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Thema: Weiterbildung nach langer Krankschreibung

  1. #1
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    Weiterbildung nach langer Krankschreibung

    Hallo,

    ich bin nun seit gut 9 Monate Krankgeschrieben, werde jetzt bald wieder in meinen Beruf einsteigen. Sprich nach und nach, nach dem Hamburger Modell.
    Nun in der Zeit sind mir einige Prüfungen, wie Schweißerprüfung und Werkstoffprüfungen die ich gehabt habe verfallen. Dieses müsste ich nun komplett neu machen um in meinen Beruf wieder einzusteigen.
    Also die gesamten Prüfungen brauche ich nun in meinem Beruf um wieder voll dabei zu sein.

    Nun meine Fragen:
    1. Zählt das AA diese Prüfungen die ich nun nachmachen muss, damit ich in meinem Beruf wieder einsteigen Kann.
    2. Wie kann ich den Leuten beim AA verständlich machen, das ich diese brauch um meinen Beruf wieder auszuüben?

    Wer kann mir dazu war sagen?

    Gruß

  2. #2
    ღ⇝ Jenkins ⇜ღ Avatar von Akeni
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    Zum einen würde ich beim Amt sagen, dass sich in der Branche vieles geändert hat. Du auch nicht mehr auf dem neuesten Stand bist und lange krank geschrieben warst, aber nach der Genesung nun in deinem gelernten Beruf zurück kehren möchtest.
    Hamburger Modell? Ich geh davon aus, du bist Hamburger? Hamburger Modell bekommt man aber nicht in der Weiterbildungszeit, sondern nur wenn man arbeitet. Ich selbst habe auch schon das Hamburger Modell erhalten. Hab davor ebenfalls eine Weiterbildung gemacht, jedoch danach nicht in der Branche gearbeitet, wofür ich die Weiterbildung gemacht habe. Ich bin selbst Hamburgerin. So viel ich weiß, gibt es dieses Hamburger Modell auch nur in Hamburg. Allerdings sollte man auch in den Firmen fragen, ob sie das Hamburger Modell unterstützen. Schließlich bekommen die ebenfalls die selbe Summe wie du.
    Hamburger Modell bekommt man auch nur, wenn man mindestens 6 Monate arbeitslos gewesen ist. (Ist bei dir gegeben)
    Dies kann man insgesamt für 1 Jahr bekommen. Erst ein halbes Jahr, und dann muss man es für ein weiteres halbes Jahr beantragen. Bei Vollzeit sind es 265€ im Monat zum Gehalt. Es wird auch nicht angerechnet wenn man noch zusätzlich Unterstützung vom Amt bekommt.
    Bei Teilzeit ist es die Hälfte (132,50€).. Also sowohl du als auch die Firma, in der du dann angestellt bist bekommen dann die jeweilige Summe..
    Ein guter Vermittler beim Amt wird dir zuhören und dich bei deinem Vorhaben immer unterstützen. Schließlich wollen die, dass du wieder voll Berufstätig wirst. Gute Vermittler werden dir deshalb auch keine Steine in den Weg legen.
    Geändert von Akeni (16.07.2016 um 03:47 Uhr)
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  3. #3
    ROT-26-Spezialist Avatar von Cannonau
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    Das Hamburger Modell gibt es in ganz Deutschland - es geht um die schrittweise Wiedereingeliederung in das Erwerbsleben nach langer Krankheit. In dieser Zeit ist Teilzeit möglich, so daß es keinen harten Übergang für den AN gibt.

    Bei Fragen aus dem Sozialrecht ist es wirklich am besten, sich professionell beraten zu lassen, z.B. von der Gewerkschaft, falls Du Mitglied bist - es lauern, wie überall im Sozialrecht, viele Fallstricke und Du willst nach langer Krankheit sicher nicht direkt wieder durch so etwas in's Straucheln geraten.

    Grundsätzlich vertrete ich aber hier den Standpunkt, daß Dein Arbeitegeber die Fortbildungen plant und zahlt, wie er es sonst wohl auch getan hat - das ist also eine Sache, die jetzt bei Deiner wieder beginnenden Tätigkeit zur Durchsprache mit ihm ansteht.

    Cannonau
    Die Cloud heißt Cloud, weil sie Deine Daten cloud.

  4. #4
    ღ⇝ Jenkins ⇜ღ Avatar von Akeni
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    Nein, man bekommt es nicht unbedingt durch vorheriger langer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit... Ich habe, wie oben schon geschrieben, ebenfalls das Hamburger Modell bekommen. Und ich war aus mehreren Gründen lange arbeitslos gewesen. Es ist zusätzlich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, von den Regelungen her.
    Allgemein haben die Jobcenter von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Sei es, dass in einigen Bundesländern das Arbeitslosengeld mittlerweile für ein komplettes Jahr bewilligt wird, was in Hamburg noch nicht der Fall ist, bzw sollte es erst vor ein paar Wochen nun auch in Hamburg in Kraft getreten sein. Auch sind viele andere Dinge anders in anderen Bundesländern geregelt wie in Hamburg.
    In Hamburg ist es bei der Wohnungssuche so, dass die Kaltmiete einfach stimmen muss. Da ist mittlerweile seit nen paar Jahren völlig egal, wie groß die Bude ist.
    In anderen Bundesländern ist für eine einzelne Person eine Wohnung von über 50m² nicht gestattet.
    Ich selbst bin nun Aufgrund gesundheitlicher Einschränkung arbeitslos. Mein Rücken ist hinüber und jegliche Gelenke.. Meine Schultern sind derzeit in Behandlung, rechte Seite wurde am 09.05.16 operiert. Arbeitsunfähig bin ich seit dem 14.4.16 geschrieben und am Donnerstag den 21.7.16 wird meine linke Seite operiert. Bedeutet für mich aber nicht, dass ich nach meiner Genesung wieder Hamburger Modell bekommen kann.
    Und wie ich schon oben beschrieben habe, bekommt man erst Hamburger Modell wieder, wenn man mindestens ein halbes Jahr arbeitslos gewesen ist. So ist es zumindest in Hamburg geregelt. Ob das durch Krankheit ist, oder weil man auf Bewerbungen einfach nur Absagen bekommt. Das ist hier in Hamburg zumindest völlig egal..
    Zum anderen habe ich einen Bekannte, der beim Jobcenter arbeitet, aber nicht in Hamburg, sondern in NRW... Auch hab ich noch nen Bekannten, der arbeitslos ist, und das schon seit vielen vielen Jahren, der wohnt in Brandenburg. Dort sind ebenfalls komplett andere Regelungen, als in Hamburg.
    Von daher kann man nur vom Groben her, von dem ausgehen was deine Wikipedia Seite ausspuckt. Für weiteres wird man eigentlich beim Jobcenter gut beraten. Zumindest, wenn man einen guten Vermittler hat.
    Geändert von Akeni (17.07.2016 um 00:31 Uhr)
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