Nach Card-Sharing-Urteil: Sky hat illegales Streaming im Visier - DIGITALFERNSEHEN.de
Bei Kino.to war das Urteil nicht so ausgeleht sondern nur auf "gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" und da liegt der Unterschied. Hätten die Richer damals gesagt auch die Nutzung von Kino.to wäre schon illigal, wären auch die Nutzer drangekommen so wie es die Staatsanwaltschalft bei duckload.com in Erwähnung gezogen hat und dann die PayPal-Zahler ranwollte.Übrigens müssen nicht nur Anbieter mit Konsequenzen rechnen: Im konkreten Fall wurde der Täter ausdrücklich wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs“ verurteilt – und gemeinschaftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die Nutzung der Angebote illegal war.




Zitieren