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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was haltet ihr von 2-klick button?



Togijak
22.03.2015, 23:30
2-klick-button facebook google+ twitter für Joomla Wordpress und Co (http://privacy-portal.de/datenschutz-faq/2-klick-button-social-network-datenschutzkonform-facebook-google-twitter-joomla-wordpress)



Das eine Seite bestrebt ist bekannt zu werden / auf sich aufmerksam zu machen ist legitim - dabei gibt es Methoden die unschön sind und solche mit denen man leben kann (weil man entscheiden kann ob man es nutzen will oder nicht). Bin gespannt welche Meinungen / Einschätzungen da kommen.

HaZe
23.03.2015, 00:14
Find ich gut - auf Socialmediabuttons Verzichten kann sich heutzutage niemand mehr leisten, daher lieber die 2Klickvariante.

syrius
23.03.2015, 00:23
Schöne Sache! Diese Buttons sind mir auch schon auf den ein oder anderen Seiten/Blogs aufgefallen. Eigentlich eine ganz einfache Sache, warum da nicht schon viel vorher dran gedacht wurde? Befürworte diese und werde auch versuchen sowas für vBulletin zu bekommen vorausgesetzt die Images werden auf dem eigenen Server gehostet. Der User sollte selbst entscheiden können ob er sich der Datensammlung aussetzt oder eben nicht!

Grüße

#edit
Außer der Reihe bleibt nur noch die Frage ob der Autor nicht etwas gegen das Teilen seines "geistigen Eigentums" hat... kann man das so nennen, denke schon.

Togijak
23.03.2015, 03:50
Außer der Reihe bleibt nur noch die Frage ob der Autor nicht etwas gegen das Teilen seines "geistigen Eigentums" hat... kann man das so nennen, denke schon.

da das Forum nicht hidden ist, wird es von Suchmaschinen besucht = geistige Ergüsse werden also so oder so indirekt geteilt | vielleicht lässt sich so was ja so implementieren, das die Option in kritischen Bereichen (mir fällt allerdings im Moment keiner ein) nicht zur Verfügung steht um auch solchen Befürchtungen Rechnung zu tragen.

Syl
23.03.2015, 09:26
Also ich finde die Idee gut.
Aber mal ne andere Frage: Wir haben doch hier einige fähige GFXer an Board, ich könnte mir vorstellen, dass hier auch jemand fähiges dabei ist, der ggf ein paar eigene Dummys fürs Board bauen kann.
Damit wäre (abgesehen vom Plugin-Code) weitesgehend das Problem mit dem Urheberrecht aus dem Weg, oder irre ich da jetzt gerade?

Unlimiter
23.03.2015, 09:36
Wenn ich es richtig entnommen habe, war das mit dem Teilen und dem Urheberrecht auf die Texte von uns selbst bezogen. Also möchte der User, dass ein Dritter einen Text von sich z.B. mit Hilfe des Buttons auf anderen Social-Plattformen teilt, oder will er, dass ein Dritter diese Möglichkeit nicht besitzt. Quellcode und Buttons können zu jeder Zeit selbst erstellt werden bzw. die Grafiken laufen meist auf einer CC-Lizenz, die die Verwendung erlaubt.

Übrigens kritische Bereiche wären doch all jene für deren Sichtbarkeit man einen bestimmten Rang benötigen würde, oder sehe ich das falsch?

Syl
23.03.2015, 09:55
[...]

Übrigens kritische Bereiche wären doch all jene für deren Sichtbarkeit man einen bestimmten Rang benötigen würde, oder sehe ich das falsch?

Jepp, sehe ich genauso. Wenn es jedoch um das Urheberrecht des Posts geht, da kann man beim Teilen ja mehr oder weniger ein Work-Around schaffen.
Meine Idee: Die Beiträge, die nicht jeder sehen kann, können generell nicht geteilt werden (lediglich z.B. ein Threadtitel mit der Meldung, dass keine Berechtigung zur Ansicht besteht, wenn ein User bei Fb auf den Link klickt), und der Rest ist ja sowieso öffentlich.
Man könnte Probleme des Urheberrrechts auch somit umgehen, dass man in die Nutzungsbedingungen des Boards eine Einwilligung in die Möglichkeit geben muss, dass Beiträge geteilt werden können, wenn man sich Anmelden möchte. Es ist eine Knebelbedingung für das Board, aber eine Absicherung für den Betreiber und ich denke keine große Abschreckung für die meisten hier.

