das Filmwesen blockieren würde und damit grundrechtliche Substanz auf dem Spiel stünde".

Allerdings könnte die große Koalition auf die Idee kommen, auch ohne eine solche existenzielle Gefährdung der Medien ein Adblocker-Verbot in die Wege zu leiten. Dies ist nach Ansicht der beiden Experten jedoch nicht ohne weiteres möglich. So geht Kuhlmann davon aus, dass ein solches Verbot mit anderen Grundrechten kollidiert. Dazu zähle das im Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf freie Berufsausübung, auf das sich die Hersteller von Adblockern berufen könnten.

Persönlichkeits- und Wettbewerbsrecht gegen Verbot

Hinzu komme das in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes fundierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. "Dieses schützt nicht nur die Freiheit der Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, sondern auch das Recht des Einzelnen, seine Privatsphäre von unerwünschter Einflussnahme anderer freizuhalten und die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, mit welchen Personen und in welchem Umfang er mit ihnen Kontakt haben will, wozu auch das Recht zählt, im privaten Bereich von aufgedrängter Werbung verschont zu bleiben", schreibt Kuhlmann. Ein etwaiges Verbot von Adblockern würde sich demnach unmittelbar selbst gegen das Persönlichkeitsrecht des Nutzers richten und müsste sich insofern an diesem messen lassen.

Di Fabio sieht ebenfalls keine Erforderlichkeit, die einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Nutzern rechtfertige. Ohnehin gebe es für den Gesetzgeber Gestaltungsmöglichkeiten "unterhalb der Verbotsschwelle". Dazu zählten etwa Richtlinien, nach denen der Nutzer über die Funktionen des Werbeblocker aufgeklärt werde. Kuhlmann hält insgesamt eine "Regulierung im Hinblick auf das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer, sich vor aufgedrängter Werbung im Internet und dem Ausspähen durch Werbetreibende schützen zu können", für "bedenklich".

In zahlreichen Verfahren haben deutsche Gerichte in den vergangenen Jahren Adblocker grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Auch die Pressefreiheit gebe den Medien nicht die Befugnis, dem Nutzer unerwünschte Werbung aufzudrängen, urteilte beispielsweise das Oberlandesgericht (OLG) Köln im Juni 2016. Die Richter verwiesen darauf, dass der redaktionelle Inhalt der Website und die Werbung mit getrennten Datenströmen angeliefert würden, die als solche unverändert blieben. "Es werde lediglich im Empfangsbereich des Nutzers dafür gesorgt, dass die Datenpakete mit Werbung auf dem Rechner des Nutzers gar nicht erst angezeigt werden", schrieb das Gericht. Das OLG Köln sprach sich allerdings gegen das bezahlte Whitelisting von Unternehmen aus. Die Eyeo GmbH, der Hersteller von Adblock Plus, verlangt von größeren Medien einen Umsatzanteil von 30 Prozent für das Whitelisting von Anzeigen.

Quelle (http://www.golem.de/news/gutachten-verbot-von-adblockern-verfassungsrechtlich-bedenklich-1610-123634.html)