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Thema: Blog in D eröffnen - Rechtliche Konsequenzen für Privatperson?

  1. #1
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    Question Blog in D eröffnen - Rechtliche Konsequenzen für Privatperson?

    Moin zusammen,

    ich würde gerne einen Blog eröffnen. Domain und Hosting läuft über einen deutschansässigen Provider.

    Welche rechtlichen Prozesse muss ich angehen...

    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
    • Haftungsausschluss
    • ... was fehlt vielleicht noch?


    - ich will keine Werbung schalten, nix von Social-Media-Apps oder irgendwelche externen Fonts einbinden - damit ich rechtlich relativ sicher bin?

    VG und Danke für Tipps und Info.

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  3. #2
    Junior Avatar von Strychwizzer
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    Cookie Consent ganz wichtig. Da stehen so einige Abmahnanwälte drauf.

    Ansonsten die Punkte die oben genannt sind. Und vielleicht nicht gerade die Datenschutzerklärung zusammen klicken bei E-Recht und den üblichen Verdächtigen die sind meistens nicht Hieb- und Stichfest.

  4. #3
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    Impressum ist für ein Privatblog immer noch nicht notwendig.
    Das Problem geht erst los wenn du das mit GEwinnerziehlungsabsicht machst und die schwelle dafür liegt echt tief.

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  6. #4
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    Danke Euch 2 für die ersten Tipps und Info! Ich bin wieder ein Ticken schlauer geworden. Die DS-Erklärung ist ja schon ein halbes Staatsexamen! Gibt es Möglichkeiten, dass man solche eine DS-Erklärung auch als Nerd hinbekommt?



    Zitat Zitat von Strychwizzer Beitrag anzeigen
    Cookie Consent ganz wichtig. Da stehen so einige Abmahnanwälte drauf.
    Verstanden. Hast Du oder irgendwer einen Tipp, was man da nehmen kann/sollte? JE einfacher, desto besser

    Zitat Zitat von Strychwizzer Beitrag anzeigen
    Ansonsten die Punkte die oben genannt sind. Und vielleicht nicht gerade die Datenschutzerklärung zusammen klicken bei E-Recht und den üblichen Verdächtigen die sind meistens nicht Hieb- und Stichfest.
    Ich habe mich mit Anbietern noch nicht rumgeschlagen. Gibt es einen Vorreiter, der bedenkenlos zu empfehlen ist?

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Impressum ist für ein Privatblog immer noch nicht notwendig.
    OK. Danke für die Info!

    Zitat Zitat von fritzi Beitrag anzeigen
    Das Problem geht erst los wenn du das mit GEwinnerziehlungsabsicht machst und die schwelle dafür liegt echt tief.
    Was heißt Schwelle? Diesen Zusammenhang habe ich noch nirgends gesehen...

  7. #5
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    Die DS-Erklärung kannst du dir auch generieren lassen
    https://www.e-recht24.de/muster-date...rklaerung.html
    Davon, dass sie nicht hieb- und stichfest ist, würde ich nicht ausgehen. E-Recht24 wird durch Juristen betrieben.

    Ansonsten nutze doch die KI, zB ChatGPT bei möglichst vielen Aufgaben

    Ein Forum wie Szenebox halte ich bei deinem Vorhaben für den falschen Anlaufpunkt ,besser ggf wäre
    https://www.html.de/

    Wenn du ein Blog betreiben willst, denke ich mal, setzt du als Software auf Wordpress. Da gibt es sicherlich Plugins für Cookie-Meldungen.

    Du solltest dich auch nicht von Aussagen wie "Impressumspflicht besteht nur für geschäftliche Zwecke" verunsichern lassen. Eine Geschäftsmäßigkeit liegt schon vor, wenn du Dienstleistungen oder sonstige Leistungen anbietest oder verteilst, die prinzipiell auch mit der Absicht der Gewinnabzielung erbracht werden könnten, und zwar in einem Ausmaße, dass dies zu einem Bestandteil deiner wirtschaftlichen Betätigung wird oder dies geplant ist. Wenn du nur Werbung schaltest liegt bereits ein geschäftlicher Zweck für den Betrieb deiner Website vor.

    Mal ganz davon abgesehen würde ich dir aber empfehlen, weder in Deutschland zu hosten noch ein Impressum anzugeben. Es kommt zwar bei der Impressumspflicht nicht darauf an, wo der Server steht, auf dem die Website liegt, sondern in erster Linie, wo der Betreiber sitzt.

    Wenn aber gar kein Impressum angegeben ist und du bspw in den USA hosten lässt (wo keine Impressumspflicht gilt), wird dir auch niemand ans Bein pinkeln. Hier in Deutschland gibt es einfach zu viele Gesetze und Gefahren, die eine (rechts)sichere Ausübung von privaten und beruflichen Vorgaben unnötig erschweren.

