Derartige Dienste sind fast immer per AGB ausgeschlossen und verstoßen daher ohnehin gegen geltendes Recht.
Solche Klauseln würden bei Relevanz sicher vor Gericht geprüft und die Standhaftigkeit vor dem Gesetz auf den Prüfstand gestellt, aber dazu kommt es ja eher selten, nech?





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