Danke dir! An Aufwand hat mein (Ex)-Arbeitgeber lediglich die fristlose Kündigung ausgestellt. Keine Abmahnung - garnix...
Ich habe die Kündigungsklage erst heute aufgegeben, vielleicht lässt sich eine außergerichtliche Einigung erzielen (es geht mir nur um ein Monatsgehalt).
Habe gerade nochmal gesehen, dass die Rechtspflegerin einen Formfehler gemacht hat. Beim Kündigungsdatum hatte sie 31.08.2017 anstatt 2018 geschriebenIch werde morgen nochmal zum Arbeitsgericht hingehen und auf den Fehler hinweisen und hoffe, dass das schnellstmöglich geändert wird.



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Ich werde morgen nochmal zum Arbeitsgericht hingehen und auf den Fehler hinweisen und hoffe, dass das schnellstmöglich geändert wird.

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