Es ist Blödsinn. Strafbar macht sich, wer das Gesetz in Deutschland verletzt. Wenn du in Holland wohnst, kann es dir egal sein, ob du eine nl, de, oder com-Domain verwendest.
Da wird eh nichts passieren. Höchstens wird dir die Domainvergabestelle (in DE die DENIC) einen Strich durch die Rechnung machen, idR ist aber auch das nicht wahrscheinlich.

Gleichzeitig stelle ich infrage, ob eine bloße Weiterleitung im Internet ein Zugänglichmachen im Sinne des Gesetzes ist. Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, dir wird aber sehr wahrscheinlich Google weiterhelfen. Ggf. reicht es schon, wenn du, wie viele Webseiten, dir vorher bestätigen lässt, dass die Besucher 18 oder älter sind. So machen es zumindest viele Webseiten.