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Personen, „deren Bedeutung oder Funktion lediglich nomineller Natur ist, um die Aktivitäten eines Anderen zu verdecken“.[30] Die strawperson beabsichtigt kein echtes eigenes Interesse am zu erwerbenden Eigentum, sie geht einen „straw purchase“ als Agent ein (z. B. Anwälte für ihre Mandanten). Ein „straw purchase“ ist legal, solange der Hintermann („ultimate receiver“) die erworbenen Gegenstände nicht im Rahmen einer Straftat einsetzt (Waffen, Alkohol oder Hypothekendarlehen) oder der Hintermann selbst aus Rechtsgründen nicht Ersterwerber sein darf. In Frankreich ist eine „Homme de paille“ eine Person, die mit ihrem Namen Handlungen oder Dokumente von jemand anderem abdeckt. Bereits ein Wörterbuch aus 1752 definierte, dass jemand nicht von solchen Männern nehmen sollte, gegenüber denen jemand keine eigene Verpflichtung eingehe; es handele sich um nicht vorhandene Personen („homme de néant“).[31]
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