Umfrageergebnis anzeigen: Eure Meinung ist gefragt

Teilnehmer
15. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • finde ich akzeptabel

    10 66.67%
  • finde ich schlecht

    4 26.67%
  • ist mir egal

    1 6.67%
Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: Was haltet ihr von 2-klick button?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Avatar von syrius
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    SzeneBox.org bei Telegram https://t.me/szenebox

  2. #2
    Togijak
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    wir haben hier zwar (vermutlich) keinen Marco Reus, aber das mahnt zumindest zur Vorsicht

  3. #3
    Anfänger Avatar von Begglig
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    ich finde die Idee gut.
    Social Media Buttons sind sowieso heutzutage Pflicht..

    naja mein Adblocker blockt eh alles

  4. #4
    VIP Team Avatar von Unlimiter
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    Zitat Zitat von Syrius Beitrag anzeigen
    Wenn wir uns mal die Foren ansehen, die Inhalte und einige Tools die hier gepostet sind ... brauchen wir über "Rechtslagen, AGB und Gesetze" nicht sprechen . Es geht lediglich um den einzelnen User und ob dieser zustimmt ob oder ob nicht.

    Mein #edit oben, war eher ein genereller Gedanke und nicht speziell auf szeneBOX bezogen.
    Ich ging davon aus, dass es generell gehalten war, jedoch war ich mir nicht sicher, ob du dir wegen rechtlichen Problem Gedanken wegen der Verwendung von dieser Erweiterung machst, oder aber, ob es dir hierbei um die User geht. Es war also auch nicht direkt auf szeneBOX bezogen.

    Wegen den Links sehe ich es trotzdem etwas kritisch. Eine kleine Annahme: Es existiert ein Bereich, der nur für eine Premium-Usergruppe zur Verfügung steht. Dort werden sehr "delikate Themen" behandelt. Jetzt könnte es eine Person geben, die für diesen Beitrag ein solches Plugin nutzt und die URL wird bei Twitter übertragen. Sollte es wirklich nur ein Link sein, dann ist es aber heutzutage so, dass dieser auch schon genügend Informationen über den Inhalt bietet. Sehen wir uns alleine die URL von diesem Thread an :

    Diese URL ist ziemlich harmlos, aber was ist wenn wir folgende Links daraus machen:

    ******.***/premium-bereich/477-suche-film-warezanfrage.html
    ******.***/premium-bereich/477-hackanfragen-sofortige-bearbeitung.html
    ******.***/premium-bereich/477-fraudanfragen-und-mehr.html
    Gehen wir also wie gesagt davon aus, dass der Premium-Bereich für bestimmte Nutzer nur zugänglich ist und es daher auch nicht von Google und Co. gelistet werden kann, dann bieten diese Links trotzdem Informationen zur Seite. Solche Links können auch bei völlig gewöhnlichen Seiten (nach außen hin vollkommen legal wirkend oder sogar seiend) vorzufinden sein. Es würde definitiv zu Gesprächsstoff und zu einer gewissen Art von Verruf führen können. Seiten die natürlich generell zu solchen Angeboten/Inhalten stehen haben selbstverständlich kein Problem damit, aber die möchte ich mit diesem Szenario nicht ansprechen.

    Wären es keine für die SEO angepassten Links würde solch eine Gefahr nicht bestehen. Wenn ganze Textpassagen mitgesendet werden wäre es dann nochmals ein Ganz anderes Thema (das zuvor angesprochene von mir, weil ich unter "teilen" das Teilen eines Ausschnitts mit Verlinkung des Inhaltes verstand).

    Jetzt zu den Datenschutzrichtlinien und warum man diese Angabe im Impressum bei den 2-Klick Buttons anscheinend nicht machen muss (ich bin dem nochmal nachgegangen, damit wir wissen wie es denn nun ist):

    Auf heise ist dazu ein schöner Artikel zu finden : Social-Media-Buttons datenschutzkonform nutzen | c't

    Wichtig dabei ist folgende Textpassage:
    Bei der Zwei-Klick-Variante ruft der Nutzer erst durch einen Klick die eigentlichen Teilen-Knöpfe auf. Vorher findet keine Datenübertragung statt; ein Tracking durch Dritte ist deshalb nicht möglich – jedenfalls nicht über die Knöpfe. Durch den Klick erklärt sich der Anwender mit der Datenübertragung einverstanden und kann dann Inhalte empfehlen, teilen, twittern.
    Man erklärt sich also beim zweiten Klick dazu bereit, dass die Daten übertragen werden dürfen. Dementsprechend müssen auch keine weiteren Angaben vom Seitenbetreiber getätigt werden, denn es findet nicht standardmäßig beim Aufruf eine Datenübertragung statt (näheres hierzu auch im Artikel).

