Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kim Dotcom: Rückschlag im Kampf gegen die Auslieferung
Ein neuseeländisches Gericht hat Argumente des Megaupload-Gründers gegen seine geplante Auslieferung an die USA weitgehend verworfen. Im Februar entscheidet ein Berufungsgericht über die Auslieferung.
Kim Dotcom hat in seinen Kampf gegen die drohende Auslieferung an die US-Behörden einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Gericht in Neuseeland hat am Freitag einem Antrag der US-Vertreter stattgegeben und den Großteil von Dotcoms Einwänden gegen den Auslieferungsbeschluss zurückgewiesen. In einer Anhörung vor dem Berufungsgericht im Februar werden demnach nur einer von ursprünglich acht Einwänden erörtert werden.
USA verlangen Auslieferung
Seit der Stilllegung des Filehosters Megaupload, hinter dem Kim Dotcom steckte, betreiben die US-Behörden seine Auslieferung. 2012 kam es zu einer Razzia auf dem Anwesen des Internet-Millionärs in Neuseeland. Dabei haben die Behörden Beweismaterial, Elektrogeräte und Vermögen beschlagnahmt. Die USA fordern die Auslieferung Dotcoms und wollen dem gebürtigen Deutschen den Prozess unter anderem wegen Betrugs und Urheberrechtsverletzungen machen.
Ende 2015 hatte ein neuseeländisches Gericht erstmals entschieden, dass Dotcom an die US-Behörden ausgeliefert werden kann. Dieses Urteil wurde in zweiter Instanz im Februar 2017 vom High Court bestätigt. Im Februar 2018 soll die Angelegenheit nun vor dem Berufungsgericht verhandelt werden. Parallel kämpft Dotcom an mehreren Fronten um sein beschlagnahmtes Vermögen.
Razzia war legal
Dotcoms Verteidigung beruht im Wesentlichen darauf, dass die Durchsuchungsbeschlüsse der neuseeländischen Justiz, aufgrund derer die Razzia auf seinem Anwesen durchgeführt worden war, nicht rechtmäßig waren. Dotcoms Anwälte hatten die Beschlüsse in der Vergangenheit bereits angegriffen, doch der Supreme Court hat die Beschwerden schließlich abgewiesen. Für die Berufungsverhandlung wollte Dotcom diese Argumente nun wieder einführen, was das Gericht mit Hinweis auf die Entscheidung des Supreme Court zurückgewiesen hat.
Dotcom, der als Kim Schmitz in Deutschland geboren wurde und hierzulande in Hackerkreisen auch als “Kimble” berühmt-berüchtigt war, äußerte sich auf Twitter am Freitag kryptisch: „Manchmal ist das, was wie eine Niederlage aussieht, tatsächlich ein Sieg.”
Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kim-Dotcom-Rueckschlag-im-Kampf-gegen-die-Auslieferung-3919670.html
Und immer wieder grüßt das dicke Murmeltier...
Kimble wird sich wohl noch viele Jahre dank dem MU bust in diversen Medien halten...
Ob es ihm wirklich gut tut immer noch so ne große Fresse zu haben sei dahin gestellt.
An seiner Stelle würde ich nach Brasilien auswandern, eine Brasilianerin heiraten und ein Kind zeugen. Dann können sich FBI, Interpol und sonstige Ermittlungsbehörden ihren Haftbefehl zusammenrollen und dahin schieben wo die Sonne nicht scheint...
Und vor allem würde ich in seiner Lage aufhören immer noch einen auf großen Macker zu machen, ist ja peinlich so etwas. :emoji58:
ToLinkTo
15.12.2017, 23:53
Irgendwie armselig wie die USA unbedingt ein Exempel an Kim statuieren will
Naja heute wurde ja auch gegen die Netzneutralität in den USA gestimmt... Also dazu muss man nichts mehr sagen, es geht einfach nur bergab
Jana-Maria
16.12.2017, 00:30
Darf er eigentlich nicht aus Neuseeland raus?
Ansonsten in den nächsten Flieger und ab in ein Land was nicht an die USA ausliefert.