Unlimiter
23.03.2015, 10:14
Laut deutschem Recht muss man das sogar, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in den AGBs hinzufügen. Nur dann muss auch wieder jeder dem Ganzen zustimmen (den AGBs) usw. Ich weiß jedoch nicht, ob es Syrius gerade mehr nach der Rechtslage geht, oder mehr nachdem, ob die User ihre Beiträge teilen wollen. Sind ja zwei verschiedene Ausgangspunkte.

Syl
23.03.2015, 10:40
Wenn es Dir um gesetzlichen Regelungen bezüglich der AGB geht, sind die §§305 ff. BGB interessant. Sie müssen wirksam mit einbezogen werden (was kein Problem darstellt, z.B. durch einen Haken, den man bei der Anmeldung setzen muss) und die Klauseln dürfen nicht unwirksam sein (auch hier sehe ich keine Probleme, die von §§307 - 309 BGB erfasst werden), sofern es um die Eindung von Social Media Buttons geht.

Aber, dass dort auch ein Verweis auf die Social Media Buttons erfolgen muss, ist mir nicht bekannt. In der Regel macht man dies beim Impressum oder besser mit dem Haftungsausschluss zusammen.
Das hat, soweit mir bekannt ist, bisher noch keine großen Probleme gegeben.
Wenn Du da aber andere Infos hast, bitte immer her damit. Ich bedanke mich in diesem Fall schon einmal.


Edit:

Wenn Du jetzt zugrunde legst, dass die User nicht wollen, dass ihre Beiträge geteilt werden, sollte man hier jedoch die generelle Frage stellen (dürfen), warum sich diese User hier, in einem öffentlich einsehbaren Forum, registrieren und mit ihren Posts (die ja offensichtlich öffentlich werden, sobald sie abgeschickt sind), zur Community beitragen; jedoch dann nicht weiter veröffentlicht werden wollen.
Es gibt mehrere Arten von Usern, das ist klar. Aber jeder Poster hat ja, in der Regel, auch etwas zu sagen und möchte damit wahrgenommen werden. Ansonsten könnte man auch einfach PNs verschicken, wenn etwas nicht an die Öffentlichkeit soll.

syrius
23.03.2015, 10:57
Laut deutschem Recht muss man das sogar, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in den AGBs hinzufügen. Nur dann muss auch wieder jeder dem Ganzen zustimmen (den AGBs) usw. Ich weiß jedoch nicht, ob es Syrius gerade mehr nach der Rechtslage geht, oder mehr nachdem, ob die User ihre Beiträge teilen wollen. Sind ja zwei verschiedene Ausgangspunkte.

Wenn wir uns mal die Foren ansehen, die Inhalte und einige Tools die hier gepostet sind ... brauchen wir über "Rechtslagen, AGB und Gesetze" nicht sprechen :-). Es geht lediglich um den einzelnen User und ob dieser zustimmt ob oder ob nicht.

Mein #edit oben, war eher ein genereller Gedanke und nicht speziell auf szeneBOX bezogen.

Wenn jemand seinen Beitrag in Form eines Posts leistet, und ein anderer teilt diesen Beitrag, wird nicht auch gleich der Text dazu geteilt, sondern lediglich der Titel des Beitrags sowie der Link dorthin. Jetzt ist es so, dass der Besucher welcher dann über - sagen wir mal - "Twitter" rein kommt, den Text ja erst dann lesen kann was widerum völlig konform wäre. Da seh ich keinerlei Widersprüche.

Togijak
23.03.2015, 10:59
@Unlimiter das mit dem Bereich / Rang hatte ich nicht bedacht (weil ich ihn nicht habe) ist aber eine gute Idee

@Syl genau so sehe ich das mit dem Teilen auch - schreib ich in einem (nicht hidden) Bereich des Internet ist es öffentlich

syrius
23.03.2015, 18:19
https://www.wbs-law.de/internetrecht/erster-nutzer-fuer-das-teilen-eines-artikels-ueber-den-facebook-share-button-abgemahnt-59962/

Weils grad zum Thema passt

Togijak
23.03.2015, 18:22
wir haben hier zwar (vermutlich) keinen Marco Reus, aber das mahnt zumindest zur Vorsicht

Begglig
23.03.2015, 19:01
ich finde die Idee gut.
Social Media Buttons sind sowieso heutzutage Pflicht..

naja mein Adblocker blockt eh alles;)

Unlimiter
23.03.2015, 19:36
Wenn wir uns mal die Foren ansehen, die Inhalte und einige Tools die hier gepostet sind ... brauchen wir über "Rechtslagen, AGB und Gesetze" nicht sprechen :-). Es geht lediglich um den einzelnen User und ob dieser zustimmt ob oder ob nicht.

