Ergebnis 1 bis 15 von 76

Thema: Was droht den Nutzern von stream4k? Alternative?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Senior Avatar von maz
    Registriert
    Jan 2016
    Beiträge
    529
    Gefällt mir!
    206
    Du gefällst: 428
    Da Aksana klar schrieb, das nichts geloggt wurde und zudem alles gecryptet war, sollte keinem Nutzer was passieren.
    Machbar wäre eine Strafverfolgung über Paypal, da sie das Konto anscheinend eingefrohren haben. Aber die Polizei hat sowieso viel mehr Interesse an den Betreibern als den Nutzern. Die Seite war ausserdem so aufgebaut, das man glaubhaft behaupten kann, man dachte das alles legal sei. So viel Dummheit geht wohl durch
    Also nur kein Stress
    Geändert von maz (24.04.2016 um 13:19 Uhr)

  2. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  3. #2
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
    Registriert
    Mar 2015
    Beiträge
    2,131
    Gefällt mir!
    528
    Du gefällst: 2,101
    Ihr habt euch noch nie mit Sky angelegt, die gehen auch rabiat gegen die Nutzer von Cardsharing vor.
    Wer mit PayPal per Realdaten gezahlt hat der sollte sich nicht zu sicher fühlen das da nix kommt.

    Hier gilt eindeutig nichtmehr: Dummheit schützt vor Strafe nicht.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:11 Uhr)


  4. #3
    Senior Avatar von maz
    Registriert
    Jan 2016
    Beiträge
    529
    Gefällt mir!
    206
    Du gefällst: 428
    Ich bin mir sicher, das du es als Anwalt recht schwer hast, zu beweisen, das der Angeklagte wusste, dass er was illegales gemacht hat. Schliesslich könnte ja wirklich jemand so was anbieten (Ja klar, der Preis von 5 Euro ist seltsam tief ). So wie ich S4K in Erinnerung habe (habe das Angebot genutzt) sah alles aus wie wenns ein seriöser Anbieter wäre. Und du kannst keinen verknacken für das nutzen eines im nicht bekannten illegalen Angebots. Zumindest nicht, wenn es nicht eindeutig sowas ist. (Bei Börse eine Software für nen Tausender zu über einen OCH laden, ist ganz was anderes Ebenso das erwähnte Cardsharing im eigentlichen Sinne mit einer Dreambox. Dort weiss der Nutzer ganz klar, das er Cardsharing betreibt. Das hat bei stream4k ja soweit ich weiss nicht direkt wo gestanden)

    Ich will damit nicht sagen, das die Paypal Zahler 100% aus dem Schneider sind, nur das sie im Falle eines Prozesses zumindest Chancen haben und nicht mit jahrelangem Knast rechnen müssen.
    Geändert von maz (24.04.2016 um 14:16 Uhr)

  5. #4
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
    Registriert
    Mar 2015
    Beiträge
    2,131
    Gefällt mir!
    528
    Du gefällst: 2,101
    Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier - DIGITALFERNSEHEN.de

    Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.
    Bei Kino.to war das Urteil nicht so ausgeleht sondern nur auf "gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" und da liegt der Unterschied. Hätten die Richer damals gesagt auch die Nutzung von Kino.to wäre schon illigal, wären auch die Nutzer drangekommen so wie es die Staatsanwaltschalft bei duckload.com in Erwähnung gezogen hat und dann die PayPal-Zahler ranwollte.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:20 Uhr)


  6. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  7. #5
    JulianHB
    Gast
    Da bin ich ja mal gespannt.

  8. #6
    Senior Avatar von maz
    Registriert
    Jan 2016
    Beiträge
    529
    Gefällt mir!
    206
    Du gefällst: 428
    Das war aber eben Cardsharing im eigentlichen Sinn. Du lädst dir auf deine Enigma, Dreambox ... einen Emu drauf und bist dir absolut bewusst was du tust (oder volkommen verblödet ) Dort kann man schlecht sagen, das man keine Ahnung hatte.

    Der Artikel den du verlinkt hast, sagt aber kein Wort dazu, ob Streamer bestraft würden
    Eine Entwicklung, die auch Sky, das seine Angebote im Online- und on-Demand-Bereich verstärkt ausbaut, mit Sorge registriert. So beobachte Rudloff, "dass auch die kriminelle Szene – im Übrigen europaweit – zunehmend auf Streaming-Technologien setzt. Und deren illegales Treiben gilt es mit größtmöglicher Entschlossenheit zu bekämpfen. Wir werden hier genauso wie beim Card-Sharing sowohl mit technischen als auch rechtlichen Maßnahmen reagieren." Das Urteil des Landgerichts Verden, das diese Art von Maßnahmen der Informations- und Kommunikationskriminalität zuordnet, stärke Sky dabei den Rücken.
    a) Es stärkt den Rücken heisst noch lange nicht das irgendwas gewonnen wäre. b) Es ist wie gesagt unklar ob es die Streamer auch treffen würde.