Ein Teil seines unerheblichen Vermögens hat ja ein Gericht in Hongkong schon freigegeben sollte doch reichen eine Weile.
Rohrverleger
16.12.2017, 03:22
Nein, natürlich darf er nicht raus. Er muss sich ja sogar einmal die Woche auf nem Polizeirevier melden. Dürfte er raus wäre das wohl kaum so. Der einzige Grund warum er damals auf freien Fuss gelassen wurde, ist dass angeblich keine Fluchtgefahr wegen Familie und so besteht.
Eine Flucht wäre wohl möglich aber auch extremst Risikoreich für ihn. Er kann nicht einfach so zum Flughafen fahren und in den nächsten Linienflieger steigen. Er kann auch nicht mal schnell 100000$ überweisen um einen Privatjet zu chartern. Er müsste alles über Mittelsmänner organisieren ohne dabei Telefon, Internet von zu Hause zu verwenden. Alles müsste mündlich über diesen Mittelsmann organisiert werden. Auch grosse Bargeld Abhebungen würden sofort als Verdächtig eingestuft werden. Sein grosses Dilemma, wird er bei solchen Vorbereitungen erwischt dürfte er sofort wieder in den Knast einwandern wegen Fluchtgefahr. Von dort aus seine Verteidigung zu organisieren würde auch viel schwerer werden.
Eine Flucht wäre dann sinnvoll wenn er keine Chance mehr hat gerichtlich weiter Einsprüche zu erheben. Das Problem dabei, um so näher dieser Zeitpunkt kommt, umso mehr wird ihn das FBI überwachen. Es währe sogar möglich das er wenn er weitere Einsprüche verliert sogar wegen Fluchtgefahr wieder inhaftiert wird.
Eine Flucht könnte so aussehen:
Privatjet direkt ins Zielland (eher unwahrscheinlich da schwer zu organisieren wegen z. Bsp Sicherheitskontrollen an Flughäfen)
Heli oder Schnellboot zu einem nahen Flughafen in einem halbwegs sicheren Land von wo es mit Privatjet ins Zielland geht.
(wohl die wahrscheinlichere Möglichkeit)
Aber auch einen Fluchtpiloten zu finden dürfte nicht einfach sein. Der würde sich der Fluchthilfe strafbar machen und könnte auch nicht mehr nach NZ einreisen.
Möglich wäre so eine Flucht bestimmt, müsste aber extremst gut organisiert sein damit das FBI das nicht mitbekommt und die werden ihn ganz bestimmt noch überwachen auch wenn sie das in der Zwischenzeit auch offiziell laut NZ Recht nicht mehr dürfen.
Das die Abhöraktion gegen ihn illegal war wurde ja sogar schon von NZ Gerichten entschieden. Trotzdem wurden komischerweise Aufnahmen dieser Abhöraktion gegen ihn bei späteren Anhörungen verwendet.
Wer sich noch daran erinnert, "Kimble auf der Flucht" hatten wir ja schon einmal. Ging damals aber nicht gut aus und er wurde von Thailand nach Deutschland ausgeliefert.
Kim Schmitz in Thailand verhaftet - Forum - ARIVA.DE (http://www.ariva.de/forum/kim-schmitz-in-thailand-verhaftet-98867)
Und deshalb legt man sich in Guten Zeiten einen Bargeld Vorrat an...
Die geringste Entfernung zwischen Neuseeland und Australien beträgt 1530km:
Privatjet: Schaft das locker, aber Australien verfügt über eine Top ausgestattete Air Force und eine ebenso gute Radar Überwachung.
Heli: Kein Heli schafft 1530km am Stück.
Schnellboot: Australien hat eine sehr gute Küstenwache, sofern sich Kimi nicht ein Stealth Boot aus seinem gigantischen Arsch ziehen kann wird das wohl nichts...
