Moin,
Also es ist ja so, das dennoch und weiterhin das "Zitat" Recht gilt. d.h: Bildausschnitte; Können weiterhin verwendet werden. Da kommt es dann auf die Dauer an, und inwiefern das "Zitat" Recht, angewendet wird. Wie andere schon Schrieben:
Sind in Ausschnitten, Sound's Vorhanden, dann Raus damit. Ziehe Ausschnitte nicht in die Länge, sondern kommentiere die Stelle
Verlinkung der Quellen in Beschreibung.

Wie das, dann letzendes durchgeht, musst du Probieren, und variieren. Sofern "Zitat" Recht hier eingeordnet wird, je nach Umsetzung des Videos, musst du ggf. Manuelle Überprüfung anfordern. Soviel ich aber weiß wird das, weil das YouTube und dem Algorithmus nicht schmeckt, am Anfang etwas scwerer.