Mein #edit oben, war eher ein genereller Gedanke und nicht speziell auf szeneBOX bezogen.



Ich ging davon aus, dass es generell gehalten war, jedoch war ich mir nicht sicher, ob du dir wegen rechtlichen Problem Gedanken wegen der Verwendung von dieser Erweiterung machst, oder aber, ob es dir hierbei um die User geht. Es war also auch nicht direkt auf szeneBOX bezogen. :)

Wegen den Links sehe ich es trotzdem etwas kritisch. Eine kleine Annahme: Es existiert ein Bereich, der nur für eine Premium-Usergruppe zur Verfügung steht. Dort werden sehr "delikate Themen" behandelt. Jetzt könnte es eine Person geben, die für diesen Beitrag ein solches Plugin nutzt und die URL wird bei Twitter übertragen. Sollte es wirklich nur ein Link sein, dann ist es aber heutzutage so, dass dieser auch schon genügend Informationen über den Inhalt bietet. Sehen wir uns alleine die URL von diesem Thread an :


http://www.szenebox.org/daily-talk-and-offtopic/477-haltet-ihr-von-2-klick-button.html

Diese URL ist ziemlich harmlos, aber was ist wenn wir folgende Links daraus machen:


******.***/premium-bereich/477-suche-film-warezanfrage.html
******.***/premium-bereich/477-hackanfragen-sofortige-bearbeitung.html
******.***/premium-bereich/477-fraudanfragen-und-mehr.html


Gehen wir also wie gesagt davon aus, dass der Premium-Bereich für bestimmte Nutzer nur zugänglich ist und es daher auch nicht von Google und Co. gelistet werden kann, dann bieten diese Links trotzdem Informationen zur Seite. Solche Links können auch bei völlig gewöhnlichen Seiten (nach außen hin vollkommen legal wirkend oder sogar seiend) vorzufinden sein. Es würde definitiv zu Gesprächsstoff und zu einer gewissen Art von Verruf führen können. Seiten die natürlich generell zu solchen Angeboten/Inhalten stehen haben selbstverständlich kein Problem damit, aber die möchte ich mit diesem Szenario nicht ansprechen.

Wären es keine für die SEO angepassten Links würde solch eine Gefahr nicht bestehen. Wenn ganze Textpassagen mitgesendet werden wäre es dann nochmals ein Ganz anderes Thema (das zuvor angesprochene von mir, weil ich unter "teilen" das Teilen eines Ausschnitts mit Verlinkung des Inhaltes verstand).

Jetzt zu den Datenschutzrichtlinien und warum man diese Angabe im Impressum bei den 2-Klick Buttons anscheinend nicht machen muss (ich bin dem nochmal nachgegangen, damit wir wissen wie es denn nun ist):

Auf heise ist dazu ein schöner Artikel zu finden : Social-Media-Buttons datenschutzkonform nutzen | c't (http://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-26-Social-Media-Buttons-datenschutzkonform-nutzen-2463330.html)

Wichtig dabei ist folgende Textpassage:

Bei der Zwei-Klick-Variante ruft der Nutzer erst durch einen Klick die eigentlichen Teilen-Knöpfe auf. Vorher findet keine Datenübertragung statt; ein Tracking durch Dritte ist deshalb nicht möglich – jedenfalls nicht über die Knöpfe. Durch den Klick erklärt sich der Anwender mit der Datenübertragung einverstanden und kann dann Inhalte empfehlen, teilen, twittern.

Man erklärt sich also beim zweiten Klick dazu bereit, dass die Daten übertragen werden dürfen. Dementsprechend müssen auch keine weiteren Angaben vom Seitenbetreiber getätigt werden, denn es findet nicht standardmäßig beim Aufruf eine Datenübertragung statt (näheres hierzu auch im Artikel).