Fakt ist, er lebt in Neuseeland also praktisch am Arsch der Welt, auf der einen Seite Australien und auf der anderen Seite tausende kleine Inseln und der Pazifik. Wenn er es nicht schaffen sollte ein Schiff, U-Boot oder einen Privat Jet zu besorgen der mindestens 5-6.000km am Stück fliegen kann + einen Piloten der sich zutraut über den Pazifik zu fliegen (das machen nämlich nicht viele...) wird der Dicke wohl zu Hause bleiben müssen.
ps. ich kann Kimi schon seit den 90ern nicht ausstehen, eine Auslieferung an die USA würde ich ihm aber auch nicht wünschen.
Rohrverleger
16.12.2017, 06:57
Einen Bargeldvorrat wird er bestimmt auch gehabt haben. Den dürfte er aber schon im ersten Jahr nach dem Bust aufgebraucht haben falls die Cops ihn nicht schon bei den Bust gefunden haben. Immerhin hatte er in dem ersten Jahr sehr grossen Geldmangel im Vergleich zu seinem gewohnten Einkommen.
Ja Heli fallt wohl flach. Irgendein kleines Transportflugzeug würde sich auch gut eignen. Die haben auch gute Reichweiten und sind in der Gegend bestimmt auch oft unterwegs und daher unauffällig. Die Coast Guard und Air Force koennen auch nur was machen bis in der 300 Meilen Zone. Ein Boot wäre aber wohl trotzdem zu unpraktisch da zu langsam. Das Boot müsste auch ziemlich gross sein, dass es Überhaupt genug Reichweite hat. Die meisten Speedboote fallen deshalb schon einmal flach.
Wichtig für ihn wäre, dass er es schafft einen Tag Vorsprung zu bekommen bevor sein Verschwinden überhaupt bemerkt wird. Dann hätte er eine reale Chance. Selbst Australien könnte dann noch eine Option sein, wobei wenn er schon ein Flugzeug hat die Fidchi Inseln oder auch Tonga die bessere Option wären für den ersten Stop. (Tonga soll ja auch sehr beliebt sein was die Strafverfolgung von Filesharern angeht hab ich mal irgendwo gehört :D)
Man darf nicht vergessen, es gibt bisher keinen internationalen Haftbefehl gegen ihn und der braucht auch einen Moment bis er ausgestellt werden kann und rechtskräftig wird. Die Australische Airforce kann ihn deshalb nicht schon vier Stunden nach seinem Fluchtstart abfangen sollte er in diese Richtung fliegen. ;)
Aber grösstes Problem wird wie gesagt die unbemerkte Vorbereitung sein. Das Ganze muesste schon fast wie in einem Agentethriller ablaufen dass es überhaupt klappt :emoji41:
Für unschuldig halte ich ihn auch ganz und garnicht.
Trotzdem halte ich eine Auslieferung für nicht rechtens. Zumal dass, was ihm vorgeworfen wird in NZ noch nicht einmal eine Straftat ist.
Wenn man sieht wieviel illegale Sachen im Netz man mit Google finden kann müsste Larry Page schon für 1000 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen haben weil er das nicht unterbunden hat :)
Unlimiter
16.12.2017, 08:33
Warum muss man solch komplizierte Wege für Fluchtversuche planen.
Ecuador Botschaft
Adresse: Level 3, 71 Symonds Street, Auckland, Neuseeland
Welche der ihm vorgeworfenen Punkte stellen in Neuseeland keine Straftat dar? Betrug und Urheberrechtsverletzung gelten dort auch als Straftaten. Zudem wird auch in den meisten Artikeln geschrieben, dass in seinem Fall zwar das Copyright-Gesetz nicht geltend gemacht werden kann(weil es bei ihm in der Konstellation einfach nicht zutrifft), sehr wohl aber das Gesetz für Betrug. Ob das jetzt eine Auslieferung rechtfertigt? Da sie ja wieder in Berufung gehen, wird man es demnächst wissen. Ehrlich gesagt ist ja der ganze Schmitzi-Fall von Anfang an mehr als eigenartig gewesen.
Fun Fact: Der Richter war doch auch aus Auckland. Wie passend :D
darkness
16.12.2017, 17:39
Finde es irgendwie nicht besonders ok das immer auf seinem Übergewicht herumgehackt wird.
Powered by vBulletin® Version 4.2.2 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.