Zitat Zitat von SPAM-SPAM Beitrag anzeigen
Für die rund 40 000 Kunden von „LuL“ könnte es jetzt eng werden. Ihnen droht ein Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung.
Die Strafen werden lächerlich sein. Immerhin werden es die Meisten ja nicht selber verbreitet haben. Davon würde ich das ganze als Clickbait einstufen, Reisserischer Aufmacher mit ner Lüge die der Text gar nicht hergibt.



Zitat Zitat von Sykes Beitrag anzeigen
Goldig... ist das überhaupt vor Gericht dann als Beweis zulässig?
Klar, wir sind hier nicht in den USA, was hier Bürgerrechte wert sind haben die Verbrecher gestern erst wieder bewiesen. Alle wie auch immer gewonnen Beweise können hierzulande vom Gericht zugelassen werden.