Zwei Sachen:
1.Wie ist denn die Übergabe erfolgt und was gibt es für (spezielle) rechtliche Voraussetungen für die Übertragung von Domains/Patenten? Haben diese vorgelegen?
2. Wichtge Voraussetzung ist die Geschäftsfähigkeit. Bei Schizophrenie könnte man ja vll. auf ungültiges/unwirksames Rechtsgeschäft bzw. Eigentumsübertragung gehen. Kannst dann auf Herausgabe einer unrechtsmäßig Erworbenen beweglichen Sache (Patent, Domain) klagen.
Les dir mal ein paar Artikel durch z. B.
Zu Domains:
https://www.it-recht-kanzlei.de/hera...mensrecht.html
https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell...-einer-domain/
https://www.gvw.com/aktuelles/blog/d...mains-gewinnde
https://www.internet-law.de/2012/02/...echtigten.html
PS ich bin kein Anwalt




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