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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe bei ungebetenen Gästen im Haus



Budenz
21.04.2017, 23:42
Hey leute,
Ich weiß, dass es mein erster post ist, aber das liegt daran, dass es ein Doppelaccount ist. Es hat den Sinn etwaige Rückschlüsse zu mir zu vermeiden!

Hier nun mein Anliegen:
Ein Kumpel von mir hat Probleme mit einem Bewohner des Hauses. Dieser hat Hausverbot dort, ist allerdings trotzdem jeden Tag da. Diese Person denkt immer, Sie hätte Recht und pöbelt deshalb alle im Haus an, falls diese etwas "falsches" machen. Wenn man die Person auf das Hausverbot anspricht, wird die Person wütend, allerdings ohne ausfallend zu werden oder ignoriert das gesagte. Die Bewohner über dem Appartement von dem beschweren sich dauern, dass er seine "Freundin" schlägt usw.. Mein Kumpel und die Bewohner des Hauses können nichts machen, daher wende ich mich nun an euch.

Vielleicht habt ihr eine Idee, wie man das ganze händeln könnte. Polizei bringt nichts, bei Hausfriedensbruch kommen die nicht und falls doch, macht der nicht die Tür auf.

Bei Fragen könnt ihr die gerne stellen, ich werde versuchen diese, im Rahmen meiner Möglichkeiten, zu beantworten.

Würde mich über eure Hilfe freuen.
MfG Budenz

katze
21.04.2017, 23:45
Er hat Hausverbot in dem Haus in dem er auch eine Wohnung hat?
Wer hat das Hausverbot ausgesprochen? ganz blick ich nicht durch.

Budenz
22.04.2017, 00:11
Er hat Hausverbot und das Appartement läuft auf den Namen der "Freundin"

Hausverbot hat er von der Hausverwaltung erteilt bekommen. Jeder Bewohner hat auch diesbezüglich eine Info bekommen

Unlimiter
22.04.2017, 04:35
Die Person ist auch im Recht, wenn sie dort wohnt (und kein unerlaubter Mitbewohner ist - sonst möglicher Kündigungsgrund, wenn § 553 BGB gilt). Wohnt sie dort nicht und stellt nur Besuch dar (es handelt sich auch um Besuch wenn man mehrere Wochen sich in einer fremden Wohnung aufhält), dann sieht es anders aus. In dem Fall gilt ja, dass man bis zu 6 Wochen (am Stück) seinen Vermieter nicht davon in Kenntnis setzen muss, dass man "Dauerbesuch" hat. Ist diese Frist vergangen und der Vermieter wurde nicht in Kenntnis gesetzt, kann dieser agieren und kann sogar gegen den Mieter vorgehen. Es fällt dann unter den Punkt "vertragsgemäßer Gebrauch" - an den sich zu halten ist. Gegen Besuch darf der Vermieter natürlich sein Hausrecht geltend machen und den Zutritt des Hauses verbieten, sollten bestimmte Fälle vorliegen (Ruhestörung, Sachbeschädigung). Ist dem nicht so, so kann der Vermieter machen was er will, es gilt einfach nicht. Handelt es sich um keinen Besuch, sondern einfach um einen Lurch, der meinte er müsse das Haus betreten, kann dieser sofort ohne Grund dem Haus verwiesen werden.

Das Ganze ist deswegen so ein heikles Thema, weil der Vermieter beim Vermieten einen Teil seines Hausrechts einschränkt, denn dieser Teil geht dann auf den Mieter über. Ohne (legale) Klauseln beim "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung hat man als Vermieter wenig Spielraum. Man kann auch nicht jegliches Verhalten des Besuchs dem Mieter zuschreiben. Das heißt, man darf Fehlaktionen des Besuchs nicht zwangsweise dem Mieter als Kündigungsgrund vorlegen.

Informationsquellen:
Weitere Infos zum Thema findest du am schnellsten, wenn du nach Präzedenzfällen suchst. Es gibt unzählige Urteile und auch geltende Gesetze die greifen. Im Prinzip verlangt es bei der direkten Suche nach Paragraphen, dass man sich mit dem BGB (vor allem im 5xx Bereich) auseinandersetzt. Jedoch kann hier vieles Falsch gedeutet werden, weil man auch die Definitionen für einzelne Wörter nachschlagen muss. Z.B: wer zählt als Dritter. Gilt ein Besuch als Dritter und kann man dort trotzdem als Vermieter dieselben Rechte geltend machen, usw.