  9. #7
    Anfänger
    Registriert
    Apr 2016
    Beiträge
    6
    Gefällt mir!
    3
    Du gefällst: 2
    muss nicht erstmal bewiesen werden ob man das Angebot überhaupt genutzt hat ?
    also ich habe die 5 Euro für den "Premium Forum Zugang" gespendet ?!?

  10. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  11. #8
    Junior
    Registriert
    Apr 2016
    Beiträge
    34
    Gefällt mir!
    24
    Du gefällst: 26
    Ich finde, der springende Punkt wurde von Baumkuchen aufgeführt.
    Für eine Strafverfolgung besteht zwar der Verdacht, aber der Verdacht allein reicht ja nicht aus, um jemanden zu verknacken.
    Hier muss ja ganz klar bewiesen werden, dass man dieses Angebot genutzt hat und da lt. Aussagen von Aksana nichts geloggt wurde, wird dies ziemlich schwer. Ansonsten wären ja auch boerse.to-User schon dran, denen man das illegale Runterladen ja auch erstmal nachweisen muss. So ist aber jeder nur da, um sich über Videspiele, Musik, Filme und Serien zu unterhalten. Das Forum bietet ja noch viel mehr.
    Das könnte man jetzt sogar auf die Box runterbrechen.

    Es kann also sein, dass gegen die Paypal-Nutzer ermittelt wird. Aber ich bin sicher, die Ermittlungen führen ins Leere.

    Wenn ermittelt wird, stehen erstmal Aksana und der User, der für das VoD zuständig war, im Fokus. Denn wie schon erwähnt, man will die Quelle.


    Edit: @timo981
    Kommt ganz darauf an, ob du nur schaust oder auch weiterverbreitest. Nur schauen ist im Endeffekt nichts Anderes, als Streams, die auf kinox.to verlinken. Lädst du runter und wieder hoch (Peer2peer) sieht die Sache wieder anders aus. Betrifft aber S4K nicht. Nicht immer nur einem Anwalt vertrauen. Für das bloße Anschauen gibt es noch keine klare Rechtssprechung und auch keine deutschen Präzidenzfälle.
    Geändert von Darren (24.04.2016 um 17:04 Uhr)

  12. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  13. #9
    VIP Team Avatar von Unlimiter
    Registriert
    Mar 2015
    Beiträge
    728
    Gefällt mir!
    125
    Du gefällst: 632
    Der Vergleich hinkt extrem. Das Nutzen und Verwenden von Emulatoren ist legal. Patentverletzungen gibt es hierbei maximal bei der Herstellung intakter Geräte die ein System emulieren. Das Vervielfältigen und Nutzen von Roms ist (sofern es die Lizenz nicht erlaubt bzw. diese noch gültig ist) jedoch illegal.

    Bei Sky Cardsharing gilt das Folgende bzgl. der Illegalität:

    Ja, und zwar sowohl für den Cardsharing-Betreiber als auch für den Cardsharing-Nutzer.

    Das Anbieten von Cardsharing-Zugängen ist als gewerbsmäßiger Computerbetrug nach § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB strafbar und zieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich.

    Ebenso liegt eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen des Ausspähens von Daten vor. Rechtsfolge ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

    Auch das Urhebergesetz und das ZKDSG (Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten) sehen Strafbarkeiten für diese Fälle vor:
    § 95a Abs. 3 UrhG bestraft zahlreiche Handlungen im Zusammenhang mit sogenannten Umgehungsvorrichtungen. § 95a Abs. 1 und 2 UrhG bestraft im Zusammenhang mit § 108b Abs. 1 Nr. 1 UrhG die Umgehung wirksamer technischer Schutzmaßnahmen.

    Die §§ 3, 4 und 5 des ZKDSG wiederum behandeln die Fälle des Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste.
    Cardsharing

  14. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


  15. #10
    Tangiert peripher syrius Avatar von Jana-Maria
    Registriert
    Mar 2015
    Beiträge
    2,131
    Gefällt mir!
    528
    Du gefällst: 2,101
    Das ist richtig, es wird als Stream ausgeliefert und es stand nirgends was von Cardsharing. Aber im Grunde ist das auch nix weiter als klassisches Cardsharing, nur halt das man keinen Reciever dazu braucht.
    Woher kommt das Signal das die TV-Karten im Server weiterleiten? Kommen die Signale nicht vom klassichen Cardsharing via N-Lines? Dreambox an die TV-Karten im Server angeschlossen, Signal wird nochmal encodiert und dann an die Nutzer weitergeleitet.

