In Deutschland ist die analoge Verbreitung des terrestrischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens seit 2009 vollständig abgeschaltet.
Von daher denke ich nicht dass man dafür noch was berechnen kann/darf.
Ich würde das direkte Gespräch mit dem Vermieter suchen und mir von ihm erklären lassen wozu die Umlage gut sein soll, zur not würde ich einen Anwalt konsultieren und die gezahlten kosten für die Antenne zurück fordern.




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