da steht doch eindeutig:
"Soweit der Auszahlung nach Prüfung keine Gründe entgegenstehen, zahlt ul den ermittelten Betrag nach erfolgreicher Prüfung zeitnah, möglichst innerhalb von 30 Werktagen mittels des von dem User gewählten Zahlungswegs aus."
Das heißt nach Prüfung haben sie 30 tage zeit. es steht aber nirgends, in welchem zeitraum die prüfung selber stattfinden muss. "umgehend" ist nirgends definiert. auch ist nicht definiert, wie lange sie zwischen prüfung und "erfolgreicher Prüfung" zeit haben.
Also haben sie zwischen offen und abgeschlossen theoretisch soviel Zeit wie sie wollen, zwischen abgeschlossen und Auszahlung 30 Werktage.
Ich mein ihr könnt UL gerne deswegen klagen und schauen was dabei rauskommt, wenn ihr euch denn so sicher seid, dass euch das Geld zusteht und sie sich nicht an ihre eigenen fristen halten.




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