Gerade nochmal geguckt, unter Vertragslaufzeit steht im Arbeitsvertrag:
3. Auch während der Befristungszeit ist eine ordentliche oder fristlose Kündigung zulässig.
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jeweils im Anschluss an die Probezeit mit einer Frist von vier Wochen bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden, gelten die Kündigungsfristen jeweils mit den zeitlichen Längen der BEschäftigungsdauer entsprechend § 622 II BGB für beide Seiten jeweils; d.h. auch wenn der Arbeitnehmer kündigt.
4. Jede Kündigung dieses Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Sollte eine Kündigung verspätet sein, gilt sie als zum nächst liegenden Zeitpunkt ausgesprochen. Dies gilt auch wenn in einem etwaigen Kündigungsschreiben die Frist unzutreffend bemessen wurde.
Zur Info, ich bin dort seit knapp 9 Monaten beschäftigt und aus der Probezeit. Ich will jetzt keinen Fehler machen, bin mir unklar, welches Kündigungsdatum ich angebe, wenn ich die Kündigung am Montag einreiche :/
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Ok, ich trage also in die Muster-Kündigung
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als Musterstelle (m/w) in Festanstellung vom [Datum Vertragsbeginn] ordentlich und fristgerecht zum [31.08.2018].
den 31.08.2018 ein, wenn ich am 30.07.18 die Kündigung schriftlich einreiche? Dann steht auch in der schriftlichen Kündigung das Datum vom 30.07 oder?
Danke euch beiden schonmal!![]()



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