Und wenn er seine Freundin schlägt, dann macht er es. Solange es keine Beweise gibt und die Frau sich nicht dazu äußern will, kann man auch relativ wenig tun. Im schlimmsten Fall, kann man noch selbst angezeigt werden, wegen übler Nachrede (ohne Beweise).

Gunna
22.04.2017, 07:48
@unlimiter

Wenn der Typ nicht Mieter einer Wohnung ist und Hausverbot bekommt, dann muss sich der Typ daran halten. Die Freundin des Typen könnte gegen das Hausverbot Einspruch einlegen, da sie Mieterin in dem Haus ist und eigentlich jeden Besucher empfangen darf. Hier handelt es sich wohl aber nicht um einen grundloses/willkürliches Hausverbot, mit dem wohl alle Parteien (aufgrund des fehlenden Einspruches) konform gehen. Es hilft also nur die Polizei zu rufen. Gibt es das Hausverbot schriftlich, kann dies der Polizei vorgezeigt werden, sodass sie den Typen im wiederholten Falle mitnehmen können.
Macht die Freundin allerdings die Tür nicht auf, so kann die Polizei nichts machen, da keine Gefahr für die Frau besteht (da sie keine Anzeigen gegen ihren Freund stellt).

Ansonsten bin ich ganz bei unlimiter. Schön geschrieben übrigens. ;)

1stAid
22.04.2017, 08:02
Nein er muss sich nicht immer daran halten, das ist immer eine Interessensabwägung die wir hier nicht vornehmen können.
Wenn ein Mieter og Person einläd, darf er bestimmt durch den Flur des Hauses zum einladenden gehen solange nicht der Flur Grund seines kommens ist sondern die Wohnung des einladenden usw.
Kurzum du kannst hier keine 100% Aussage erhalten.
Gruß

Gunna
22.04.2017, 08:26
Eine verlässliche Aussage kann wohl nur ein Anwalt treffen, der sich in diese Situation reinarbeitet. So lange aber niemand etwas gegen das Hausverbot sagt, steht es - ob berechtigt oder nicht.

Unlimiter
22.04.2017, 08:51
Es kann soviel stehen wie es will, wenn es gesetzlich ungültig ist. Der Mieter und diesem Fall der Besuch ist im Recht, solange man keine gültigen Beweise hat (Sachbeschädigung, Lärmbelästigung, Ruhestörung, Seitens des Mieters ein Vertragsbruch...) die auch korrekt erfasst wurden und möglicherweise sogar zur Anzeige gebracht wurden. Deswegen sagt die Polizei auch: Wir können eh nichts dagegen machen. Sie können die Person maximal höflich bitten das Gebäude für einige Zeit zu verlassen, um die Situation zu entspannen. Sie können ihn jedoch nicht dazu zwingen.

Jeder Vermieter weiß, dass er immer klar im Nachteil ist, wenn es um den Mieter geht. Es ist wesentlich schwerer dem Mieter/seinem Besuch etwas nachzuweisen und dagegen vorzugehen, als umgekehrt.

Wie 1stAid korrekt sagte: Selbst bei ausgesprochenem Hausverbot (durch den Vermieter) kann der Besuch immer noch das Haus betreten, denn durch die Vermietung der Wohnung an den Mieter schränkt der Vermieter sein eigenes Hausrecht ein. Demzufolge ist es nicht mehr des Vermieters Entscheidung wer die vermietete Wohnung betritt, sondern die des Mieters. Zudem kann der Vermieter durch die Aussprache eines Hausverbots nicht den Weg zur jeweiligen Wohnung "verbieten". Das heißt: Dem Besuch ist es erlaubt den benötigten kürzesten Weg zur jeweiligen Wohnung aufzusuchen (jedoch nicht darüber hinaus). Wie im oberen Teil meines Beitrags schon gesagt: Lediglich bei sehr kritischen Fällen kann der Vermieter ein gültiges Hausverbot für eine Person aussprechen, das wirklich für das komplette Gebäude gilt.

//Hier ein Fall wo das Hausverbot immer gilt:


Mieter A lädt seinen Besuch ein.
Mieter A hat keinen Bock mehr auf den Besuch und spricht das Hausverbot aus . // Die Person darf nicht mehr die Wohnung des Mieters A betreten, aber noch im restlichen Gebäude rumgammeln
Ex-Besucher treibt sich weiter im Gebäude rum.
Vermieter hat keinen Bock, dass eine fremde Person sich im Gebäude rumtreibt und spricht das Hausverbot aus.
Ex-Besucher wird von niemanden als Besuch anerkannt und muss sich deswegen vor die Tür bewegen (Hausverbot des Vermieters gültig). Beim nicht nachkommen dieser Ansage, kann die Polizei gerufen werden und sie befördert die Person raus.



