Die Bedarfsgemeinschaft widerlegen, Hallo ? - Du warst Student, was haben Studenten meistens nie in ausreichenden Mengen ? (Ausnahme von Beruf Sohn) - richtig, Geld ! Und in dem Fall zieht man um unnötige Kosten zu sparen in eine Wohngemeinschaft, soll ja nicht unüblich sein das es Wohngemeinschaften mit Studenten gibt, die Jahrelang zusammen wohnen, und da es in DE keine Verordnung für Geschlechtertrennung in WG's gibt, ist das Langjährige zusammenleben von Dir und deiner Lebensgefährtin ja vollkommen legitim.
Eine Eidesstattliche Versicherung ist natürlich unangenehm, aber wenn ihr beide euch einig seit und euch über die Risiken bewusst seit, why not ? Diese Eidesstattliche Versicherung gilt ja nicht für immer, sondern nur für den Nutzungszeitraum der Staatlichen Leistungen. Und da du ja sicherlich Arbeiten möchtest kann das ja nicht lange dauern.
Mit dem Eintragen würde ich erst mal warten, weil dann ist wirklich aus die Maus, und deine Partnerin muss blechen ob sie will oder nicht.
Bei Deutschen Behörden / Ämtern muss man immer etwas Kreativ sein, das gilt nicht nur fürs Arbeitsamt oder Jobcenter sondern generell für jede Behörde oder Amt.



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