Danke für eure aufmunternden Worte! Ich sehe mich hier auch absolut im Recht und hoffe nicht, dass sich das ganze lange hinzieht (da ich ab September für mehrere Monate im Ausland bin -Reise). Die Reise war ja auch der ursprüngliche Grund der Kündigung meinerseits.
Die Reisezeit wurde aber beim Arbeitsgericht berücksichtigt und in die Klage wurde vermerkt und darum gebeten , dass ein "Gütetermin noch im August terminiert werden sollte". Hängt natürlich von den Kapazitäten des Richters ab.
Übrigens in der erhaltenen fristlosen Kündigung steht "aufgrund Ihres heutigen Verhaltens entlasse ich sie fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf unseren Anruf hin, warum Sie die Arbeit nicht fortsetzen, haben Sie geäußert, dass sie zwar Zeit hätten, aber um 15 Uhr einen Arzttermin hätten, da sie die restliche Woche krank sein. Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, die diese fristlose Kündigung zur Folge hat."
Zum Hintergrund: Am 30.08 (Montag) hatte ich starke Rückenschmerzen und in der Mittagspause bei der Arbeit angekündigt zum Arzt zu gehen.
Beim Arzt angekommen, musste ich jedoch feststellen, dass der Dr. im Urlaub ist und ich musste daher zur Vertretung gehen. Dort bin ich dann auch gewesen und musste festellen, dass die Praxis erst wieder um 15 Uhr öffnet.
Ich habe dann einen Anruf erhalten, dass ich meine Arbeit wieder aufnehmen müsse, ich habe denen gesagt, dass es mir nicht möglcih ist aufgrund der Schmerzen und ich das beim Arzt abchecken lasse. Da die Praxis erst wieder um 15 Uhr öffnet, müsse ich solange warten und kann daher erst nach 15 Uhr eine AU einreichen. Dies habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Kurze Zeit später habe ich nochmal einen Anruf vom Arbeitgeber bekommen, dass ich meine Kündigung nun abholen darf. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass es sich um eine fristlose Kündigung handelte.