Ich hoffe einige interessiert diese Information. :)

Togijak
24.03.2015, 16:53
ich mach jetzt was, was eigentlich verboten ist (Vollzitat = Markus kann mir ja den Kopf runter reißen http://www.szenebox.org/images/_imported/2015/03/160.jpg )


Gestern waren viele in Panik, weil diverse Medien die „erste Abmahnung“ für einen über Facebook geteilten Link verkündeten. Wir haben darüber nicht berichtet. Die Gründe waren vor allem, dass es sich hierbei nur um eine Abmahnung handelte und es keinen Gerichtsbeschluss gibt. Natürlich kann eine Abmahnung dazu führen, aber die Rechtslage ist aktuell nicht selbstverständlich. Auch wenn fleißige CDU-Politiker das ändern wollen (https://netzpolitik.org/2015/cdu-abgeordnete-verheyen-mal-eben-ein-foto-auf-facebook-teilen-ist-wie-ladendiebstahl/). Und uns kam einiges an den Meldungen auch komisch vor, wir hatten nur anderes zu tun um das Bauchgefühl zu recherchieren.


Stefan Niggemeier hat sich die Quelle genauer angeschaut. Und dokumentiert, wie zahlreiche Medien auf Bullshit-PR der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aufgesprungen sind: Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR. (http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20775/die-erste-abmahnung-fuer-einen-facebook-share-button-ein-meilenstein-der-anwalts-pr/)
Die behauptet forsch, es handele sich um die erste Abmahnung dieser Art, und sagt voraus, dass es noch viele weitere geben werde. Es bestehe eine „erhöhte Abmahngefahr“ sowohl für Leser, die den Facebook-„Share“-Button drücken, als auch für Seitenbetreiber und Blogger, die einen solchen Button anbieten. Denn Nutzer, die — wie die Fahrschulfrau — für ein urheberrechtswidriges Verbreiten von Inhalten in sozialen Medien abgemahnt wurden, könnten die wiederum in Regress nehmen. Mit anderen Worten: Wir alle stehen mal wieder mit einem Bein im Gefängnis, und das einzig Gute in dem ganzen Urheberrechtselend ist, dass es kompetente Anwälte wie Christian Solmecke gibt, die uns vor der „heran rollenden Abmahnwelle“ warnen und nicht zögern, sogar ein „eiliges Video“ zur Warnung zu veröffentlichen.

Mit anderen Worten: Da ist nicht viel dran. Aber das könnte sich ändern. (https://netzpolitik.org/2015/cdu-abgeordnete-verheyen-mal-eben-ein-foto-auf-facebook-teilen-ist-wie-ladendiebstahl/)



Quelle (https://netzpolitik.org/2015/abmahnung-fuer-facebook-share-button-ist-anwalt-bullshit-pr/)

Cannonau
24.03.2015, 17:48
Auch wenn ich den Social-Media-Kram überhaupt nicht mag, finde ich die Idee gut.

Ich könnte mir das z.B. so vorstellen:


In den öffentlichen Bereichen Opt-Out
In den nicht-öffentlichen Bereichen entweder komplett unterbinden oder Opt-In (persönliche Tendenz zum Erstgenannten, schon allein wg. Quotes oder ggfs. toten Links)
Ich möchte als User das Ganze auch so einstellen können, daß z.B. alle meine Beiträge in den öffentlichen Bereichen geteilt werden können, also jeder meinen Content verlinken darf, ohne daß ich es gesondert erlauben muß - wenn die Leute es verwenden möchten, dann sollen sie und vor allem ich es ja einfach haben :)

Cannonau

Togijak
25.03.2015, 17:47
Die Abmahnung zur Nutzung des Facebook-Buttons bei der Bild-Zeitung gibt es nicht mehr. Bild.de will die Social-Media-Nutzung und die Sharing-Funktion mit allen Fotografen vertraglich geklärt haben. Es bleiben aber offene Fragen, über die sich die Anwälte weiter erbittert streiten.

