Kein Mensch kann dich zwingen einen Anruf anzunehmen O.o
Es ist völlig unerheblich ob der Anonym ist oder nicht. Wenn du natürlich Bereitschaft hast ist das ne ganz andere Nummer dann solltest du schon, aber ich glaube nicht das du das meinst.
Kein Mensch kann dich zwingen einen Anruf anzunehmen O.o
Es ist völlig unerheblich ob der Anonym ist oder nicht. Wenn du natürlich Bereitschaft hast ist das ne ganz andere Nummer dann solltest du schon, aber ich glaube nicht das du das meinst.
Unabhängig davon ob dieser Anruf evtl. eine Information für z.B. eine Kündigung sein kann, oder eine Vermittlung zu irgendwas?
Falls sich später rausstellen könnte, das wenn der Anrufer dich nicht erreichen konnte, sich dadurch Sanktionen einzuhandeln.
Ist jetzt eine rein Informative Frage.
ALso könnte ein Anruf nicht die selbe Wirkung haben, wie ein Brief bei dem man aufgefordert wird, sich melden zu "müssen".
Was aber wiederum Rechtskräftig ist einen mündlichen Vertrag abzuschließen.
Nur halt ob bei gesetztlichen Rechtsfolgen ein unangenommener Anruf durchgelassen werden kann.
Geändert von Phil (08.07.2015 um 09:08 Uhr)
Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Kündigungen dürfen laut §623 BGB nur in schriftlicher Natur erfolgen. Mündliche Verträge bzw. deren Auflösungen sind nur dann "mündlich" möglich, wenn es keine Regelung oder gesetzliche Vorschrift gibt. Würde dir jemand eine mündliche Kündigung aussprechen, so dürftest du einmal lachen, da es nicht rechtsgültig wäre.
Bei der Vermittlung kommt es auf die jeweilige Art an. Doch gilt hier auch, dass du lediglich eine Erreichbarkeit gewährleisten musst, diese jedoch nicht telefonischer Natur sein muss. Deswegen gibt man z.B. im Impressum zwar die Rufnummer an, doch an sich ist lediglich die Anschrift wichtig.