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Thema: EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig

  1. #1
    Senior Avatar von Warlock
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    EUROPÄISCHER GERICHTSHOF: Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig

    Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen das Streaming von illegalen Kopien entschieden. Doch nur Premium-Nutzer von illegalen Plattformen müssten mit Abmahnungen rechnen, wenn die Server beschlagnahmt wurden.
    Nutzer, die Kinofilme und Serien aus illegalen Quellen streamen, handeln rechtswidrig. Das erklärte der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017. "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen."

    Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen das Streaming von illegalen Kopien entschieden. Doch nur Premium-Nutzer von illegalen Plattformen müssten mit Abmahnungen rechnen, wenn die Server beschlagnahmt wurden.
    Nutzer, die Kinofilme und Serien aus illegalen Quellen streamen, handeln rechtswidrig. Das erklärte der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017. "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen."
    Quelle: Golem

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  3. #2
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    Habe ich auch schon gelesen. Da bin ich mal gespannt was da auf den gemeinen Streamer zukommt.

  4. #3
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    Premiumkunde? Das heißt, wer für einen illegalen Stream zahlt, ist schuldig? Wer sich aber einen "frei" verfügbaren illegalen stream anguckt, ist fein raus? Oder versteh ich das nur falsch?

  5. #4
    VIP Team Avatar von noid
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    Premiumkunden sind in der Regel leichter nach zu verfolgen, da gewisse Daten zum Benutzer ja dauerhaft gespeichert werden müssen. Diese können Ermittler unter gegebenen Umständen erfolgreich auswerten und somit den Kauf nachweisen.

    Wahrscheinlich einfach nur doof formuliert der Satz.

  6. #5
    VIP Team Avatar von RedDevil
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    Wen man bezahlt, sind auch Daten auf den Servern. Sollte eine Beschlagnahmung der Server passieren, sind die natürlich als erstes dran Darum ist ein VPN immer empfehlenswert.

    < Error establishing a database connection >


  7. #6
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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    Sky reibt sich schon die Hände
    Bezahlkunden sind jetzt richtig am Arsch, wenn ne Seite busted wird und euch die Streams nachgewiesen werden.
    Da dürfte auch die 150€ Maximalstrafe nicht zählen.

    Hingegen werden Nutzer von KinoX etc. nichts zu befürften haben weil es kaum noch Hoster gibt die Premium anbieten.


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  9. #7
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    Wobei das ja eh nicht greifen dürfte wenn nicht direkt gespeichert ist wer was geschaut hat odeR?
    Da können sie ja nur wild rumspekulieren.

    Das Argument zieht bei Sky Abos aber sicher nicht.

  10. #8
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    Ist schon sehr interessant, die Urteil betrifft in erster Line die Kodi-Nutzern und die Verkäufern, die solche vorkonfigurierten Kodi-Boxen verkaufen.

    Die Hostern hassen sie, weil die Kodi-Plugins unbegrenzt Traffic von die Hostern ziehen können, ohne dafür die Ads zu sehen zu müssen, dadurch machen sie massiv Verlust wegen Kodi-Plugins. Is wirklich so.

  11. #9
    Junior Avatar von MZ
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    Wird sich denke ich trotzdem nicht viel beim Streaming verändern, ist halt wie bei den OCH.

  12. #10
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    Nachtrag von der Tagesschau mit einem Zitat dazu:

    Aus Sicht des Trierer Jura-Professors Benjamin Raue ist das heutige Urteil verallgemeinerungsfähig: "Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."
    Quelle: Tagesschau

    Es wird also wieder Auslegungssache sein meiner Meinung nach und auf jeden Fall gegen den Beschuldigten verwendet werden.

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  14. #11
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    Auch wenn ich das Urteil nicht begrüße, ist es nicht wirklich verwunderlich, dass die Streams auch illegal für die User sind.

  15. #12
    VIP Team Avatar von noid
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    Das war nur ne Frage der Zeit. Ist ja auch deren gutes Recht, dagegen an zu gehen. Wer lässt sich schon gerne Einnahmen durch illegale Angebote durch die Lappen gehen. Gibt ja mittlerweile hunderte Streamseiten. Da kommt schon einiges zusammen.

  16. #13
    Senior Avatar von Nimbus
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    Für mich als Laie wirkt diese Berichterstattung unnötig aufgebauscht. Hier ging es um eine "fertige" Box für illegales Streaming. Über die Übertragbarkeit auf anderes Streaming scheint es nur Spekulationen zu geben. Wenn man natürlich einfach mal annimmt, dass die Begründung übertragbar ist, dann gibt das tollere Schlagzeilen

  17. #14
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    @Nimbus..schau Dir mal das Statement von dem Herrn Solmecke an:


    Das ist schon so wie beschrieben. Dieses Urteil bezieht sich nicht nur auf diese Box.

  18. #15
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
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