Artikelrest (http://www.golem.de/news/urheberrecht-bild-fotograf-zieht-abmahnung-zum-facebook-button-zurueck-1503-113161.html)

Syl
26.03.2015, 10:17
Also rein rechtlich betrachtet ist diese Diskussion ja nichts Neues, sie hat lediglich wieder neues Holz aufs Feuer gelegt.
Es gibt zu diesem Thema seitenweise Diskussionen und Standpunkte. Dabei wird von der einen Seite ausgesagt, dass eine explite Genehmigung zur Weiterveröffentlichung vom Fotografen erfolgen muss, da ansonsten die Abmahnung droht.
Dagegen spricht die Gegenseite, dass eine konkludente Einwilligung unterstellt werden kann, wenn der Fotograf das Bild auf einer Webseite veröffentlichen lässt oder seine Genehmigung zur Veröffentlichung gibt. Oder aber der Fotograf muss mit einer Weiternutzung, z.B. durch Thumbs bei Google und Co rechnen und ist sich dessen bei der Erteilung der Verwendungserlaubnis darüber im klaren und duldet somit Google / Bing und anderen Shares.
Das ist eben eine Sache, die bisher noch nicht abschließend geklärt ist; auf der sichersten Seite steht man bisher mit einem Textlink auf die andere Webseite.

(Kleine Randinfo an dieser Stelle: Das Urheberrecht an dem Bild bleibt so oder so bei dem Fotografen, auch bei Bewerbungsfotos u.Ä., die man auf CD mitnimmt. Daher ist dieser hier stets der Ansprechpartner, wie wo und wann das Bild verwendet werden darf. Außer er hat seine Bilder z.B. in einem Stock freigegeben und somit seine Rechte, gemäß Vertrag zwischen Fotograf und Betreiber, an diesen abgetreten.)

Togijak
26.03.2015, 11:31
Ich persönlich seh das so und würde den Rechtsstreit auch riskieren - wenn kein Copyright Vermerk vorhanden ist kann es verlinkt / geteilt werden, denn nicht ganz grundlos bringt Amazon auf vielen Bildern diesen Hinweis an (ist mir durch Calibre aufgefallen das Coverbilder für die Datenbank von Google und Amazon holt, wenn nicht vorhanden). Man sollte denen, die so laut schreien, mal die CC Lizenzen (https://netzpolitik.org/wp-upload/creative_commons_chart.png) nahe bringen.

Unlimiter
26.03.2015, 12:53
Neben Syls Anmerkung was noch nicht geklärt wurde, habe ich noch ein wenig weiter nachgelesen. Es ging ja um ein Bild welches auf Bild.de vorzufinden war. Aus dem Grund habe ich mir eben einmal die AGBs von Bild.de durchgelesen. Zuerst kommen einmal zwei Textpassagen, die für meine nächste "These" relevant sind:


2. Der Nutzer sichert zu, dass er nur solche Texte und Bilder veröffentlicht, bzw. hochlädt oder übermittelt, für die er die dazu erforderlichen Urheber- sowie sonstige Rechte besitzt und dass auf grafischen Inhalten (z. B. Videos, Fotos, Fotoserien) abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

3. Der Nutzer räumt BILD.de mit dem Einstellen bzw. Hochladen von Inhalten in den Diensten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Inhalte im Internet und im Printbereich vervielfältigen, verbreiten und öffentlich wiedergeben zu dürfen. Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle - auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD de - von BILD.de betriebenen Internetangebote. Als Urhebernennung bezüglich der Inhalte wird der bei der Registrierung gewählte Vor- und Nachname verwendet, es sei denn, der Nutzer hat zusätzlich für die Dienste einen Nicknamen gewählt. Eine Vergütungspflicht von BILD.de wird durch die Nutzungsrechtsüberlassung nicht begründet.

Jetzt wird es interessant. Regel Nr.2 sollte klar sein, entweder muss das jeweilige Recht beim Nutzer liegen, oder die Lizenz sagt die benötigten Rechte zu. Jedoch ist Regel Nr.3 etwas genauer zu betrachten. Hier steht, dass das Nutzungsrecht sich auf weitere Dienstleistungen von Bild.de erstreckt. Jetzt zu meiner These, oder besser gesagt zu meiner offenen Frage:

Wenn Bild.de die Share-Buttons einbaut und so einen Dienst für seine eigene Dienstleistung des Teilens anbietet, werden die dafür geltenden Rechte nicht übernommen? Denn so wie es hier steht, dürfte die Verteilung ohne Konsequenzen ablaufen. Desweiteren gilt dann, wenn dem so ist: Wäre nicht der Anbieter des Dienstes dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass die jeweilige Anwendung (unabhängig davon, dass ein Dritt-Dienst genutzt wird) auch korrekt nach Recht vorgeht und in diesem Fall die Namensnennung hinzufügt? Oder ist es der Fall, dass der User selbst dafür verantwortlich ist, dass diese Angaben übernommen werden, weil es ja über einen dritten Dienst läuft?