Macht die Freundin allerdings die Tür nicht auf, so kann die Polizei nichts machen, da keine Gefahr für die Frau besteht (da sie keine Anzeigen gegen ihren Freund stellt).

Würde die Polizei wegen Gewalt im Haushalt gerufen werden und man könnte Schreie oder sonstiges hören bzw. es liegt eine Gefahren-Situation vor, dann kann die Polizei in die Wohnung eindringen und im entsprechendem Maße vorgehen. Wenn es dann wirklich zu einer Misshandlung kam, kommt es drauf an, ob es eine Anzeige gibt (abhängig von der Art der Misshandlung und möglicher Körperverletzung). Jedoch gilt: Selbst wenn dann ein erfolgreiches Urteil gegen XY zustande kommt, darf dieser weiterhin die Wohnung betreten, sofern es die Mieterin und das Urteil erlaubt. Da kann der Vermieter weiterhin hoch und nieder springen (im Fall des Urteils, dass z.b. weiterhin den direkten Kontakt der Personen erlaubt). Ansonsten gilt natürlich dein genannter Fall.

Gunna
22.04.2017, 09:23
Da die betreffende Person die Mitbewohner anpöbelt, gibt es sehr wohl Beweise und wohl auch genügend zeugen/geschädigte. ;) so gilt es auch seitens des Vermieters die anderen Mieter zu schützen.

Cappa
22.04.2017, 10:00
Polizei verständigen wegen Drohung/Agression: "Wir benötigen hier dringend eine Streitschlichtung"

Hausverwaltung anschreiben, dass mehr Bewohner als Mieter im Haus sind und der nicht gemeldete mensch für Unruhe unter den Mietern sorgt bis hin zur Überlegung aufgrund dieses Menschen wegzuziehen. Mietminderung bis man keine Angst mehr in seiner Wohnung haben muss; man sicher in die Wohnung gelangen kann. Als Mieter bist du nicht Security des gemeinschaftlichen Hausflures, aber die Verwaltung ist es!

Unlimiter
22.04.2017, 10:12
Nicht wirklich. Denn es steht im ersten Beitrag:


Diese Person denkt immer, Sie hätte Recht und pöbelt deshalb alle im Haus an, falls diese etwas "falsches" machen. Wenn man die Person auf das Hausverbot anspricht, wird die Person wütend, allerdings ohne ausfallend zu werden oder ignoriert das gesagte

Daraus entnehme ich:

Selbsicherer Charakter
Wenn jemand eine Aufgabe ausführt und diese nicht korrekt / für die betreffende Person richtig ausgeführt wird, wird dies mitgeteilt.
Wenn es zu Konfliktsituationen kommt, so wird die Person nicht ausfallend reagieren


Dementsprechend kann man dies so auffassen, dass man sich am Verhalten der Person stört. Dieses Verhalten hat aber keinerlei gesetzliche Grundlage, was die "Verbannung" erlauben könnte, denn es handelt sich um einen Besuch (nicht irgend einen anderen dahergelaufenen Menschen). Ein einfaches Beispiel:

Ein anderes Beispiel:

Du lädst deinen Freund/deine Freundin und deine Familie zu dir nachhause ein. Wir halten fest: Das Gebäude gehört deinen Eltern, du hast jedoch ein Stockwerk von deinen Eltern gemietet. Deine Freundin bemängelt das Abwaschen deiner Eltern, weil es einfach nicht effizient in ihren Augen ist. Dabei beleidigt sie deine Eltern aber nicht offensichtlich. Können deine Eltern nun sagen, dass deine Freundin das Haus verlassen soll und ihr verbieten dieses zu betreten?

//: Was Cappa sagt funktioniert sogar insoweit, wenn die Person mehr als 6 Wochen auf Dauer sich in diesem Haus befindet. Ab diesem Moment gilt man nicht mehr als einfacher Besuch und dann kann man, je nach Vertrag anfangen Punkte zu ermitteln die Vertragsbrüche darstellen. Wichtig hierbei ist: Rausgeworfen wird die Mieterin, nicht der "Besucher". Ohne einen schwerwiegenden Verstoß des Besuchs wird man ihn nicht los (sofern der sich ein wenig mit dem Gesetz auskennt, oder soviel Glück hat, dass er sich noch im rechtlich für ihn sprechenden Rahmen aufhält).

