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Thema: Kündigungsschutzklage eingereicht

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  1. #1
    Junior Avatar von pr0ton
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    Was ich dir aus Erfahrung sagen kann ist folgendes:

    Für das Erstgespräch beim Anwalt legst du kann 250 Euro auf den Tisch. Die restlichen Kosten berechnen sich natürlich nach Aufwand, Dauer etc., wobei ich davon ausgehe das die 800 Euro realistisch sind, aber natürlich auch von Anwalt zu Anwalt unterscheiden können.

    Soweit ich weiß, kann man bei der ARAG eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abschließen, informiere ich am besten mal dazu

    Gruß,
    Just pr0ton.....


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  3. #2
    Junior
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    Avatar von €uRoM@§t€r
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    Zitat Zitat von pr0ton Beitrag anzeigen
    Was ich dir aus Erfahrung sagen kann ist folgendes:

    Für das Erstgespräch beim Anwalt legst du kann 250 Euro auf den Tisch. Die restlichen Kosten berechnen sich natürlich nach Aufwand, Dauer etc., wobei ich davon ausgehe das die 800 Euro realistisch sind, aber natürlich auch von Anwalt zu Anwalt unterscheiden können.

    Soweit ich weiß, kann man bei der ARAG eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abschließen, informiere ich am besten mal dazu

    Gruß,
    Danke dir für den Tipp! Habe mal nachgeschaut, die rückwirkende Rechtsschutzversicherung bei der ARAG enthält einen Mietrechtsschutz und/oder Verkehrsrechtsschutz sofort.
    Leider keinen sofortigen Arbeitsrechtsschutz.

    Da mir das ganze mit meinem (Ex)-Arbeitgeber langsam sehr viel wird (bin ja ab dem 01.09 für ein paar Monate im Ausland) und ich beispielsweise noch keine Antwort von ihm erhalten habe auf meine Anfrage bzgl. einer Arbeitsbescheinigung (wird für das Arbeitsamt benötigt), habe ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktiert und morgen einen Termin.

    Dem Anwalt werde ich meinen Arbeitsvertrag, fristgerechte Kündigung (meinerseits), fristlose Kündigung (vom Arbeitgeber) sowie meine bereits eingereichte und selbst gestellte Kündigungsschutzklage vorlegen. Ich werde ihn bitte das alles zu klären und ich frage mal nach, ob es im Falle eines gerichtlichen Termins möglich ist, nicht selber erscheinen zu müssen. Ich befinde mich ja ab dem 01.09 im Ausland und vllt. kann ich dem Anwalt eine Vollmacht geben, dass er mich vertritt in meiner Abwesenheit.

    Wollte das alles eigentlich möglichst schnell durch haben! Mein (Ex)-Arbeitgeber ist echt ein ziemliches A***loch und wird sich nciht auf eine außergerichtliche Einigung einlassen. DAs würde sein Ego nicht zulassen (er hat ja auch nach meiner Kündigung beleidigt mit einer fristlosen Kündigung reagiert - ohne vorherige Abmahnung). Auch befürchte ich, dass ich meine Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Monatsabrechnungen usw. vorsätzlich verspätet zugeschickt bekomme. Ich frage den Anwalt morgen, ob er eine Frist aufsetzen kann zu diesen Dingen.

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