Nein. Weil ein Zugang zum Unitymedianetz mittels eines Kabelanschlusses für Unitymedia Vertragsvoraussetzung ist. Unitymedia verlegt eigenständig keinerlei Leitungen in die Häuser. Das muss von den Eigentümern der Häuser übernommen werden. Und diese sind auch Vertragspartner für die Grundversorgung. Der Vertrag für Telefon/Internet/TV+ ist lediglich ein Zusatzvertrag, welcher zwischen dem Nutzer und Unitymedia entsteht. Durch die Kündigung der Grundversorgung seitens des Hauseigentümers entfällt damit die Grundlage für den Zusatzvertrag und der TE hat definitiv ein Sonderkündigungsrecht, bzw. ist eigentlich Unitymedia sogar in der Pflicht den Zusatzvertrag aufzukündigen.