//: Vermutungen, die sich als falsch darstellen ; nicht nachweisbare Anschuldigungen, etc. können aber nach hinten losgehen.

Gunna
22.04.2017, 11:48
Habib90: Anstacheln zu einer Körperverletzung ist, genauso wie diese selbst, eine Straftat.

Habib90
22.04.2017, 11:58
Ojee... dann zeige ich mich jetzt mal schnell selbst an bevor es jemand anderes macht ;)
Wenn man ein auftreten wie eine kleine Fot*e hat dann passiert es wie oben beschrieben. Der Kerl lacht euch aus.
Manchmal geht es nicht anders und man muss Polizei, Richter und Hänker in einem sein!
Ps. Zum Glück wird hier im Forum alles legal gehandhabt :emoji41:
Straftaten sind hier unerwünscht...
Du hast eher die Verwarnung verdient, bei so Aussagen

Gunna
22.04.2017, 12:02
Muss man nichts zu sagen. Da ist eine Verwarnung das einzig richtige.

FLX
22.04.2017, 12:12
Es ist wie Unlimiter schon sagt. Du selber kannst nichts dagegen machen.
Ich hatte mal ziemlich exakt denselben Fall und uns als Mietern sowie dem Hausverwalter waren die Hände gebunden (welcher selbst Anwalt ist). Solange er als Besuch bei der besagten Person ist kann er nicht des Hauses verwiesen werden. Theoretisch ist das beschränkt auf 6 Wochen, praktisch ist das nicht kontrollierbar da er nach kurzer Zeit außerhalb sofort behaupten kann er ist neu zu Besuch > Frist startet von vorne.

Bei mir war die Lösung das besagte Person(en) nach einer Weile ausgezogen sind sonst wäre es wahrscheinlich eher böse ausgegangen da es zwischen den versch. Mietparteien schon deftig geknirscht hatte.

Jana-Maria
22.04.2017, 12:32
Jedes Mal Anzeige wegen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen, Polizei rufen auch wenn sie nicht kommt. Bis es vor Gericht geht.
Einziges Mittel was es bringt. Anders kapieren es Vollidioten sonst nicht.

Bei uns war es damals so, erst wurde Hausverbot ausgesprochen für die Personen die bei einer Person zu Besuch waren, wurde der Person seitens das Vermieters untersagt das besagte Personen auch nicht mehr in die Wohnung das Mieters durften, mit Androhung auf Abmahnung wegen Ruhestörung, etc. Danach wäre für Mieter die fristlose Kündigung erfolgt.

Mieter war aber der Meinung besagte Personen trotzdem ins Haus zu lassen und hat demzufolge die erste Abmahnung bekommen und kurz darauf die fristlose Kündigung.

Budenz
22.04.2017, 13:09
Diese Person schläft in dem Haus auch, obwohl dieses ihm nicht gestattet ist, da die Person Hausverbot hat. Ich nenne die Person mal Peter. Peter ist auch mit seinem Auto auch dauernd auf dem Hof gefahren und hat dort geparkt, vorallem um die Abendszeit, wenn die Verwaltung eh nicht ans Telefon geht.
Zum parken gibt es allerdings andere Bereiche an der Straße!

Uranjitsu
22.04.2017, 13:30
Das Thema ist ja richtig heiß :D

Ich weiß jedenfalls, dass der Vermieter generell kein "Hausverbot" für Besuch erteilen kann.
Er kann für sein Grundstück Hausverbot erteilen und in wie weit der Besuch dann das Gebäude überhaupt betreten kann, weiß ich leider nicht. Wenn dann müsste der Besuch in die Wohnung fliegen :P

Budenz
22.04.2017, 13:33
Der hat auf dem ganzen Grundstück Hausverbot!

Jana-Maria
22.04.2017, 13:42
Hausverbot bezieht sich auf alles außer die Wohnung, weil das Besuchsrecht überwiegt und nur der Mieter entscheiden kann wer in die Wohnung darf und fliegt.
Einzige Handhabe des Vermieters ist dann nur bei Ruhestörung, das er den Mieter es gänzlich untersagen kann die Personen auf die das Hausverbot ausgesprochen wurde, auch den Zugang zur Wohung des Mieters zu untersagen.

Und wenn dies missachtet wird hat das auch für den Mieter Konsequenzen. Abmahnung und dann fristlose Kündigung.

