Wichtig: Bitte nur weiterlesen, wenn man an ausführlichen BlaBla interessiert ist.
Zur Frage:Eher nicht.
Restlicher Text: Generell wegen Streaming - Es gibt kein Ja oder Nein - Es ist Auslegungssache
Beginn der langen Ausführung
Ansich nicht. Denn wenn man §263a StGB durchliest, merkt man, dass es sich auf die Betreiber, Plugin-User/P2P bezieht.
Hier haben wir ja eine abgewandelte Konstellation, wodurch nur der Stream beim User ankommt und Streaming gilt, bis auf ein paar Ausnahmen, als legal. Hierzu gibts §44a UrhG zum nachlesen. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass §44a nur dann gültig ist, wenn man nicht wusste(!), dass der genutzte Dienst nicht legal sei. Viele überlesen gerne diese Textpassagen in News. Auch hier nochmal etwas zum nachlesen.
Jetzt spekulieren wir (ja...):
Es stellt sich in diesem Fall wieder die Frage: Weiß der gewöhnliche 0815-User von stream4k, dass das Angebot illegal war? Wie in irgend einem vorherigen Post erwähnt trat die Seite ja seriös auf.
Aber.. man kann es auch anders betrachten: Hat der potentielle Sky-Nutzer Ahnung davon, dass der bereitgestellte Dienst illegal ist? Meine persönliche Meinung: Fraglich. Als jemand der schnell mal etwas auf Sky sehen möchte, aber sich noch nie mit einem Sky Angebot auseinander gesetzt hat, ist es nicht zwangsläufig klar, dass es keine legalen 3-Anbieter gibt (bitte Bescheid geben falls doch!).
Da hätten wir wieder das leidige Thema, welches im Normalfall zu Gunsten des Angeklagten liegt (merkt euch - schreibt NIE, dass euer Angebot illegal ist).
Und dann gibts noch das Problem der Nachverfolgbarkeit:
Wenn dem Nutzer absolut klar ist, dass er eine illegale Handlung begeht (sagen wir einfach einmal durch Kennzeichnung davon), muss ihm ja noch immer nachgewiesen werden, dass er es tatsächlich gesehen hat. Liegt das durch die Zahlung des Dienstes vor, dann gibt es eine Verbindung. Gibt es keine Zahlung (und keine IPs etc pp, ihr kennt den Text ja), dann fehlt auch diese Verbindung, weswegen man keine Chance auf eine Verurteilung hat.
Es bleibt wie immer eine Auslegungssache, weswegen es ja auch als "Grauzone" betitelt wird. Vom gesetzlichen Aspekt können jedoch Verurteilungen gesprochen werden, denn die Gesetze existieren ja. Theoretisch könnte man darüber ein ganzes Buch schreiben, solange die Frage der "ersichtlichen Illegalität bzw. unterstelltes Wissen" oder eine Gesetzesänderung erfolgt, wird man genau an diesem Punkt immer hängen bleiben.




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