    Es ist wahrscheinlich niemanden aufgefallen aber wenn im Liveticker schon 1:0 stand war das 1:0 bei stream4k erst nach ca. 30-60 sek zu sehen. Also wurden die Streams vorher encodiert und zeitversetzt übertragen. Was darauf schließen lässt höchtwahrscheinlich die Orginalsignale von Dreamboxen etc. kamen. Glaube kaum das am Serverstandort paar Satelliten angebracht waren.

    Und da wären wieder beim klassichen Cardsharing. Glaube das würde jeder technikversierte Richter genauso sehen und da müsste den Nutzer schon klar wenn man eine solche Seite aufruft da stimmt was nicht.

    Aber zum technischen Ablauf kann sich nur Askana äußern und das wird er 100% nicht tun. Wäre ja auch dumm.
    Geändert von Jana-Maria (24.04.2016 um 14:44 Uhr) Grund: Rechtschreibung heute fail, sorry


  16. #11
    VIP Team Avatar von Unlimiter
    Registriert
    Mar 2015
    Beiträge
    728
    Gefällt mir!
    125
    Du gefällst: 632
    Der Punkt ist, dass nicht die Emulation, ja nicht mal die Decodierung der Daten ansich das Hauptproblem wäre. Viel mehr ist es, dass man als Nutzer "technische Schutzmaßnahmen" umgeht (via Modifizierung des Anbieters), was daraufhin wieder diesen Punkt greifen lässt "Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste".

    Ich habe (noch) nichts gelesen, dass die alleinige Emulation des Systems strafbar wäre (solange für den eigenen Einsatz). Das würde dann wieder mit einem Patent oder einer Lizenz in Verbindung stehen.
    Geändert von Unlimiter (24.04.2016 um 14:51 Uhr)

  17. #12
    Anfänger
    THEMENSTARTER


    Registriert
    Apr 2016
    Beiträge
    7
    Gefällt mir!
    3
    Du gefällst: 0
    Zitat Zitat von Jana-Maria Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, es wird als Stream ausgeliefert und es stand nirgends was von Cardsharing. Aber im Grunde ist das auch nix weiter als klassisches Cardsharing, nur halt das man keinen Reciever dazu braucht.
    Woher kommt das Sigbal das die TV-Karten im Server weiterleiten? Kommen die Signale nicht vom klassichen Cardsharing via N-Lines? Dreambox an die TV-Karten im Server angeschlossen, Signal wird nochmal encodiert und dann an die Nutzer weitergeleitet.

    Es ist wahrscheinlich niemanden aufgefallen aber wenn im Liveticker schon 1:0 stand war das 1:0 bei stream4k erst nach ca. 30-60 sek zu sehen. Also wurden die Streams vorher encodiert und zeitversetzt übertragen. Was darauf schließen lässt höchtwahrscheinlich die Orginalsignale von Dreamboxen etc. kamen. Glaube kaum das am Serverstandort paar Satelliten angebracht waren.

    Und da wären wieder beim klassichen Cardsharing. Glaube das würde jeder technikversierte Richter genauso sehen und da müsste den Nutzer schon klar wenn man eine solche Seite aufruft da stimmt was nicht.

    Aber zum technischen Ablauf kann sich nur Askana äußern und das wird er 100% nicht tun. Wäre ja auch dumm.

    Das sehe ich etwas anders!

    Bei Cardsharing begeht jeder Nutzer Betrug indem er das verschlüsselte Signal mit einem nicht legalen Schlüssel knackt. Dadurch macht sich der Nutzer strafbar.

    Bei S4K wurde das die Verschlüsselung bereits auf dem Server entfernt und die Nutzer haben nur gestreamt!

Ähnliche Themen

  1. Wiederbelebung des Routerzwangs droht
    Von delle im Forum Allgemeine News
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 10.11.2019, 10:58
  2. s-o.biz - Was droht den Up- oder Downloadern?
    Von kasjol im Forum Szene Daily Talk & OffTopic
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.10.2019, 20:06
  3. stream4k down - Alternative?
    Von marocshaolin im Forum Szene News (Webmaster, Downloads, etc.)
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 25.10.2016, 23:03
  4. Alternative stream4k - kurze frage
    Von r4send im Forum Daily Talk & Offtopic
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 26.04.2016, 13:06

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
SzeneBox.org... im Mittelpunkt der Szene!
© since 2015 szeneBOX.org - All Rights Reserved
Domains: www.szenebox.org