Ansonsten kann nur die Polizei noch ein "Betretungsverbot" erteilen, aber das muss die Freundin dann klären wenn sie ihren prügeldenen Freund anzeigt. Ist dann allerdings Privatsache.

Budenz
22.04.2017, 13:58
Hausverbot bezieht sich auf alles außer die Wohnung, weil das Besuchsrecht überwiegt und nur der Mieter entscheiden kann wer in die Wohnung darf und fliegt.
Einzige Handhabe des Vermieters ist dann nur bei Ruhestörung, das er den Mieter es gänzlich untersagen kann die Personen auf die das Hausverbot ausgesprochen wurde, auch den Zugang zur Wohung des Mieters zu untersagen.

Und wenn dies missachtet wird hat das auch für den Mieter Konsequenzen. Abmahnung und dann fristlose Kündigung.

Ansonsten kann nur die Polizei noch ein "Betretungsverbot" erteilen, aber das muss die Freundin dann klären wenn sie ihren prügeldenen Freund anzeigt. Ist dann allerdings Privatsache.

Das ist das Problem, geschlagene Frauen reden nicht...

- - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

Viel geht das nun zu weit, aber:
Könnte man den nicht irgendwie "eine Falle" oder ähnliches Stellen?

Unlimiter
22.04.2017, 17:06
Warum eine Falle stellen?
Das Einfachste ist irgend eine Klausel im Vertrag zu finden, sodass der Vertrag der Mieterin gekündigt wird. Alternativ: Bei der Polizei wegen häuslichen Missbrauchs anrufen, wenn die Frau mal wieder geschlagen wird. Solange dem "Peter" nichts nachgewiesen werden kann, wird er auch nicht abgeführt werden. Als Dankeschön erhält man möglicherweise sogar eine Gegenanzeige. Ganz nebenbei ist das was du da vorhast eine absolute Fehlentscheidung. Misshandlungsopfer neigen dazu ihrem Peiniger zur Seite zu stehen, wenn dieser von einer weiteren Partei attackiert wird. Das kann im schlechtesten Fall nicht nur bedeuten, dass sie alles abstreitet sondern auch noch einen Groll gegen euch schiebt. Lassen wir außen vor, dass solche Aktionen gerade bei jemanden, bei dem man vermutet er schlage seine Freundin, nur noch mehr Auslöser für weitere Prügel bereitstellen kann. Intelligent wäre es eine zwischenmenschliche Beziehung zu der Frau aufzubauen, sodass sie sich eher von dem Peter trennen kann.

Aber wenn ihr wirklich heiß darauf seid, dass sie auszieht - das wird sie wahrscheinlich so oder so, wenn ihr alle so interveniert : Sollte sie eine Hartz4 Empfängerin sein, dann bildet sie mit dem Peter eine Wohngemeinschaft. Dafür muss er dort nicht angemeldet sein. Es reicht aus, dass er die meiste Zeit bei ihr lebt, seine Klamotten dort sind und Sachen wie Zahnbürste etc. für mehr als eine Person vorhanden sind. An dieser Stelle gebt ihr dann einfach dem zuständigen Amt einen Tipp. Diese werden das dann Regeln und der Dame werden die Geldmittel stark gekürzt. Ab dem Punkt wird sie sich wohl auch nicht mehr die Wohnung leisten können und ohne Geldzufluss des Peters verliert sie die Wohnung, muss dann ausziehen und ihr habt euer Ziel erreicht.

milhouse72
22.04.2017, 18:46
Vielleicht sollte man das Pferd von hinten aufzäumen und versuchen der Mieterin in irgendeiner Weise Hilfestellung zu geben sich von diesem Typen zu trennen.
Es sei denn sie ist gerne mit so einem Agro Typ zusammen und lässt sich schlagen.
ZB. vielleicht mal unverbindlich ansprechen, das man ja weiß was so los ist und ihr ne Nummer oder Broschüre von ner Frauenschutzorganisation oder ähnlichem in die Hand drücken.
Hab ich mal in nem ähnlichen Fall gemacht und hat echt geholfen.

Budenz
23.04.2017, 14:43
Warum eine Falle stellen?
Das Einfachste ist irgend eine Klausel im Vertrag zu finden, ....
Hartz4 ist es leider nicht. Wir (Bewohner, Kumpel & ich) treffen die auch kaum ohne diesen Peter an...
Anzeigen und Groll, den versuch gab es schon. Bleibt wohl nurnoch der Vertrag ;/

Edit by FLX: Unnötig langes Vollzitat gekürzt