  8. #6
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    Zitat Zitat von Forenplage Beitrag anzeigen
    Wenn aber gar kein Impressum angegeben ist und du bspw in den USA hosten lässt (wo keine Impressumspflicht gilt), wird dir auch niemand ans Bein pinkeln. Hier in Deutschland gibt es einfach zu viele Gesetze und Gefahren, die eine (rechts)sichere Ausübung von privaten und beruflichen Vorgaben unnötig erschweren.
    @Forenplage
    Vielen lieben Dank für deine Infos, Tipps und Anregungen.

    Zu E-Recht24 & USA-Hosting: Wenn ich in den USA meinen Blog (Ja, Du hast richtig vermutet, dass es ein Wordpress sein soll.) hoste, wird dann diese Cookie-Meldung und eine DS überhaupt noch nötig? US-Hosting hört sich sehr entspannt als Betreiber einer Webseite an ;-) Und was passiert - mal etwas Zukunftsspiel betreiben - wenn ich z.B. Werbung einsetzen möchte? Immer noch kein Impressum & Co.?

    Zur Auswahl einer US-Hosters: Hat jemand gute Erfahrung und kann mir bedenkenlos eine Empfehlen geben, was ich mir unbedingt anschauen muss?
    Danke und Gruß, tvuserx

  9. #7
    Junior Avatar von 4nn8
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    Bezüglich Impressumspflicht:
    MStV § 18 Absatz 2: "[...] Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text [...]"
    An ein Impressum kommst du nicht dran vorbei.

    Das "Cookie-Banner" brauchst du nur, wenn du externe Inhalte einbindest.
    Einfach kein Analytics einbinden, Scripts und Fonts selber hosten und allen etwas gutes tun, indem du das Banner nicht einbindest.

    Datenschutzerklärung ist dann auch nur 1 Satz lang: "Webseitenzugriffe werden samt IP-Adresse protokolliert, um die Netzsicherheit zu gewährleisten (Erwägungsgrund 49 der DSGVO)."

  10. #8
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    Komplett falsch!

    Zuerst: § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag ist hier gar nicht einschlägig. Der MStV gilt zwar auch für einen Blogbetreiber. Eine Impressumspflicht ist indes nur bei Anbietern von Telemedien gegeben, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.
    Der Abs. 2 behandelt im Übrigen nur Angebote, in denen Inhalte periodischer Druckerzeugnisse wiedergegegeben werden.

    Weißt du überhaupt was ein Druckerzeugnis ist? Alles, was gedruckt wird. Nichts, was digital ist. Und periodisch schränkt diesen Begriff weiter ein: denn Bücher zB werden üblicherweise nicht periodisch ausgegeben; Zeitungen aber schon.



    Auch dein zweiter Absatz ist nicht richtig. Die Einverständnis braucht man nicht nur für externe Cookies, sondern generell für Cookies. Lediglich bei technisch notwendigen Cookies gilt eine Ausnahme: für sie braucht man zwar kein Einverständnis, muss aber trotzdem drauf hinweisen.

    Und schließlich ist auch der dritte Absatz nicht korrekt. Sobald personenbezogene Daten erhoben werden - das kann schon dadurch passieren, dass die Software wie Wordpress IP-Adresse protokolliert - gilt ein ganzer Anforderungskatalog (Art. 13 DSGVO). Der eine Satz, rein eine pauschale Aussage, wird ganz sicher nicht den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen und ist daher abmahnfähig.


    Deswegen: wenn man sich mit diesem Käse nicht beschäftigen will, lieber ins Nicht-EU-Ausland.

  11. #9
    Junior Avatar von 4nn8
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    Tjo, ich kann dir nur sagen, dass du in allen drei Punkten falsch liegst.

  12. #10
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    Zitat Zitat von 4nn8 Beitrag anzeigen
    Bezüglich Impressumspflicht:
    MStV § 18 Absatz 2: "[...] Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text [...]"
    An ein Impressum kommst du nicht dran vorbei.

    Das "Cookie-Banner" brauchst du nur, wenn du externe Inhalte einbindest.
    Einfach kein Analytics einbinden, Scripts und Fonts selber hosten und allen etwas gutes tun, indem du das Banner nicht einbindest.

    Datenschutzerklärung ist dann auch nur 1 Satz lang: "Webseitenzugriffe werden samt IP-Adresse protokolliert, um die Netzsicherheit zu gewährleisten (Erwägungsgrund 49 der DSGVO)."
    Sorry für das Vollzitat, aber letztendlich betrifft es meine Fragen in dem Post oben drüber:

    Impressumspflicht + DS + Cookie-Banner, wenn in D gehostet wird oder auch in den USA? Nicht das ich irgendetwas missverstanden habe;-)
    Danke und Gruß, tvuserx

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