Das Hamburger Modell gibt es in ganz Deutschland - es geht um die schrittweise Wiedereingeliederung in das Erwerbsleben nach langer Krankheit. In dieser Zeit ist Teilzeit möglich, so daß es keinen harten Übergang für den AN gibt.
Bei Fragen aus dem Sozialrecht ist es wirklich am besten, sich professionell beraten zu lassen, z.B. von der Gewerkschaft, falls Du Mitglied bist - es lauern, wie überall im Sozialrecht, viele Fallstricke und Du willst nach langer Krankheit sicher nicht direkt wieder durch so etwas in's Straucheln geraten.
Grundsätzlich vertrete ich aber hier den Standpunkt, daß Dein Arbeitegeber die Fortbildungen plant und zahlt, wie er es sonst wohl auch getan hat - das ist also eine Sache, die jetzt bei Deiner wieder beginnenden Tätigkeit zur Durchsprache mit ihm ansteht.
Cannonau




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