Maßgeblich für die Vergütung sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von fifthfreedom, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. fifthfreedom ist berechtigt, die den Vereinbarungen zu Grunde liegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von fifthfreedom erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass auf seinem Kundenkonto ausreichend Guthaben (Credits) vorhanden sind, um die Dienstleistung auszuführen. fifthfreedom führt den Auftrag erst bei ausreichender Deckung durch.
Der Kunde verpflichtet sich während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von fifthfreedom abzuwerben oder ohne Zustimmung von fifthfreedom anzustellen. Für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von fifthfreedom der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden einzelnen Fall zu zahlen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.