Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Arbeitsrecht - fristgerechte Kündigung bis Ende August?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Junior
    THEMENSTARTER

    Avatar von €uRoM@§t€r
    Registriert
    Apr 2015
    Beiträge
    129
    Gefällt mir!
    59
    Du gefällst: 55
    Zitat Zitat von TeeB Beitrag anzeigen
    Ist in Deinem Vertrag eine Klausel wie "Vier Wochen zum Monatsende" oder ähnliches? Alles andere wäre ungewöhnlich. Rechtsgültig ist die Kündigung, wenn Sie fristgerecht zugeht, also Du die Deinem Chef in die Hand drückst. Was mit Deinem Urlaub passiert musst Du mit Deinem Chef besperchen, dass kannst Du nicht einseitig festlegen. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass Urlaub genommen werden muss.
    Gerade nochmal geguckt, unter Vertragslaufzeit steht im Arbeitsvertrag:

    3. Auch während der Befristungszeit ist eine ordentliche oder fristlose Kündigung zulässig.

    Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jeweils im Anschluss an die Probezeit mit einer Frist von vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden, gelten die Kündigungsfristen jeweils mit den zeitlichen Längen der BEschäftigungsdauer entsprechend § 622 II BGB für beide Seiten jeweils; d.h. auch wenn der Arbeitnehmer kündigt.

    4. Jede Kündigung dieses Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Sollte eine Kündigung verspätet sein, gilt sie als zum nächst liegenden Zeitpunkt ausgesprochen. Dies gilt auch wenn in einem etwaigen Kündigungsschreiben die Frist unzutreffend bemessen wurde.



    Zur Info, ich bin dort seit knapp 9 Monaten beschäftigt und aus der Probezeit. Ich will jetzt keinen Fehler machen, bin mir unklar, welches Kündigungsdatum ich angebe, wenn ich die Kündigung am Montag einreiche :/

    - - - - - - - - - - Beitrag nachträglich erweitert - - - - - - - - - -

    Zitat Zitat von jumpno1 Beitrag anzeigen
    Du hast kein Recht drauf, den Urlaub ausbezahlt zubekommen. Du musst ihn nehmen, Wenn dies nicht möglich ist, dann darf der Chef den Urlaub auszahlen.


    Zum Thema: Dein Letzter Angestellten Tag ist der 31.08.2018

    Gesetzlich kannst du immer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monat oder zum 15.
    Ok, ich trage also in die Muster-Kündigung

    hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als Musterstelle (m/w) in Festanstellung vom [Datum Vertragsbeginn] ordentlich und fristgerecht zum [31.08.2018].


    den 31.08.2018 ein, wenn ich am 30.07.18 die Kündigung schriftlich einreiche? Dann steht auch in der schriftlichen Kündigung das Datum vom 30.07 oder?


    Danke euch beiden schonmal!

  2. #2
    Junior
    Registriert
    Sep 2016
    Beiträge
    125
    Gefällt mir!
    234
    Du gefällst: 84
    Hiermit kündige ich ... fristgerecht zum 31.08.2018. Ja, das Datum der Kündigung sollte natürlich nicht innerhalb der 4 Wochenfrist liegen. Wichtig ist der Zugang der Kündigung, ab da zählt die Frist. Nimm einen Zeugen mit, oder lass Dir den Zugang schriftlich bestätigen.

  3. Diesen Mitgliedern gefällt dieser Beitrag:


Ähnliche Themen

  1. Antworten: 14
    Letzter Beitrag: 26.10.2025, 09:30
  2. Firefox blockt ab August Flash – teilweise
    Von RedDevil im Forum Allgemeine News
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.07.2016, 13:21
  3. Facebook Messenger bekommt Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
    Von RedDevil im Forum Allgemeine News
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.07.2016, 10:53
  4. Threema-Audit abgeschlossen: "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ohne Schwächen"
    Von The Don im Forum Datenschutz & Privatsphäre (IT-Security)
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 17.11.2015, 18:19

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
SzeneBox.org... im Mittelpunkt der Szene!
© since 2015 szeneBOX.org - All Rights Reserved
Domains: www.szenebox.org