Der Punkt ist, dass nicht die Emulation, ja nicht mal die Decodierung der Daten ansich das Hauptproblem wäre. Viel mehr ist es, dass man als Nutzer "technische Schutzmaßnahmen" umgeht (via Modifizierung des Anbieters), was daraufhin wieder diesen Punkt greifen lässt "Einsatzes von Umgehungsvorrichtungen zur unerlaubten Nutzung zugangskontrollierter Dienste".
Ich habe (noch) nichts gelesen, dass die alleinige Emulation des Systems strafbar wäre (solange für den eigenen Einsatz). Das würde dann wieder mit einem Patent oder einer Lizenz in Verbindung stehen.




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