Sky Deutschland versteht natürlich auch in diesem Fall keinen Spaß und geht mit eiserner Hand gegen solche Cardsharing-Kreise vor. Denn das Cardsharing ist sowohl für den Anbieter, als auch für den Nutzer strafbar. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die AGB von Sky vor, sondern eine nach dem § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr.1 StGB sogar strafbare Handlung, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann.
In Niedersachsen wurde 2012 beispielsweise ein großer Ring des organisierten Cardsharing enttarnt. Letztlich wurde nicht nur der Organisator mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft, sondern auch die 1.300 Nutzer seines Abonnements mussten sich vor Gericht verantworten.
Ob man mit dran ist kommt immernoch auf den Betreiber an der die Zugänge verkauft. Wenn IPs massenhaft geloggt werden bist du mit am Arsch.




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