Wichtig ist hier eben auch gilt ein bereitgestellter Dienst eines Dienstleisters (obwohl der Dienst selbst von einem Dritten stammt) als sein eigener, sodass er selbst dafür verantwortlich ist, ob es zu Rechtsverstößen kommt, oder ist dem nicht der Fall? Eventuell hat sich einer von euch schon die Nutzungsbedingungen der Shared-Buttons durchgelesen, um dort dazu einen Hinweis zu finden. Ansonsten werde ich mir das auch die Tage einmal durchlesen.

Sehr interessantes Thema (ich hoffe, ich habe jetzt nirgends schlampig nachgelesen).

Syl
26.03.2015, 16:06
Generell hast Du da Recht und interpretierst die AGB weitesgehend korrekt. Die Rechte, laut o.g. AGB beziehen sich lediglich auf Plattformen die Bild.de oder direkt angegliedert sind.
Heißt somit, wenn Du ein Bild einfach herunterlädst und woanders hochlädst, z.B. als Bildanhang hier im Board, ist das nicht mehr von der Bild.de Lizenz gedeckelt und somit abmahnfähig.

Allerdings machst Du leider einen kleinen Denkfehler:
Es geht hierbei in den AGB jedoch nur um Beiträge, die ein Nutzer hochlädt; sprich Texte in den Kommentaren oder Bilder im Forum.
Unser Punkt ist jedoch ein anderer: Bei dem "Share-Button-Problem" geht es um das Teilen von Bildern, die der Betreiber bereit stellt (z.B. Fotos in einem offiziellen Aartikel). Diese sind wiederum an die Lizenz des Fotografen gebunden und da kommt wieder das Problem zum Tragen, weswegen sich die Geister scheiden. (Von wegen Thumbs und Co, wie in diesem Beitrag (http://www.szenebox.org/daily-talk-and-offtopic/477-haltet-ihr-von-2-klick-button-post2293.html#post2293))

Unlimiter
26.03.2015, 18:02
Dann habe ich mich beim Lesen der Zeile vertan:


Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle - auch unter anderen Top-Level- Domains (TLD) als der TLD de - von BILD.de betriebenen Internetangebote

Entfernt man die Gedankenstriche bleibt folgendes stehen:


Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle von BILD.de betriebenen Internetangebote

Ich las jedoch:

Die Nutzungseinräumung erstreckt sich auf alle betriebenen Internetangebote

Dementsprechend ist die Sachlage eine andere und mein restlicher Text wird obsolet. Wie schnell sich ein Fakt verändert, wenn nur 2 Worte fehlen. Gewaltig. :D

Wäre dem so wie ich es zuerst gelesen habe, besteht die Möglichkeit für mich den von dir genannten Denkfehler zu widersprechen. Denn dann wäre es einem Nutzer (und an dieser Stelle ist es nicht mehr wichtig, ob der Nutzer als Besucher, der den Dienst nutzt, oder aber ein registrierter Benutzer gilt, denn für mindestens eine Gruppe würde die Rechtslage gelten) sehr wohl erlaubt ohne Probleme die Artikel auf anderen Plattformen zu verteilen. Was dann wieder mit dem korrekten Sharen in Verbindung gebracht werden könnte.

Aber unter gegebenen Kontext ist deine Aussage absolut korrekt.

Togijak
27.03.2015, 06:01
In den aktuellen Regelungen mit unseren Fotografen ist die Social-Media-Nutzung explizit geklärt, hier wird die Erlaubnis für die Sharing-Funktion abgedeckt. Bild stellt die Inhalte in den sozialen Netzwerken damit so zur Verfügung, dass sie geteilt werden dürfen.

ganzer Artikel hier (https://netzpolitik.org/2015/facebook-abmahnung-zu-den-akten-gelegt/)