//Meinung geändert
//Meinung geändert
Geändert von daswuerstchen (08.04.2020 um 20:58 Uhr)
Kann mich mal bitte einer aufklären. Wenn ich bei SO einen Account hatte und etwas heruntergeladen habe, hat SO dann geloggt, was ich alles mit dem Account geladen habe?
Also Account xy hat am 11.11.2018 File I55dWuE9YLjE7X8d8e.rar geladen.
Lässt sich nicht wirklich sagen...
Die Hoffnung ist nein ... Möglich ist es natürlich ... Wir werden es erleben!
.:: Well, duh! ::.
Angeblich sollen sie doch nur loggs geführt haben, welcher Account an welchem Tag wieviel KB geladen hat, um den Traffic nachvollziehen zu können. Wegen Tages-/Wochenlimit.
Aber die können ja vieles behaupten...
sagt wer?die ip adresse darf eh nur 7 tage gespeichert werden diese sind ja schon lange rum.
Die Uploader & Downloader können halt nur auf den guten Willen der Betreiber hoffen ... Und auf ihre Kompetenz ...
.:: Well, duh! ::.
Das BGH sagt bis zu 7 Tage, aber was interessiert eine in Belize gemeldete Firma ein BGH Urteil ? Und vor allem, was interessiert eine Firma wie SO solch ein Urteil ?![]()
Ja ... Es gibt so und so viele Gesetze ... Aber wie du halt eben schreibst ...
aber was interessiert eine in Belize gemeldete Firma ein BGH Urteil
.:: Well, duh! ::.
Was IPs angeht, so muss erstmal nur eine Aufforderung an den jeweiligen Provider geschickt werden damit diese eingefroren, also nicht gelöscht wird. Jahrelang, wenn es sein muss.
Das Problem ist in diesen Fall aber vermutlich die Datenmenge, immer vorausgesetzt es existieren IPs und man nimmt nur die letzten sieben Tage, müssen die trotzdem aufbereitet werden. Das System des Providers muss die ja verarbeiten können. Per Hand wird das sicher nicht geschehen, also muss erst ein passendes Script her das die ins entsprechende Format bringt und gleichzeitig nach Provider sortiert.
Auf alle Fälle müsste dann bei jeder IP von einem Staatsanwalt einzeln geprüft werden ob die eingefroren Daten angefordert werden dürfen, also ob ein ausreichender Verdacht vorliegt. Es könnte ja auch jemand nur Privates getauscht haben.
Ein äusserst groser Aufwand für den nicht genügend Personal vorhanden ist,die sind mit wichtigeren beschäftigt.
Was Uploader betrifft, da schauts wohl ein wenig schlechter aus. SO muss eigentlich wegen der Steuer Unterlagen führen an wen, wie oft, wieviel ausgezahlt wurde. Und vor allem WOHIN. Und selber wollen sie ja auch über ihre Umsätze bescheid wissen. Allerdings, hier könnte wieder der Standort Belize hilfreich sein, wo ganz andere Steuergesetze gelten. Da bleibt einfach nur abzuwarten welche Daten da gespeichert wurden.
Aber - ich bin kein Rechtsexperte. Vielleicht ist alles auch ganz anders.
- - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -
Nachtrag.
Wie lange IP Adressen gespeichert werden, hat ja nichts mit Belize zu tun sondern mit den Internetprovidetn. Dazu müsste aber SO geloggt haben.
Auf 7 Tage würde ich mich aber auch bei den Providern nicht verlassen, es ist lange bekannt das manche länger speichern und die Daten auf Nachfrage auch rausgibt.
Siehe beispielsweise https://www.heise.de/newsticker/meldung/Anzeige-erstattet-Provider-speichern-IP-Adressen-bis-zu-drei-Monate-4263124.html
THEMENSTARTER
Ist SO jetzt schon ein ISP gewesen?
Das BGH Urteil ist für ISPs interessant, aber nicht für Webseitenbetreiber.
Wozu solle denn SO geloggt haben? Das ist Datenmüll und würde sie selber belasten.
Immer diese Panik der Downloader.. echt putzig.. :(
Der Downloader löst zwar das Belohnungssystem aus, wird dafür aber nie bestraft. Wenn der Downloader nichts herunterlädt, stellt der Uploader sein Angebot wieder ein. Der Uploader bietet es nur immer wieder ein, weil der Downloader das will.
Der Webseitenbetreiber hat dich Löschfrist nicht einzuhalten, sondern dein Internetprovider, also z.B. Telekom.
Diese muss nach einer Woche löschen, falls das zwischenzeitlich nicht schon wieder geändert worden ist.
- - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -
Natürlich werden Leute geschädigt! Oder glaubst du das jemand, der sich Warez lädt, noch eine CD oder DVD kaufen bzw. den Urheber anderweitig unterstützen würde?
Geändert von Forenplage (01.11.2019 um 19:14 Uhr)
Warum schrieb ich wohl "Und vor allem, was interessiert eine Firma wie SO solch ein Urteil ?" ? Na hats klick gemacht ?