Ich bin mir sicher, das du es als Anwalt recht schwer hast, zu beweisen, das der Angeklagte wusste, dass er was illegales gemacht hat. Schliesslich könnte ja wirklich jemand so was anbieten (Ja klar, der Preis von 5 Euro ist seltsam tief). So wie ich S4K in Erinnerung habe (habe das Angebot genutzt) sah alles aus wie wenns ein seriöser Anbieter wäre. Und du kannst keinen verknacken für das nutzen eines im nicht bekannten illegalen Angebots. Zumindest nicht, wenn es nicht eindeutig sowas ist. (Bei Börse eine Software für nen Tausender zu über einen OCH laden, ist ganz was anderes
Ebenso das erwähnte Cardsharing im eigentlichen Sinne mit einer Dreambox. Dort weiss der Nutzer ganz klar, das er Cardsharing betreibt. Das hat bei stream4k ja soweit ich weiss nicht direkt wo gestanden)
Ich will damit nicht sagen, das die Paypal Zahler 100% aus dem Schneider sind, nur das sie im Falle eines Prozesses zumindest Chancen haben und nicht mit jahrelangem Knast rechnen müssen.



). So wie ich S4K in Erinnerung habe (habe das Angebot genutzt) sah alles aus wie wenns ein seriöser Anbieter wäre. Und du kannst keinen verknacken für das nutzen eines im nicht bekannten illegalen Angebots. Zumindest nicht, wenn es nicht eindeutig sowas ist. (Bei Börse eine Software für nen Tausender zu über einen OCH laden, ist ganz was anderes
Ebenso das erwähnte Cardsharing im eigentlichen Sinne mit einer Dreambox. Dort weiss der Nutzer ganz klar, das er Cardsharing betreibt. Das hat bei stream4k ja soweit ich weiss nicht direkt wo gestanden)

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