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Thema: Arbeitsrecht - fristgerechte Kündigung bis Ende August?

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    Ist in Deinem Vertrag eine Klausel wie "Vier Wochen zum Monatsende" oder ähnliches? Alles andere wäre ungewöhnlich. Rechtsgültig ist die Kündigung, wenn Sie fristgerecht zugeht, also Du die Deinem Chef in die Hand drückst. Allerdings ist es ratsam, sich die schriftlich bestätigen zu lassen oder nen Zeugen dabei zu haben. Was mit Deinem Urlaub passiert musst Du mit Deinem Chef besprechen, das kannst Du nicht einseitig festlegen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Urlaub genommen werden muss.
    Geändert von TeeB (25.07.2018 um 10:59 Uhr)

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