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Thema: Habe ich Ansprüche an einem erfolgreichen Projekt, das ich mitgegründet habe?

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  1. #1
    Junior Avatar von ORHUX1337
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    Habe ich Ansprüche an einem erfolgreichen Projekt, das ich mitgegründet habe?

    Hallo zusammen,

    vor ca. 5-10 Jahren war ich Admin beim Projekt „Faktastisch“ und habe es maßgeblich aufgebaut. Ich musste damals aussteigen, weil ich mit Schizophrenie diagnostiziert wurde. Mittlerweile geht’s mir besser, und ich würde gerne wieder mitmachen. Ich habe meine ehemaligen Kollegen (die aktuellen Admins) mehrfach kontaktiert, aber keine Antwort bekommen.

    Ich habe viel reingesteckt: Ich habe die besten Fakten rausgesucht, die Domain „Faktastisch.net“ registriert und die Wortmarke patentieren lassen – beides habe ich meinen Kollegen übergeben, weil ich ihnen vertraute. Jetzt sehe ich, dass die Seite riesig ist (8 Mio. Follower auf Instagram, 3 Mio. auf Facebook) und wohl über 1 Mio. Euro eingenommen hat – ohne mich. Ich hatte sogar eine Freundin, die mir beim Übersetzen geholfen hat, und ihr dafür monatlich 400 Euro gezahlt.

    Fühle mich ziemlich übergangen. Habt ihr Tipps, ob ich rechtlich was machen kann oder wie ich wieder ins Projekt komme? Danke schon mal!

    Gruß,

    Orhun

  2. #2
    Senior Avatar von F1r3st0rm
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    Kurz gesagt, wenn du nichts schriftliches hast, was dir Eigentum nachweist (und du nicht überschrieben hast), dann nein.

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  4. #3
    Alter Mann Avatar von Grey
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    5-10 Jahre... nette Zeitspanne^^
    Nein, du hast keinerlei Chance irgendeinen Anspruch geltend zu machen.
    Schwäche zeigen ist eine Stärke!

  5. #4
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    Nö haste nicht. Ganz easy.

  6. #5
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    Glaube da kannst nicht viel machen außer das Projekt nachzumachen. Wie haben die denn so viel geld umgesetzt mit Werbung oder wie

  7. #6
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    Oft gesagt bereits, aber "Faktisch" hast du Rechtlich keinerlei handhabe. Insofern nichts Schriftliches besteht, in Zusammenhang mit dem Austritt/bzw Wiedereintritt das z.B. eine Wiedereingliederungsvereinbarung existiert welche dir eben ein besagten eintritt ermöglicht, und dir endsprechende Rechte gibt, hast du rechtlich eher miese bzw. gar keine Karten.

    Das leben Spielt uns manchmal einen gewissen Grund Witz vor. Verpasste Chancen und Möglichkeiten gehören wohl leider dazu. Ich hab über die letzten Jahren oft lernen müssen, da wo Geld im Spiel ist egal ob Freunde/Familie oder Bekannte vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
    Gut gemeinter rat. Immer Vertrag machen auch bei eigener Mutter

    Im Ernst, häng dich nicht an vergangen auf such dir neue Projekte, auch wenn's sicherlich nicht so leicht is

    p.s hätte ich damals mal lieber nicht meine bitcoins verkauft weil ich die kohle wieder gebraucht hatte

    Schönes Wochenende

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  9. #7
    Senior Avatar von Rohrverleger
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    So eine Frage gehört nicht in ein Forum, sondern an einen entsprechenden Anwalt für Firmenrechte gestellt.
    Dem dann alles gezeigt was Du an Beweisen, alter Kommunikation, vorweisen kannst.
    Erstgespräch ist normal noch kostenlos.
    Hast Du nix davon kannst Du Dir den Weg zum Anwalt allerdings auch sparen.

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  11. #8
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    Ein Anwaltsgespräch ist bei eigener Abgabe vor JAHREN unnötig. Was soll er dem Anwalt denn sagen? Jo, ich habe die Domain damals gegründet, hatte keinen Bock mehr (ja ich weiß Krankheit), habe sie meinem Kollegen geschenkt usw. Jetzt, nach Jahren hat er Millionen gemacht, ich will wieder mit ins Geschäft oder was?

    Ich kann dir auch keine Pokémonkarte schenken und 20 Jahre später, weil sie plötzlich 500.000€ wert ist, sagen "EY Kollege, die Karte war mal mir, gib mir mal 250.000€."

    Es klingt doof, doch leider hat er nie einen Vertrag aufgesetzt, der beweist, dass er mit Gründer war oder sonst irgendwas. Und selbst dann kann er nichts geltend machen. Hätte er einen, er hat das Projekt damals freiwillig abgegeben.

    @Themenersteller.
    Du hättest damals einen Vertrag aufsetzen sollen, der du Anteile behältst trotz Abgabe.
    Inaktiv

  12. #9
    Junior Avatar von Xrator
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    Zwei Sachen:

    1.Wie ist denn die Übergabe erfolgt und was gibt es für (spezielle) rechtliche Voraussetungen für die Übertragung von Domains/Patenten? Haben diese vorgelegen?


    2. Wichtge Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Bei Schizophrenie könnte man ja vll. auf ungültiges/unwirksames Rechtsgeschäft bzw. Eigentumsübertragung gehen. Kannst dann auf Herausgabe einer unrechtsmäßig Erworbenen beweglichen Sache (Patent, Domain) klagen.

    Les dir mal ein paar Artikel durch z. B.

    Zu Domains:
    https://www.it-recht-kanzlei.de/hera...mensrecht.html
    https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell...-einer-domain/
    https://www.gvw.com/aktuelles/blog/d...mains-gewinnde
    https://www.internet-law.de/2012/02/...echtigten.html


    PS ich bin kein Anwalt
    Geändert von Xrator (30.03.2025 um 01:48 Uhr)

  13. #10
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    lol, 5 oder 10 Jahre ist aber super grob. Also wenn die den Erfolg der letzten 10 Jahre gemacht haben, dann war dein Anteil daran, 0,00000001%.
    Und woher weißt du, dass es immer noch die selben Betreiber sind?
    Und insgesamt, alles egal. Der Drop ist gelutscht.

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