    Ich hoffe einige interessiert diese Information.
    Geändert von Unlimiter (23.03.2015 um 19:37 Uhr)

  5. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  6. #5
    Togijak
    Gast

    Abmahnung für Facebook-Share-Button ist Anwalt-Bullshit-PR

    ich mach jetzt was, was eigentlich verboten ist (Vollzitat = Markus kann mir ja den Kopf runter reißen )

    Gestern waren viele in Panik, weil diverse Medien die „erste Abmahnung“ für einen über Facebook geteilten Link verkündeten. Wir haben darüber nicht berichtet. Die Gründe waren vor allem, dass es sich hierbei nur um eine Abmahnung handelte und es keinen Gerichtsbeschluss gibt. Natürlich kann eine Abmahnung dazu führen, aber die Rechtslage ist aktuell nicht selbstverständlich. Auch wenn fleißige CDU-Politiker das ändern wollen. Und uns kam einiges an den Meldungen auch komisch vor, wir hatten nur anderes zu tun um das Bauchgefühl zu recherchieren.


    Stefan Niggemeier hat sich die Quelle genauer angeschaut. Und dokumentiert, wie zahlreiche Medien auf Bullshit-PR der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke aufgesprungen sind: Die „erste Abmahnung für einen Facebook-Share-Button“ — ein Meilenstein der Anwalts-PR.
    Die behauptet forsch, es handele sich um die erste Abmahnung dieser Art, und sagt voraus, dass es noch viele weitere geben werde. Es bestehe eine „erhöhte Abmahngefahr“ sowohl für Leser, die den Facebook-„Share“-Button drücken, als auch für Seitenbetreiber und Blogger, die einen solchen Button anbieten. Denn Nutzer, die — wie die Fahrschulfrau — für ein urheberrechtswidriges Verbreiten von Inhalten in sozialen Medien abgemahnt wurden, könnten die wiederum in Regress nehmen. Mit anderen Worten: Wir alle stehen mal wieder mit einem Bein im Gefängnis, und das einzig Gute in dem ganzen Urheberrechtselend ist, dass es kompetente Anwälte wie Christian Solmecke gibt, die uns vor der „heran rollenden Abmahnwelle“ warnen und nicht zögern, sogar ein „eiliges Video“ zur Warnung zu veröffentlichen.
    Mit anderen Worten: Da ist nicht viel dran. Aber das könnte sich ändern.
    Quelle

  7. #6
    ROT-26-Spezialist Avatar von Cannonau
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    Auch wenn ich den Social-Media-Kram überhaupt nicht mag, finde ich die Idee gut.

    Ich könnte mir das z.B. so vorstellen:

    • In den öffentlichen Bereichen Opt-Out
    • In den nicht-öffentlichen Bereichen entweder komplett unterbinden oder Opt-In (persönliche Tendenz zum Erstgenannten, schon allein wg. Quotes oder ggfs. toten Links)
    • Ich möchte als User das Ganze auch so einstellen können, daß z.B. alle meine Beiträge in den öffentlichen Bereichen geteilt werden können, also jeder meinen Content verlinken darf, ohne daß ich es gesondert erlauben muß - wenn die Leute es verwenden möchten, dann sollen sie und vor allem ich es ja einfach haben

    Cannonau

  8. #7
    Togijak
    Gast

    Bild-Fotograf zieht Abmahnung zum Facebook-Button zurück

    Die Abmahnung zur Nutzung des Facebook-Buttons bei der Bild-Zeitung gibt es nicht mehr. Bild.de will die Social-Media-Nutzung und die Sharing-Funktion mit allen Fotografen vertraglich geklärt haben. Es bleiben aber offene Fragen, über die sich die Anwälte weiter erbittert streiten.

    Artikelrest

  9. #8
    Junior Avatar von Syl
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    Also rein rechtlich betrachtet ist diese Diskussion ja nichts Neues, sie hat lediglich wieder neues Holz aufs Feuer gelegt.
    Es gibt zu diesem Thema seitenweise Diskussionen und Standpunkte. Dabei wird von der einen Seite ausgesagt, dass eine explite Genehmigung zur Weiterveröffentlichung vom Fotografen erfolgen muss, da ansonsten die Abmahnung droht.
    Dagegen spricht die Gegenseite, dass eine konkludente Einwilligung unterstellt werden kann, wenn der Fotograf das Bild auf einer Webseite veröffentlichen lässt oder seine Genehmigung zur Veröffentlichung gibt. Oder aber der Fotograf muss mit einer Weiternutzung, z.B. durch Thumbs bei Google und Co rechnen und ist sich dessen bei der Erteilung der Verwendungserlaubnis darüber im klaren und duldet somit Google / Bing und anderen Shares.
    Das ist eben eine Sache, die bisher noch nicht abschließend geklärt ist; auf der sichersten Seite steht man bisher mit einem Textlink auf die andere Webseite.

    (Kleine Randinfo an dieser Stelle: Das Urheberrecht an dem Bild bleibt so oder so bei dem Fotografen, auch bei Bewerbungsfotos u.Ä., die man auf CD mitnimmt. Daher ist dieser hier stets der Ansprechpartner, wie wo und wann das Bild verwendet werden darf. Außer er hat seine Bilder z.B. in einem Stock freigegeben und somit seine Rechte, gemäß Vertrag zwischen Fotograf und Betreiber, an diesen abgetreten.)
    “I hate audio correct.”

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