Für die Identifizierung benötigten die Auskunfteien auf der Ausweiskopie allerdings nur Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit), können daher geschwärzt werden. Die Ausweiskopie darf ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet werden und ist anschließend zu vernichten.
Somit hat sich das "Laut Grundgesetz fertige ich keine Ausweiskopie an!" zur Überprüfung erledigt.
Ist so aber schon seit Februar 2016.
Hatte davor auch immer eine Kopie abgelehnt, weil es, bis 2016, verboten war, eine Kopie des Ausweises anzufertigen.
Nur leider hat sich das geändert.
Wird also immer öfter kommen...