Den Post von zerox halte ich nicht für richtig.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber ich bin mir fast sicher, dass es einen Unterschied machen kann ("Der ist verdächtig, lass uns mal eine Durchsuchung machen, um Beweise zu sichern" vs. "Uii da ist ja der handfeste Beweis").
Den zweiten Punkt in seinem Post habe ich schon wieder vergessen... Apropos vergessen: Ich hab letzten Monat dreimal den Namen meiner Freundin und siebenmal meinen SZB-Username vergessen. Wie soll ich mich da jetzt noch spontan an das Passwort meiner Festplatten erinnern?




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