Und ich habe erklärt, dass die eigentliche Emulation nicht das gegebene Problem wäre. Selbst wenn sie nicht "vorliegen" würde. Das Problem ist (ohne weiter auf technische Gegebenheiten zu achten) das Teilen eines Zungangs und das ist bei bei den meisten Diensten der Fall. Das findet sich auch in dieser Form in den AGBs wieder.
Sprich selbst wenn der Nutzer wissen würde, dass modifizierte Hardware eingesetzt wird verstößt dies noch nicht gegen die AGBs. Erst die einheitliche Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen (sprich, wenn ich nicht meine eigenen Daten eingebe - weil ich diese NIE erhalten habe) ist ein Indiz, wenn nicht sogar Beweis für die Straftat.




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